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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 12<br />

162<br />

<strong>in</strong> den Bildungsgesamtplan aufgenommen.<br />

3. Welche Aufgaben haben K<strong>in</strong>dergärten heute?<br />

Heute spricht man von der sogenannten „Trias“ als Auftrag des K<strong>in</strong>dergartens:<br />

Bildung – Erziehung – Betreuung stehen gleichermaßen nebene<strong>in</strong>ander.<br />

Die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familien- und Berufstätigkeit ist von ebenso großer Bedeutung<br />

wie das Heranführen von K<strong>in</strong>dern aus bildungsfernen Familien an Bildungs<strong>in</strong>halte<br />

und das Vermitteln von Werten und Normen zur Hilfestellung und Unterstützung<br />

der Erziehung. Die Beratung der Eltern bei diesen vielfältigen Aufgaben<br />

nimmt zusätzlich e<strong>in</strong>en großen Raum e<strong>in</strong>.<br />

4. Wie viele K<strong>in</strong>dergärten gibt es <strong>in</strong> der ELKiO?<br />

Im Bereich unserer <strong>Kirche</strong> gibt es aktuell (Stand 2012)<br />

<strong>in</strong> denen<br />

von<br />

111 K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen,<br />

10.124 K<strong>in</strong>der<br />

1.240 pädagogischen Mitarbeiter/<strong>in</strong>nen betreut werden.<br />

In den evangelischen K<strong>in</strong>dergärten werden K<strong>in</strong>der im Alter von 1-3 Jahren <strong>in</strong> der<br />

Krippe, 3 Jahre bis zur E<strong>in</strong>schulung im K<strong>in</strong>dergarten und darüber h<strong>in</strong>aus im Hort<br />

betreut. K<strong>in</strong>der mit besonderen Bedarfen werden <strong>in</strong> sogenannten Integrationsgruppen<br />

geme<strong>in</strong>sam mit den K<strong>in</strong>dern ihres Umfeldes auf das Leben vorbereitet.<br />

5. Wie werden die K<strong>in</strong>dergärten der ELKiO f<strong>in</strong>anziert?<br />

Mit dem Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf e<strong>in</strong>en K<strong>in</strong>dergartenplatz für<br />

3-6Jährige (1996) und ab Sommer 2013 zusätzlich für alle K<strong>in</strong>der nach dem 1.<br />

Lebensjahr wurde festgelegt, dass das Bereitstellen von Plätzen <strong>in</strong> K<strong>in</strong>dertagese<strong>in</strong>richtungen<br />

e<strong>in</strong>e Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (kreisfreie<br />

Städte, Landkreise) ist. Diese Aufgabe wird auf der Basis von Verträgen von den<br />

Kommunen wahrgenommen.<br />

Die Kommunen s<strong>in</strong>d also <strong>in</strong> der Verantwortung, K<strong>in</strong>dertagesstätten vorzuhalten.<br />

Zum Betreiben von K<strong>in</strong>dergärten s<strong>in</strong>d sie gehalten, sich freie Träger zu suchen<br />

(Subsidiarität). Nur wenn ke<strong>in</strong>e freien Träger wie <strong>Kirche</strong>, Wohlfahrtsverbände,<br />

Elternvere<strong>in</strong>e zur Verfügung stehen, müssen sie selbst die Trägerschaft übernehmen.<br />

Die Übernahme der Betriebskosten für unsere K<strong>in</strong>dergärten sieht folgendermaßen<br />

aus:<br />

20 % Fachpersonalkosten Land Niedersachsen<br />

10 % Fachpersonalkosten ELKiO<br />

ca. 20-30% Elternbeiträge<br />

Rest Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Kommune)

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