22.11.2014 Aufrufe

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nahmen – bis h<strong>in</strong> zum Abriss – e<strong>in</strong>bezogen wurde. Mit dem Programm Stadtumbau Ost wurde<br />

2002 der Abriss neben der Erneuerung als gleichwertiges Maßnahmenfeld förderfähig als<br />

strategisches Instrument der Aufwertung, das darüber h<strong>in</strong>aus auch der Marktbere<strong>in</strong>igung diente.<br />

Das Programm Stadtumbau Ost bewährte sich <strong>in</strong>sgesamt, im Jahr 2004 wurde dann das<br />

Programm im Rahmen <strong>von</strong> Stadtumbau West auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.<br />

Das aktuelle Städtebauförderrecht sieht somit mittlerweile neben den klassischen städtebaulichen<br />

Sanierungsmaßnahmen (Sanierungsgebiete nach §§ 136–164 BauGB) und den städtebaulichen<br />

Entwicklungsmaßnahmen (§§ 165–171) und dem Stadtumbau (§§ 171a bis 171d)<br />

auch über städtebauliche Aspekte h<strong>in</strong>ausgehende Maßnahmen der sozialen Stadt (§171e) vor.<br />

Seit dem Jahre 2008 gibt es zusätzlich das Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren und<br />

seit 2010 das Programm Kle<strong>in</strong>e Städte und Geme<strong>in</strong>den. Auf Basis der rechtlichen Regelungen<br />

im BauGB wurden die entsprechenden Bund-Länder-Förderprogramme aufgelegt und <strong>in</strong><br />

Richtl<strong>in</strong>ien der e<strong>in</strong>zelnen Länder konkretisiert.<br />

Die aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder sowie – <strong>in</strong> bemerkenswerter Größenordnung<br />

– des kommunalen F<strong>in</strong>anzausgleichs f<strong>in</strong>anzierte Dorferneuerung ist derzeit noch<br />

e<strong>in</strong>deutig auf die Inwertsetzung der Ortskerne konzentriert. Abrissmaßnahmen s<strong>in</strong>d hier<br />

grundsätzlich zwar förderfähig, werden jedoch ausschließlich punktuell und aus städtebaulich-funktionalen<br />

Aspekten vorgenommen, sie s<strong>in</strong>d an e<strong>in</strong>e geplante Nachnutzung gekoppelt.<br />

Wohnungsmarktbed<strong>in</strong>gte Abrissmaßnahmen im größeren Maßstab wie <strong>in</strong> den Stadtumbauprogrammen<br />

s<strong>in</strong>d hier derzeit noch nicht vorgesehen.<br />

In der Dorferneuerung <strong>in</strong> Hessen und im Saarland wird jedoch das Problem zunehmend leer<br />

stehender E<strong>in</strong>familienhausbestände <strong>in</strong> ländlichen Regionen durchaus wahrgenommen. Gegenüber<br />

dem E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Mitteln der Dorferneuerung <strong>in</strong> E<strong>in</strong>familienhausbeständen außerhalb<br />

der zentralen Dorfkerne, namentlich für den Abriss, zeigt sich die Dorferneuerungspolitik<br />

derzeit jedoch noch sehr reserviert. Im Saarland hat allerd<strong>in</strong>gs die Agentur ländlicher Raum,<br />

e<strong>in</strong>e Organisationse<strong>in</strong>heit des für die Dorferneuerung im derzeit zuständigen M<strong>in</strong>isteriums für<br />

Wirtschaft und Wissenschaft, die <strong>Leerstand</strong>sproblematik bereits frühzeitig aufgegriffen und<br />

verschiedene Modellprojekte gefördert. Diese Modellprojekte umfassen sowohl die grundsätzliche<br />

Ause<strong>in</strong>andersetzung mit drohenden und bereits vorhandenen Leeständen, ihre Ermittlung<br />

und Beispiele für Nachnutzungen als auch die direkte Abrissförderung.<br />

Bewertung<br />

Größere zusammenhängende E<strong>in</strong>- und Zweifamilienhausbestände s<strong>in</strong>d bislang nicht Gegenstand<br />

der Städtebauförderung. Das Problem des <strong>Leerstand</strong>es <strong>in</strong> solchen Beständen betrifft,<br />

wenngleich <strong>in</strong> deutlich schwächeren Maße als die ländlichen Orte, bereits jetzt <strong>in</strong> Ansätzen<br />

auch Städte und wird sich dort <strong>in</strong> Zukunft auch vermutlich verstärken.<br />

„Marktbere<strong>in</strong>igung“ ist damit jetzt zwar grundsätzlich als e<strong>in</strong> Argument zur öffentlichen<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>von</strong> Abrissmaßnahmen anerkannt. Trotz grundsätzlicher Eignung ist dennoch<br />

zum<strong>in</strong>dest kurz- bis mittelfristig nicht zu erwarten, dass öffentliche Mittel aus der Städtebauförderung<br />

<strong>in</strong> diesen Gebieten – namentlich zur F<strong>in</strong>anzierung <strong>von</strong> Abrissmaßnahmen e<strong>in</strong>gesetzt<br />

werden. Der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ überwiegt <strong>in</strong> der politischen Abwägung<br />

das öffentliche Interesse, das e<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz <strong>von</strong> Fördermitteln rechtfertigen würde. 14<br />

Analoges gilt für die Dorferneuerungsprogramme. Das öffentliche Interesse reiche noch nicht<br />

aus, Fördermittel für diese Maßnahmen e<strong>in</strong>zusetzen, bzw. es überwiege noch nicht den<br />

14 Gespräch mit Ulrich Hatzfeld, Bundesm<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 21. Januar 2010.<br />

83

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!