Der Vermieter Ratgeber 2010
Der Vermieter Ratgeber 2010
Der Vermieter Ratgeber 2010
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
WISO <strong>Vermieter</strong><br />
Kosten, die der Betriebssicherheit dienen, grundsätzlich als<br />
Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden können,<br />
auch wenn sie nur in Abständen von einigen Jahren anfallen.<br />
ANFORDERUNGEN AN EINE<br />
HEIZKOSTENABRECHNUNG<br />
• Die Abrechnung muss detailliert sein. Das heißt, dass<br />
alle Rechenschritte für den nicht täglich damit befassten<br />
Mieter nachvollziehbar sein müssen.<br />
• Die einzelnen, beschriebenen Positionen müssen getrennt<br />
aufgeführt werden.<br />
• In der Abrechnung muss der Bestand an Brennstoff zu<br />
Beginn und zum Ende der Heizperiode aufgeführt werden.<br />
• Es muss eindeutig aus der Abrechnung hervorgehen, wie<br />
viel Prozent der Kosten über einen verbrauchsunabhängigen<br />
Schlüssel und wie viel Prozent verbrauchsabhängig<br />
abgerechnet werden.<br />
• Die Warmwasserkosten, soweit vorhanden, müssen aus<br />
der Rechnung nach einer Formel in der Heizkostenverordnung<br />
herausgerechnet werden. Auch der Warmwasserverbrauch<br />
wird in Grundkosten und gemessenem<br />
Warmwasserverbrauch geteilt.<br />
• <strong>Der</strong> Abrechnungszeitraum muss zwölf Monate, also ein<br />
Jahr betragen und eindeutig auf der Abrechnung ausgewiesen<br />
sein. Dies bedeutet nicht, dass es sich hierbei um<br />
das Kalenderjahr handeln muss.<br />
• Ist der Verbrauch von einem Jahr zum nächsten unverhältnismäßig<br />
gestiegen, muss dies begründet werden.<br />
• Selbstverständlich müssen die Vorauszahlungen des<br />
Mieters berücksichtigt und verrechnet werden.<br />
• <strong>Der</strong> Abrechnung müssen keine Belege beigefügt werden.<br />
Allerdings ist der <strong>Vermieter</strong> verpflichtet, die Unterlagen<br />
für die Heizkostenabrechnung auf Anforderung des Mieters<br />
offenzulegen.<br />
Hat der Mieter das Ableseprotokoll eines Wärmemessdienstes<br />
unterschrieben, kann er die Nachzahlung nicht verweigern,<br />
indem er behauptet, die Ergebnisse der Messung seien<br />
falsch oder manipuliert. In diesem Moment ist er für die Behauptung<br />
beweispflichtig. Einzige Ausnahme: Die Heizkosten<br />
sind in einem nicht mehr nachvollziehbaren Verhältnis gegenüber<br />
dem Vorjahreszeitraum angestiegen.<br />
Sind Nachzahlungen oder Rückerstattungen erfolgt, so sind<br />
Korrekturen nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa dann,<br />
wenn im Nachhinein ein Abrechnungsfehler erkannt wird.<br />
Da in den meisten Fällen Nachzahlungen des Mieters zu<br />
erwarten sind, liegt es im Interesse des <strong>Vermieter</strong>s, die Abrechnung<br />
möglichst zügig abzuwickeln. Hierzu ist er sogar<br />
verpflichtet. Viele Gerichte gehen davon aus, dass die Abrechnung<br />
innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des<br />
Abrechnungszeitraums erstellt werden muss.<br />
Achtung: Etwas anderes ist es, wenn sich im Haus zum Beispiel<br />
eine Sauna oder ein Schwimmbad befinden. Da hier –<br />
wie die Juristen es formulieren – „nutzungsbedingt ein hoher<br />
Wärme- oder Warmwasserverbrauch“ zu erwarten ist, muss<br />
für diese Einrichtungen der Verbrauch gesondert erfasst werden.<br />
Über die Verteilung dieser erfassten Kosten muss eine<br />
gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und <strong>Vermieter</strong> getroffen<br />
werden. Hier ist auch der Verteilerschlüssel vertraglich<br />
zu regeln. Im Normalfall wird dabei die Wohnungsgröße, die<br />
Anzahl der Wohnungen oder die Personenzahl zugrunde gelegt.<br />
In glücklicherweise sehr seltenen Fällen kann es dazu kommen,<br />
dass die Messgeräte für die Wärmeverbrauchserfassung<br />
ausfallen. Für diese Fälle ist es möglich, den Verbrauch<br />
zu schätzen. Hierfür sind zwei Verfahren zugelassen: (1) <strong>Der</strong><br />
<strong>Vermieter</strong> darf die entstandenen Kosten des Vorjahreszeitraumes<br />
zugrunde legen; (2) die Kosten der abzurechnenden<br />
Periode eines vergleichbaren Raumes werden zugrunde<br />
gelegt. Kommt es zu einem Ausfall, nach dem mehr als ein<br />
Viertel der Wohn- und Nutzflächen nicht ordnungsgemäß abgerechnet<br />
werden kann, darf nicht mehr geschätzt werden.<br />
Dann muss nach festen Maßstäben (zum Beispiel nach der<br />
Grundfläche) komplett abgerechnet werden.<br />
WISO rät:<br />
Heizkörper in Fluren, Treppenhäusern und anderen gemeinschaftlichen<br />
Räumen müssen nicht mit Erfassungsgeräten<br />
ausgestattet werden.<br />
Abrechnung bei Mieterwechseln<br />
Zieht ein Mieter aus, müssen die Heizkosten für den entsprechenden<br />
Zeitraum, in dem der Mieter noch in der Wohnung<br />
wohnte, abgerechnet werden. Ist hierzu keine Vereinbarung<br />
getroffen worden, muss bei der Abrechnung zwischen dem<br />
verbrauchsunabhängigen und dem verbrauchsabhängigen<br />
Teil unterschieden werden. <strong>Der</strong> verbrauchsabhängige Teil<br />
sollte auf jeden Fall per Zwischenablesung ermittelt werden.<br />
<strong>Der</strong> verbrauchsunabhängige Teil kann zeitanteilig (je ein<br />
Zwölftel pro Monat) abgerechnet werden.<br />
Achtung: Die Kosten für die Zwischenabrechnung dürfen<br />
nicht auf den Mieter umgelegt werden, sondern sind vom <strong>Vermieter</strong><br />
zu tragen.<br />
Es kann aber auch die sogenannte Gradzahlentabelle zugrunde<br />
gelegt werden. In dieser Tabelle ist vor allem den Jahreszeiten<br />
entsprechend festgehalten, wie hoch der anteilige<br />
Jahresverbrauch pro Monat zu werten ist.<br />
Monat Promille-Anteil<br />
Januar 170<br />
Februar 150<br />
März 130<br />
April 80<br />
Mai 40<br />
Juni, Juli, August (gesamt) 40<br />
September 30<br />
Oktober 80<br />
November 120<br />
Dezember 160<br />
Fehlerquellen<br />
Leer stehende Wohnungen sind oft die Ursache von Ärger.<br />
<strong>Der</strong> <strong>Vermieter</strong> muss für die entstehenden Nebenkosten voll<br />
aufkommen. Manchmal sind auch überdimensionierte Heizungen<br />
der Grund für überteuerte Heizkostenabrechnungen.<br />
Nach Ansicht der Gerichte muss der <strong>Vermieter</strong> eine „wirtschaftlich<br />
arbeitende Anlage“ zur Verfügung stellen.<br />
Achtung beim Ablesen der Messröhrchen an den Heizkörpern:<br />
Falsch identifizierte Heizkörper, unkorrektes Ablesen<br />
49