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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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Die Arbeitsgruppe hat dazu <strong>in</strong> Teil C „Problemlagen und Instrumente“ die <strong>in</strong>frage kommenden<br />

Instrumente h<strong>in</strong>sichtlich ihrer Eignung und Anwendungsfelder untersucht. Da sich<br />

der Wohnungsmarkt im Segment der E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhäuser im ländlichen Raum zunehmend<br />

zu e<strong>in</strong>em Verkäufermarkt entwickelt und se<strong>in</strong>e Funktionsfähigkeit e<strong>in</strong>büßt, ist e<strong>in</strong><br />

Engagement der Landesebene erforderlich.<br />

Wir schlagen daher vor, auf Landesebene e<strong>in</strong>e bestehende Institution mit dieser Aufgabe zu<br />

betrauen oder e<strong>in</strong>e entsprechende Institution zu schaffen, die den Prozess mit den Komponenten<br />

Aufklären, Sensibilisieren, Bewusstse<strong>in</strong> schaffen und Handeln organisiert und die verfügbaren<br />

Mittel bündelt.<br />

Dabei sollte auch geprüft werden, ob die Leerstände <strong>von</strong> Wohnimmobilien im ländlichen<br />

Raum e<strong>in</strong>en Ansatzpunkt für e<strong>in</strong>en alternativen Umgang mit der Bodennutzung bieten können.<br />

Ziel wäre dann der Übergang des Bodens <strong>in</strong> geme<strong>in</strong>schaftliches Eigentum. Dies könnte<br />

durch E<strong>in</strong>richtung e<strong>in</strong>es Bodenfonds ermöglicht werden, der das Recht erhält, die leer stehenden<br />

Wohnimmobilien zu e<strong>in</strong>em angemessenen Preis zu erwerben, und dazu mit entsprechenden<br />

Mitteln ausgestattet wird. Im Gegensatz zu den Bodenfonds etwa <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen<br />

wäre die Zielsetzung nicht, diese Flächen für den Bodenmarkt aufzubereiten und wieder <strong>in</strong><br />

Privateigentum zu verkaufen, sondern <strong>in</strong> Zukunft ausschließlich sachlich def<strong>in</strong>ierte und zeitlich<br />

begrenzte Nutzungsrechte zu vergeben. Deutschland verfügt mit dem Erbbaurecht dafür<br />

über e<strong>in</strong> bewährtes und sehr flexibel handhabbares Instrumentarium. Damit könnte e<strong>in</strong>e<br />

Handlungsebene zwischen re<strong>in</strong> privaten Lösungen auf dem Grundstücksmarkt und dem<br />

schwierigen E<strong>in</strong>satz rechtlicher Instrumente durch öffentliche Akteure geschaffen werden.<br />

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