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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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ten zu übernehmen, um es im Gegenzug über e<strong>in</strong>en Zeitraum <strong>von</strong> zwanzig bis dreißig Jahren<br />

unentgeltlich (z. B. als Park- oder Grünfläche) zu nutzen. Dem Eigentümer bleibt das Grundstück<br />

erhalten mit der Zusicherung, dass es nach Ablauf der Fremdnutzung erneut bebaubar<br />

ist.<br />

6.7 Ergebnis<br />

Regional sehr unterschiedliche Bevölkerungsverluste wirken sich gravierend auf die <strong>in</strong>nerörtliche<br />

Entwicklung aus. Stadt- oder Ortsplanung haben ke<strong>in</strong>en oder nur e<strong>in</strong>en mit hohen Fördermitteln<br />

durchsetzbaren E<strong>in</strong>fluss auf die künftige Entwicklung <strong>von</strong> Geme<strong>in</strong>den oder Geme<strong>in</strong>deteilen.<br />

Die Folge s<strong>in</strong>d Wohnungs- und Gebäudeleerstände, die sowohl die Eigentümer<br />

und Bewohner als auch Kommunen und Kredit<strong>in</strong>stitute vor besondere Probleme stellen. Eng<br />

damit verbunden ist die Frage, wie sich Immobilienwerte <strong>in</strong> solchen Problemgebieten entwickeln.<br />

Die Hoffnung auf stabilen Wertzuwachs ist ebenso fragwürdig wie der verme<strong>in</strong>tliche<br />

Schutz vor Mietsteigerungen.<br />

Der sich bildende Marktpreis ist völlig unabhängig da<strong>von</strong>, welche Kosten zur Erstellung<br />

des Gebäudes aufgewendet werden mussten. Der Käufer bestimmt zukünftig den Markt, wobei<br />

anstehende Aufwendungen für Modernisierungs- oder Energiesparmaßnahmen preism<strong>in</strong>dernd<br />

wirken werden.<br />

Bei s<strong>in</strong>kenden Kaufpreisen ist zu erwarten, dass auch E<strong>in</strong>familienhäuser (Sachwertobjekte)<br />

künftig e<strong>in</strong>er Mietnutzung zugeführt werden. Dies war bisher wegen der nicht erzielbaren<br />

Kostenmiete weitgehend ausgeschlossen. Wenn der erzielbare Kaufpreis weit unter den Erwartungen<br />

liegt, wird der Eigentümer sich jedoch – zum<strong>in</strong>dest vorübergehend – für e<strong>in</strong>e Vermietung<br />

entscheiden. Sollte diese Entwicklung verstärkt e<strong>in</strong>treten, wird sie voraussichtlich<br />

auch zu Mietsenkungen im Bereich der Ertragswertobjekte führen.<br />

Ständig ger<strong>in</strong>gere Mietpreise <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit dem Trend zur Kurzlebigkeit <strong>von</strong> Wohnungse<strong>in</strong>richtungen<br />

können höhere Wechselraten der Mieter erzeugen. Wer sollte noch tapezieren<br />

und umräumen, wenn er sich alle drei Jahre neu e<strong>in</strong>richten und <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e frisch renovierte<br />

Wohnung zu e<strong>in</strong>em noch niedrigeren Preis umziehen kann (Landesverband Haus&Grund<br />

Sachsen-Anhalt 2000)?<br />

Wie der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,<br />

Lutz Freitag, erwartet, werden <strong>in</strong> den kommenden Jahren immer mehr Häuser <strong>in</strong> ländlichen<br />

Regionen auf den Markt kommen, weil ihre Eigentümer aus Alters- und Gesundheitsgründen<br />

<strong>in</strong> die Städte ziehen (Haimann 2008). Dieses Phänomen plagt nicht nur die neuen<br />

Bundesländer, sondern wird sich auch verstärkt <strong>in</strong> vielen ländlichen Regionen <strong>in</strong> Westdeutschland<br />

bemerkbar machen. Kommen zu dieser Entwicklung dann auch noch Wohnungsleerstände<br />

h<strong>in</strong>zu, kann dies zu erheblichen Wertverlusten <strong>von</strong> Immobilien führen, die sich<br />

sowohl im Boden- als auch im Gebäudewert widerspiegeln.<br />

Bei Wertermittlungen ist es besonders wichtig, nicht nur die allgeme<strong>in</strong>en Wertverhältnisse<br />

auf dem Grundstücksmarkt am Wertermittlungsstichtag zu berücksichtigen, sondern darüber<br />

h<strong>in</strong>aus auch künftige Entwicklungen, wie beispielsweise absehbare anderweitige Nutzungen,<br />

wenn sie mit h<strong>in</strong>reichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten s<strong>in</strong>d (s. § 2<br />

ImmoWertV).<br />

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