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Der Vermieter Ratgeber 2010

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WISO <strong>Vermieter</strong><br />

MIET-CHECKLISTEN<br />

Abmahnung<br />

• Eine Abmahnung muss aus Beweisgründen schriftlich<br />

per eingeschriebenem Brief verschickt werden.<br />

• Sie muss eindeutig gegenüber dem Mieter beziehungsweise<br />

<strong>Vermieter</strong> abgegeben werden, wenn mehrere,<br />

dann gegenüber allen.<br />

• Empfangsvollmacht auf Mieterseite ist zulässig, wobei<br />

eine formularmäßige Vollmacht ausreicht.<br />

• Die Beanstandung erfolgt so genau, dass der Empfänger<br />

sein Verhalten danach ausrichten und das beanstandete<br />

Verhalten abstellen kann.<br />

• Die Abmachung ist in der Regel Voraussetzung für die<br />

fristlose Kündigung, soweit nicht entbehrlich (Ausnahmefall).<br />

• Empfehlenswert ist die Androhung der Kündigung im<br />

Falle der Nichtbeachtung.<br />

WISO rät:<br />

Bestimmung einer Frist zur Abstellung des beanstandeten<br />

Verhaltens. Die Frist ist nach dem Kalender bestimmt und<br />

angemessen. Wird die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt<br />

ausgesprochen, muss die Bevollmächtigung nachgewiesen<br />

werden.<br />

Abschluss eines Mietvertrages<br />

• Einigung über die entgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes.<br />

• Die Einigung muss sich wenigstens auf Mietobjekt,<br />

Mietzweck, Mietzins und Mietdauer beziehen.<br />

• Wurde keine Vereinbarung über die Mietdauer getroffen,<br />

so gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.<br />

• <strong>Der</strong> Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen<br />

werden.<br />

• Die Schriftform ist aber zu beachten, wenn die Vertragszeit<br />

länger als ein Jahr sein soll.<br />

- Wird die Schriftform nicht beachtet, gilt der Mietvertrag als<br />

auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

WISO rät:<br />

Schriftform bedeutet, dass der Inhalt des gesamten Vertrages<br />

in einer Urkunde niedergelegt und von den Vertragspartnern<br />

eigenhändig unterschrieben wird.<br />

Beendigung des Mietverhältnisses<br />

• Rückgabe der Mietsache<br />

• <strong>Der</strong> Mieter muss dem <strong>Vermieter</strong> den Besitz an dem<br />

Mietobjekt verschaffen; also unter anderem die Schlüssel<br />

zurückgeben.<br />

• <strong>Der</strong> Rückgabeanspruch wird unmittelbar nach der Beendigung<br />

des Mietverhältnisses fällig.<br />

• <strong>Der</strong> Mieter braucht daher erst am darauf folgenden Tag<br />

räumen.<br />

• Das Mietobjekt muss sich in vertragsgemäßem Zustand<br />

befinden.<br />

• <strong>Der</strong> Mieter muss seine Sachen aus der Wohnung räumen.<br />

• <strong>Der</strong> Mieter muss die Räume „besenrein“ hinterlassen,<br />

also auch etwa angefallenen Malerschmutz beseitigen.<br />

• Die Räumung muss in dem Zustand erfolgen, in dem die<br />

Wohnung übernommen wurde.<br />

• <strong>Der</strong> Mieter muss die von ihm vorgenommenen baulichen<br />

Veränderungen des Mietobjekts, Einbauten, Einrichtungen,<br />

die mit dem Mietobjekt verbunden sind, oder Installationen<br />

auf seine eigenen Kosten rückgängig machen<br />

beziehungsweise beseitigen, es sei denn, die Vertragsparteien<br />

haben etwas anderes vereinbart.<br />

WISO rät:<br />

Es empfiehlt sich eine formelle Übergabeverhandlung, bei<br />

der der Zustand der Mieträume durch Zeugen oder durch<br />

Fotografien festgehalten wird. Sie sollte sich nicht nur auf<br />

die Tatsachen der Besitzübergabe, sondern auch auf den<br />

Zustand des Mietobjekts beziehen. Dies geschieht aus<br />

praktischen Gründen durch die Erstellung eines Übergabeprotokolls.<br />

Fristlose Kündigung<br />

• Die außerordentliche Kündigung muss eindeutig erklärt<br />

werden; es muss aus ihr hervorgehen, dass der Kündigende<br />

nicht nur eine ordentliche Kündigung aussprechen<br />

will.<br />

• Schriftform ist aus Gründen der Rechtssicherheit und<br />

Beweisbarkeit geboten.<br />

• Die Angabe von Kündigungsgründen ist bei Wohnraummietverhältnissen<br />

gesetzlich vorgeschrieben.<br />

• Vorher muss der Partei das vertragswidrige Verhalten<br />

aufgezeigt und sie entsprechend zur Unterlassung aufgefordert<br />

werden.<br />

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den <strong>Vermieter</strong>:<br />

• Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs,<br />

• Zweckwidrige Nutzung,<br />

• unerlaubte Tierhaltung,<br />

• Aufnahme von Personen und Überbelegung,<br />

• Störung des Hausfriedens,<br />

• unbefugte Gebrauchsüberlassung,<br />

• Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten,<br />

• Kündigung wegen Zahlungsverzugs.<br />

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den <strong>Vermieter</strong><br />

oder Mieter:<br />

• erhebliche Pflichtverletzung oder Störung des Hausfriedens,<br />

• Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung.<br />

Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter:<br />

• Kündigung wegen Mängel bei der Gebrauchsgewährung,<br />

• Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung.<br />

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