FUNDAMENTE FUNDAMENTE - Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg
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Kapitel 15<br />
Geme<strong>in</strong>de im Netzwerk <strong>Kirche</strong><br />
195<br />
A. Aufgabenverteilung: <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de -<br />
Regionale Dienststelle - Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung<br />
Woraus besteht die Verwaltung „Oberkirchenrat“?<br />
Der Oberkirchenrat wird als Behörde vom Kollegium unter dem Vorsitz des<br />
Bischofs geleitet und gliedert sich <strong>in</strong> die Bereiche Bischof und Dezernate I bis<br />
III. Die Verwaltung des Oberkirchenrats gehört zum Dezernat II, das vom juristischen<br />
Oberkirchenrat geleitet wird. Zum Dezernat II gehören die Aufsicht und die<br />
Stabstellen Arbeitssicherheit, Datenschutz und IT-Sicherheit sowie Gremienarbeit<br />
(Synodalbüro, Ausschüsse usw.). Daneben ist der juristische Oberkirchenrat für die<br />
Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung verantwortlich.<br />
Welche Bereiche gehören zur Aufsicht?<br />
Der Aufsichtsbereich fasst das Rechnungsprüfungsamt sowie die Sachgebiete<br />
Recht und Denkmalschutz zusammen.<br />
Das Rechnungsprüfungsamt prüft die gesamte Kassen- und Rechnungsführung aller<br />
der <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong> unterstehenden <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den, <strong>Kirche</strong>nkreise<br />
und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.<br />
Im Bereich Recht werden die Sachbearbeitung von Rechtsangelegenheiten, e<strong>in</strong>e<br />
zentrale Widerspruchsbearbeitung, Genehmigungsverfahren und das Beschwerdemanagement<br />
wahrgenommen. Rechtliche Veröffentlichungen wie das Amtsblatt<br />
und Versicherungsangelegenheiten s<strong>in</strong>d hier ebenfalls angebunden.<br />
Die Aufgaben der Bauaufsicht, des Denkmalschutzes und des Planungsrechtes<br />
beziehen sich auf aufsichtliche und rechtliche Fragestellungen. Die kirchliche<br />
Bauaufsicht ist auch dazu bestimmt, den <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den bei der Planung<br />
und Durchführung ihrer Bauvorhaben an sakralen und/oder denkmalgeschützten<br />
Gebäuden die notwendige Unterstützung zu gewähren und dafür zu sorgen,<br />
dass die wesentlichen Gesichtspunkte baulicher, liturgischer und künstlerischer Art<br />
beachtet werden.<br />
Was ist die „Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung“?<br />
Die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung (GKV) wurde auf der Grundlage des <strong>Kirche</strong>nverwaltungsgesetzes<br />
gebildet und ist e<strong>in</strong>e Behörde der <strong>Ev</strong>.-<strong>Luth</strong>. <strong>Kirche</strong> <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong>.<br />
Sie umfasst die Abteilungen der Zentralen Dienststelle (ZDS) <strong>in</strong> <strong>Oldenburg</strong><br />
und die Regionalen Dienststellen (RDS) <strong>in</strong> den sechs <strong>Kirche</strong>nkreisen. Zur Unterstützung<br />
der <strong>Kirche</strong>nleitung leistet die Geme<strong>in</strong>same <strong>Kirche</strong>nverwaltung die laufende<br />
Verwaltungsarbeit und bereitet die Entscheidungen der <strong>Kirche</strong>nleitung vor.