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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 12<br />

Welche Rolle spielt die Kirchliche Umwelt<strong>in</strong>itiative <strong>Oldenburg</strong>?<br />

Die Immobilienverwaltung wird zunehmend durch den Umweltbereich bee<strong>in</strong>flusst.<br />

Im Rahmen der „Kirchlichen Umwelt<strong>in</strong>itiative <strong>Oldenburg</strong> (KUI) – Bewahrung der<br />

Schöpfung durch konkretes Handeln“ werden u.a. vom Bund geförderte Klimaschutzkonzepte<br />

entwickelt. Dabei wird das Ziel verfolgt, den CO2-Ausstoß deutlich<br />

zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, wird angestrebt, die Energiekosten<br />

erheblich zu senken. Gleichzeitig werden so die Grundsätze der Sparsamkeit<br />

und Wirtschaftlichkeit verfolgt. Vor diesem H<strong>in</strong>tergrund wird e<strong>in</strong> Umweltmanagement<br />

angestrebt. Die Synode hat im November 2010 beschlossen, zur Förderung<br />

ökologischer und energiesparender Maßnahmen an kirchlichen Gebäuden e<strong>in</strong>en<br />

Ökofonds e<strong>in</strong>zurichten. Auf der Grundlage der Leitl<strong>in</strong>ien der Synode zur KUI wurde<br />

e<strong>in</strong> Rahmenvertrag über die Ökostrom-Lieferung (atomstromfrei) abgeschlossen.<br />

167<br />

Was muss beim Denkmalschutz beachtet werden?<br />

Nach dem Loccumer Vertrag mit dem Land Niedersachsen hat sich die <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>.<br />

<strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> verpflichtet, der Erhaltung und Pflege denkmalwichtiger<br />

Gebäude ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Verpflichtung be<strong>in</strong>haltet,<br />

dass Veräußerungen oder Änderungen nur im Benehmen mit den Stellen<br />

der staatlichen Denkmalpflege vorgenommen werden dürfen (d.h. hier: staatliche<br />

Denkmalpflege wird angehört und äußert Ansichten und Bedenken, der GKR entscheidet).<br />

Der Abbruch e<strong>in</strong>es Baudenkmals kann nur mit Genehmigung der staatlichen<br />

Denkmalpflege durchgeführt werden. Zu beachten ist auch der sogenannte<br />

Umgebungsschutz. Veränderungen <strong>in</strong> der Umgebung können Auswirkungen auf<br />

das Baudenkmal haben. Für die denkmalrechtliche Beurteilung und Genehmigung<br />

ist die Bauaufsicht des Oberkirchenrates zuständig und damit Ansprechpartner für<br />

die <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den. Die Bauaufsicht erteilt auch Auskünfte darüber, ob es sich<br />

um e<strong>in</strong> Baudenkmal handelt.<br />

Welche Bed<strong>in</strong>gungen gelten für die Orgeln und Glocken?<br />

Die <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> und ihre <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den verfügen über<br />

<strong>in</strong>sgesamt 210 Orgeln. Es wird empfohlen, Wartungsverträge abzuschließen. Die<br />

Richtl<strong>in</strong>ien für die Beheizung von <strong>Kirche</strong>n und Kapellen dienen wesentlich dem<br />

Schutz von Orgeln und Kunstgegenständen. Bei E<strong>in</strong>bau und Veränderung von<br />

Orgeln und bei Beschaffung von Glocken s<strong>in</strong>d die Geme<strong>in</strong>dekirchenräte verpflichtet,<br />

vorher vom Oberkirchenrat bestimmte Orgel- und Glockensachverständige<br />

zu hören. Die Orgelsachverständigen bilden e<strong>in</strong>en Orgelausschuss, der über die<br />

Maßnahmen, Kosten und F<strong>in</strong>anzierungen berät. Die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

führt das Verfahren.<br />

Welche Funktionen hat der kirchliche Bauausschuss?<br />

In den kirchlichen Bauausschuss werden vom Oberkirchenrat anerkannte Fachleute<br />

aus den Bereichen des <strong>Kirche</strong>nbaues, der bildenden Kunst und der Liturgie<br />

berufen. Bei grundlegenden Baufragen gibt der kirchliche Bauausschuss e<strong>in</strong>e<br />

Stellungnahme ab. Hat e<strong>in</strong> Geme<strong>in</strong>dekirchenrat gegenüber e<strong>in</strong>er Entscheidung

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