Der Vermieter Ratgeber 2010
Der Vermieter Ratgeber 2010
Der Vermieter Ratgeber 2010
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
WISO <strong>Vermieter</strong><br />
MIET-CHECKLISTEN<br />
Abmahnung<br />
• Eine Abmahnung muss aus Beweisgründen schriftlich<br />
per eingeschriebenem Brief verschickt werden.<br />
• Sie muss eindeutig gegenüber dem Mieter beziehungsweise<br />
<strong>Vermieter</strong> abgegeben werden, wenn mehrere,<br />
dann gegenüber allen.<br />
• Empfangsvollmacht auf Mieterseite ist zulässig, wobei<br />
eine formularmäßige Vollmacht ausreicht.<br />
• Die Beanstandung erfolgt so genau, dass der Empfänger<br />
sein Verhalten danach ausrichten und das beanstandete<br />
Verhalten abstellen kann.<br />
• Die Abmachung ist in der Regel Voraussetzung für die<br />
fristlose Kündigung, soweit nicht entbehrlich (Ausnahmefall).<br />
• Empfehlenswert ist die Androhung der Kündigung im<br />
Falle der Nichtbeachtung.<br />
WISO rät:<br />
Bestimmung einer Frist zur Abstellung des beanstandeten<br />
Verhaltens. Die Frist ist nach dem Kalender bestimmt und<br />
angemessen. Wird die Abmahnung durch einen Rechtsanwalt<br />
ausgesprochen, muss die Bevollmächtigung nachgewiesen<br />
werden.<br />
Abschluss eines Mietvertrages<br />
• Einigung über die entgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes.<br />
• Die Einigung muss sich wenigstens auf Mietobjekt,<br />
Mietzweck, Mietzins und Mietdauer beziehen.<br />
• Wurde keine Vereinbarung über die Mietdauer getroffen,<br />
so gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.<br />
• <strong>Der</strong> Mietvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen<br />
werden.<br />
• Die Schriftform ist aber zu beachten, wenn die Vertragszeit<br />
länger als ein Jahr sein soll.<br />
- Wird die Schriftform nicht beachtet, gilt der Mietvertrag als<br />
auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
WISO rät:<br />
Schriftform bedeutet, dass der Inhalt des gesamten Vertrages<br />
in einer Urkunde niedergelegt und von den Vertragspartnern<br />
eigenhändig unterschrieben wird.<br />
Beendigung des Mietverhältnisses<br />
• Rückgabe der Mietsache<br />
• <strong>Der</strong> Mieter muss dem <strong>Vermieter</strong> den Besitz an dem<br />
Mietobjekt verschaffen; also unter anderem die Schlüssel<br />
zurückgeben.<br />
• <strong>Der</strong> Rückgabeanspruch wird unmittelbar nach der Beendigung<br />
des Mietverhältnisses fällig.<br />
• <strong>Der</strong> Mieter braucht daher erst am darauf folgenden Tag<br />
räumen.<br />
• Das Mietobjekt muss sich in vertragsgemäßem Zustand<br />
befinden.<br />
• <strong>Der</strong> Mieter muss seine Sachen aus der Wohnung räumen.<br />
• <strong>Der</strong> Mieter muss die Räume „besenrein“ hinterlassen,<br />
also auch etwa angefallenen Malerschmutz beseitigen.<br />
• Die Räumung muss in dem Zustand erfolgen, in dem die<br />
Wohnung übernommen wurde.<br />
• <strong>Der</strong> Mieter muss die von ihm vorgenommenen baulichen<br />
Veränderungen des Mietobjekts, Einbauten, Einrichtungen,<br />
die mit dem Mietobjekt verbunden sind, oder Installationen<br />
auf seine eigenen Kosten rückgängig machen<br />
beziehungsweise beseitigen, es sei denn, die Vertragsparteien<br />
haben etwas anderes vereinbart.<br />
WISO rät:<br />
Es empfiehlt sich eine formelle Übergabeverhandlung, bei<br />
der der Zustand der Mieträume durch Zeugen oder durch<br />
Fotografien festgehalten wird. Sie sollte sich nicht nur auf<br />
die Tatsachen der Besitzübergabe, sondern auch auf den<br />
Zustand des Mietobjekts beziehen. Dies geschieht aus<br />
praktischen Gründen durch die Erstellung eines Übergabeprotokolls.<br />
Fristlose Kündigung<br />
• Die außerordentliche Kündigung muss eindeutig erklärt<br />
werden; es muss aus ihr hervorgehen, dass der Kündigende<br />
nicht nur eine ordentliche Kündigung aussprechen<br />
will.<br />
• Schriftform ist aus Gründen der Rechtssicherheit und<br />
Beweisbarkeit geboten.<br />
• Die Angabe von Kündigungsgründen ist bei Wohnraummietverhältnissen<br />
gesetzlich vorgeschrieben.<br />
• Vorher muss der Partei das vertragswidrige Verhalten<br />
aufgezeigt und sie entsprechend zur Unterlassung aufgefordert<br />
werden.<br />
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den <strong>Vermieter</strong>:<br />
• Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs,<br />
• Zweckwidrige Nutzung,<br />
• unerlaubte Tierhaltung,<br />
• Aufnahme von Personen und Überbelegung,<br />
• Störung des Hausfriedens,<br />
• unbefugte Gebrauchsüberlassung,<br />
• Vernachlässigung der Sorgfaltspflichten,<br />
• Kündigung wegen Zahlungsverzugs.<br />
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den <strong>Vermieter</strong><br />
oder Mieter:<br />
• erhebliche Pflichtverletzung oder Störung des Hausfriedens,<br />
• Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung.<br />
Gründe für eine fristlose Kündigung durch den Mieter:<br />
• Kündigung wegen Mängel bei der Gebrauchsgewährung,<br />
• Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung.<br />
87