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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 16<br />

268<br />

gleichem Endgrundgehalt ohne Wechsel der Amtsbezeichnung;<br />

9. Zulassung zum Aufstiegsverfahren, Verleihung e<strong>in</strong>es anderen Amtes mit<br />

anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe;<br />

10. dauernde Übertragung e<strong>in</strong>es höher oder niedriger bewerteten Dienstpostens;<br />

11. Umsetzung <strong>in</strong>nerhalb der Dienststelle bei gleichzeitigem Ortswechsel;<br />

12. Versetzung oder Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer zu e<strong>in</strong>er<br />

anderen Dienststelle oder e<strong>in</strong>em anderen Dienstherrn im Geltungsbereich<br />

dieses <strong>Kirche</strong>ngesetzes; <strong>in</strong> diesen Fällen bestimmt die Mitarbeitervertretung<br />

der aufnehmenden Dienststelle unbeschadet des Mitberatungsrechtes nach<br />

§ 47 Nr. 3 mit;<br />

13. H<strong>in</strong>ausschieben des E<strong>in</strong>tritts <strong>in</strong> den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze;<br />

14. Anordnungen, die die Freiheit <strong>in</strong> der Wahl der Wohnung beschränken;<br />

15. Versagung sowie Widerruf der Genehmigung e<strong>in</strong>er Nebentätigkeit;<br />

16. Entlassung von <strong>Kirche</strong>nbeamten auf Probe oder auf Widerruf, wenn sie die<br />

Entlassung nicht beantragt haben;<br />

17. vorzeitige Versetzung <strong>in</strong> den Ruhestand gegen den Willen des <strong>Kirche</strong>nbeamten;<br />

18. Versetzung <strong>in</strong> den Wartestand oder e<strong>in</strong>stweiligen Ruhestand, sofern der<br />

Betroffene die Beteiligung der Mitarbeitervertretung beantragt.<br />

§ 47 Fälle der Mitberatung<br />

Die Mitarbeitervertretung hat e<strong>in</strong> Mitberatungsrecht bei:<br />

1. Auflösung, E<strong>in</strong>schränkung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen<br />

oder wesentlichen Teilen von ihnen;<br />

2. der außerordentlichen Kündigung und der Kündigung <strong>in</strong> der Probezeit;<br />

3. Versetzungen und Abordnungen von mehr als drei Monaten Dauer; das Mitberatungsrecht<br />

besteht hier für die Mitarbeitervertretung der abgebenden<br />

Dienststelle;<br />

4. der Aufstellung und Änderung des Stellenplanentwurfes sowie der Aufstellung<br />

von allgeme<strong>in</strong>en Grundsätzen für die Bemessung des Personalbedarfes;<br />

5. der Bewertung von Dienstposten, soweit sie vorgesehen ist;<br />

6. wesentlichen Änderungen <strong>in</strong> der Organisation der Dienststelle und der<br />

Aufstellung von Organisationsplänen;<br />

7. Maßnahmen, die zu wesentlichen Änderungen des Arbeitsablaufes oder der<br />

Arbeitsplatzgestaltung führen.

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