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FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

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Kapitel 15<br />

Geme<strong>in</strong>de im Netzwerk <strong>Kirche</strong><br />

195<br />

A. Aufgabenverteilung: <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de -<br />

Regionale Dienststelle - Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />

Woraus besteht die Verwaltung „Oberkirchenrat“?<br />

Der Oberkirchenrat wird als Behörde vom Kollegium unter dem Vorsitz des<br />

Bischofs geleitet und gliedert sich <strong>in</strong> die Bereiche Bischof und Dezernate I bis<br />

III. Die Verwaltung des Oberkirchenrats gehört zum Dezernat II, das vom juristischen<br />

Oberkirchenrat geleitet wird. Zum Dezernat II gehören die Aufsicht und die<br />

Stabstellen Arbeitssicherheit, Datenschutz und IT-Sicherheit sowie Gremienarbeit<br />

(Synodalbüro, Ausschüsse usw.). Daneben ist der juristische Oberkirchenrat für die<br />

Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung verantwortlich.<br />

Welche Bereiche gehören zur Aufsicht?<br />

Der Aufsichtsbereich fasst das Rechnungsprüfungsamt sowie die Sachgebiete<br />

Recht und Denkmalschutz zusammen.<br />

Das Rechnungsprüfungsamt prüft die gesamte Kassen- und Rechnungsführung aller<br />

der <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> unterstehenden <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, <strong>Kirche</strong>nkreise<br />

und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.<br />

Im Bereich Recht werden die Sachbearbeitung von Rechtsangelegenheiten, e<strong>in</strong>e<br />

zentrale Widerspruchsbearbeitung, Genehmigungsverfahren und das Beschwerdemanagement<br />

wahrgenommen. Rechtliche Veröffentlichungen wie das Amtsblatt<br />

und Versicherungsangelegenheiten s<strong>in</strong>d hier ebenfalls angebunden.<br />

Die Aufgaben der Bauaufsicht, des Denkmalschutzes und des Planungsrechtes<br />

beziehen sich auf aufsichtliche und rechtliche Fragestellungen. Die kirchliche<br />

Bauaufsicht ist auch dazu bestimmt, den <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den bei der Planung<br />

und Durchführung ihrer Bauvorhaben an sakralen und/oder denkmalgeschützten<br />

Gebäuden die notwendige Unterstützung zu gewähren und dafür zu sorgen,<br />

dass die wesentlichen Gesichtspunkte baulicher, liturgischer und künstlerischer Art<br />

beachtet werden.<br />

Was ist die „Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung“?<br />

Die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung (GKV) wurde auf der Grundlage des <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgesetzes<br />

gebildet und ist e<strong>in</strong>e Behörde der <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong>.<br />

Sie umfasst die Abteilungen der Zentralen Dienststelle (ZDS) <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />

und die Regionalen Dienststellen (RDS) <strong>in</strong> den sechs <strong>Kirche</strong>nkreisen. Zur Unterstützung<br />

der <strong>Kirche</strong>nleitung leistet die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung die laufende<br />

Verwaltungsarbeit und bereitet die Entscheidungen der <strong>Kirche</strong>nleitung vor.

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