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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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Aus diesem Grunde sollte man sich sehr genau überlegen, was man erreichen möchte. Im<br />

Zweifelsfall sollte eher e<strong>in</strong> Weg beschritten werden, der auf solche Erhebungen und Prognosen<br />

verzichtet und stattdessen sich jeweils dem konkreten <strong>Leerstand</strong>sfall widmet, sobald dieser<br />

e<strong>in</strong>tritt. Diese „<strong>in</strong>formationelle Selbstbeschränkung“ sche<strong>in</strong>t ausgesprochen s<strong>in</strong>nvoll. Es<br />

könnten sich sonst schnell Entwicklungen ergeben, die man am Ende nicht mehr im Griff hat,<br />

wie e<strong>in</strong> Beispiel aus Großbritannien lehrt. Dort steht mit dem „ASBorometer“ 9 e<strong>in</strong> Smartphone-App<br />

zur Verfügung, das dazu dient, baufällige und auch nur leer stehende Gebäude<br />

durch Nachbarn oder andere Personen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Informationssystem e<strong>in</strong>schließlich Kartenübersicht<br />

erfassen zu lassen und diese Informationen mit „antisozialem Verhalten“ <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung<br />

zu br<strong>in</strong>gen (Schulzki-Haddouti 2010).<br />

5.6 Strategien und Vorschläge<br />

Bei aller kritischen Distanz stellt sich die Frage, welche Strategien hilfreich se<strong>in</strong> können, um<br />

das Problem der Gebäudeleerstände im ländlichen Raum handhabbar zu machen. Sicher steht<br />

es außer Frage, dass das Erkennen, Erfassen und Prognostizieren <strong>von</strong> Gebäudeleerständen als<br />

Konsequenz der Veränderung der demographischen Strukturen notwendig ist, um dem Auftrag<br />

e<strong>in</strong>er vorausschauenden Planung gerecht zu werden, <strong>in</strong>sbesondere mit Blick auf die im<br />

städtebaulichen Planungsrecht geforderte Berücksichtigung der „voraussehbaren Bedürfnisse“<br />

(§ 5 BauGB). Ob die öffentliche Hand allerd<strong>in</strong>gs gut beraten ist, daraus das Handlungserfordernis<br />

e<strong>in</strong>er Marktbere<strong>in</strong>igung unter E<strong>in</strong>satz öffentlicher Mittel als zw<strong>in</strong>gend abzuleiten, sollte<br />

<strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Konsequenzen – und Kosten – wohlüberlegt se<strong>in</strong>. Zu überlegen wären sicher auch<br />

Alternativen dah<strong>in</strong>gehend, die Eigenverantwortlichkeit der Eigentümer <strong>in</strong> den Vordergrund zu<br />

stellen und die öffentliche Hand erst <strong>in</strong> zweiter L<strong>in</strong>ie aktiv werden zu lassen. Wie dies geschehen<br />

könnte, hat Thomas Sieverts bereits im Jahre 1998 aufskizziert, <strong>in</strong>dem er e<strong>in</strong>e baubestandsbezogene<br />

„Kreislaufwirtschaft“ propagiert mit der Konsequenz, dass Gebäude „<strong>von</strong><br />

vornhere<strong>in</strong> auf ihre Umnutzung und letztendliche Recycl<strong>in</strong>gsfähigkeit h<strong>in</strong> angelegt werden“<br />

müssten. Instrumentell ließe sich dafür die Baugenehmigung nutzen, die für e<strong>in</strong>e Bau- oder<br />

Umbaumaßnahme nur dann erteilt würde, wenn zugleich die „Abrisskosten abzüglich e<strong>in</strong>es<br />

Wiederverwertungsnutzens“ bei der Geme<strong>in</strong>de h<strong>in</strong>terlegt würden (Sieverts 1998: 462,472;<br />

Streich 2005: 457).<br />

Die öffentliche Hand könnte aber auch anderweitig den Grundstückseigentümern und Gebäudebesitzern<br />

hilfreich zur Seite stehen und ihnen e<strong>in</strong>e Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Und<br />

zweifellos geschieht dies bereits, wie die gut organisierte, im Internet verfügbare Gebäudebörse<br />

im Lande Rhe<strong>in</strong>land-Pfalz zeigt. Doch hier besteht – wie bei allen Internetauftritten –<br />

die Crux dar<strong>in</strong>, dass potenzielle Nutzer ke<strong>in</strong>e Kenntnis <strong>von</strong> der Existenz e<strong>in</strong>es solchen Internetauftritts<br />

haben: Internetauftritte machen sich nicht <strong>von</strong> alle<strong>in</strong> und selbstaktiv bei potenziellen<br />

Nutzern und Interessenten bemerkbar (es sei denn über Werbung im Internet).<br />

9 www.asborometer.com<br />

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