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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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Zwischenfazit Teil C<br />

Die Ergebnisse zeigen, dass im ländlichen Raum Unterschiede bei Problemlagen und Problembewusstse<strong>in</strong><br />

bzgl. Leerständen existieren. Vor dem H<strong>in</strong>tergrund mangelnder Erfahrung<br />

mit <strong>Leerstand</strong> im ländlichen Raum und Problemen wie mangelnder E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> die Notwendigkeit<br />

<strong>von</strong> Investitionen wurde e<strong>in</strong> Methodenmix an Handlungsstrategien für s<strong>in</strong>nvoll erachtet,<br />

der Beratungsleistungen, F<strong>in</strong>anzierungshilfen und rechtliche Instrumente umfasst. Im Vorfeld<br />

wurde die Frage geklärt, welche Zielsetzung bei e<strong>in</strong>er Bearbeitung der <strong>Leerstand</strong>sproblematik<br />

zugrunde gelegt werden soll, denn E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäuser können als Privateigentum<br />

und damit als e<strong>in</strong>e private Angelegenheit <strong>in</strong>terpretiert werden. Zugleich gehen mit<br />

Leerständen kommunale Probleme e<strong>in</strong>her, wie z. B. Bodenwertm<strong>in</strong>derung, Nutzungsveränderungen<br />

und steigende Kosten für die Infrastruktur. Unklar ist bislang, wann öffentliche Akteure<br />

gefordert s<strong>in</strong>d, diese Immobilien zu übernehmen. Unter der Voraussetzung, dass es im öffentlichen<br />

Interesse ist, sich mit leergefallenem Privateigentum zu beschäftigen, wurden die<br />

verschiedenen Instrumente diskutiert.<br />

Information, Beratung, Moderation und Mediation s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formelle Instrumente, die e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden können, um die Zielgruppen mit teilweise divergierenden Interessen zu erreichen<br />

und zu sensibilisieren (Eigentümer, Erben, Käufer, politische Akteure, Experten, Bürger). E<strong>in</strong><br />

positives Beispiel für e<strong>in</strong>en offensiven Umgang mit Leerständen bildet die Gebäude- und<br />

Grundstücksbörse der Verbandsgeme<strong>in</strong>de Neuerburg, die bereits im Jahr 2004 gegründet<br />

wurde. Es handelt sich um e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>ternetgestützte Info-Plattform, <strong>in</strong> der Wohnhäuser und freie<br />

Baugrundstücke zum Kauf angeboten werden. Auf dieser Basis konnte e<strong>in</strong>e Vielzahl <strong>von</strong><br />

Grundstücken mobilisiert werden und der Dorfkern gestärkt werden.<br />

Als e<strong>in</strong> zielführendes Instrument kommen auch Bodenfonds <strong>in</strong> Betracht, für die bereits<br />

zahlreiche Beispiele existieren und die dazu dienen, Lösungen <strong>von</strong> Immobilienproblemen im<br />

Zusammenhang mit e<strong>in</strong>em sozio-ökonomischen Strukturwandel zu f<strong>in</strong>den. Als praktikabel für<br />

die F<strong>in</strong>anzierung des Kaufs <strong>von</strong> leer stehenden E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäusern wurde e<strong>in</strong>e<br />

Banklösung nach dem Vorbild des GLS-Fonds oder die F<strong>in</strong>anzierung aus EU-Programmen<br />

erachtet.<br />

Die Städtebauförderung konzentriert sich bislang auf die Marktbere<strong>in</strong>igung <strong>in</strong> Städten mit<br />

ihren Geschossbauten und nicht auf den ländlichen Raum mit der kle<strong>in</strong>teiligen Gebäude- und<br />

Eigentümerstruktur, sodass sie als Instrument nicht <strong>in</strong> Betracht gezogen werden konnte. Strategien<br />

zur Inwertsetzung <strong>von</strong> Ortskernen wurden eher <strong>in</strong> der Bildung <strong>von</strong> Hous<strong>in</strong>g Improvement<br />

Districts gesehen, die bislang aber auch nicht im ländlichen Raum Anwendung fanden.<br />

Auch im Rahmen der rechtlichen Instrumente, d. h. der Bodenordnung, ergeben sich Handlungsspielräume,<br />

die jedoch wegen der vorhandenen Bebauung, der Nachbarschaften, des<br />

Vorliegens <strong>von</strong> Belastungen oder ungeklärter Eigentumsverhältnisse an Grenzen stoßen. E<strong>in</strong>e<br />

E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>dung und Mitwirkung der Betroffenen ist e<strong>in</strong>e günstige Voraussetzung für die Akzeptanz<br />

<strong>von</strong> Umlegungen (privat, vere<strong>in</strong>facht oder nach dem Baugesetzbuch).<br />

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