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Leerstand von Wohngebäuden in ländlichen Räumen

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Rechtliche E<strong>in</strong>griffsmöglichkeiten gegenüber Eigentümern solcher Grundstücke und Gebäude<br />

werden jedoch sicherlich nicht möglich se<strong>in</strong>, sodass die Maßnahmen wohl nur mit Zustimmung<br />

des jeweiligen Eigentümers möglich se<strong>in</strong> können.<br />

Bewertung<br />

Von e<strong>in</strong>igen Verbänden der Wohnungswirtschaft wurde die E<strong>in</strong>führung der rechtlichen<br />

Grundlagen für HIDs bereits gefordert, jedoch noch <strong>in</strong> ke<strong>in</strong>em Land s<strong>in</strong>d die dafür notwendigen<br />

rechtlichen Voraussetzungen geschaffen worden.<br />

Der E<strong>in</strong>satz dieses Instrumentes braucht e<strong>in</strong>en sehr langen zeitlichen Vorlauf, da <strong>in</strong> den<br />

Ländern zuerst die gesetzlichen Voraussetzungen zur E<strong>in</strong>richtung <strong>von</strong> HIDs geschaffen werden<br />

müssten. Um die Bereitschaft und die M<strong>in</strong>destquote <strong>von</strong> Eigentümern für die Gründung<br />

e<strong>in</strong>es solchen HID zu erreichen, s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e <strong>in</strong>takte Nachbarschaft und e<strong>in</strong> großes Problembewusstse<strong>in</strong><br />

notwendig.<br />

Die Bereitschaft e<strong>in</strong> HID zu gründen wird sicherlich eher <strong>in</strong> noch <strong>in</strong>takten Wohnbereichen<br />

mit nur wenig Leer- bzw. Missständen, die durch private Initiative behoben bzw. abgemildert<br />

werden soll, bestehen als <strong>in</strong> räumlichen Bereichen mit bereits größeren Problemen. Die Größenordnungen<br />

dieser Abgaben dürften jedoch mit Sicherheit nicht für umfangreiche <strong>in</strong>vestive<br />

Maßnahmen, <strong>in</strong>sbesondere den Abriss, ausreichen. Ingegesamt sche<strong>in</strong>t der E<strong>in</strong>satz der HID<br />

zur Lösung der Wohnungsleerstandsproblematik nur begrenzt zielführend zu se<strong>in</strong>.<br />

11.5.4 Restriktive Ausweisung oder Verzicht auf Ausweisung <strong>von</strong> Wohnbauflächen<br />

E<strong>in</strong> Instrument zur Wiedernutzung leer stehender Wohnungen und zur Vermeidung <strong>von</strong><br />

Wohnungsleerständen ist die äußerst restriktive bzw. der gänzliche Verzicht auf Ausweisung<br />

<strong>von</strong> neuen Wohnbauflächen. Hierdurch werden <strong>in</strong> den <strong>von</strong> der Wohnungsleerstandsproblematik<br />

betroffenen Geme<strong>in</strong>deteilen, Geme<strong>in</strong>den oder Regionen die noch vorhandenen Wohnungsnachfragen<br />

konsequent auf die leer stehenden Objekte gelenkt und ihre Nachnutzung<br />

wird wahrsche<strong>in</strong>licher. Dieses naheliegende Instrument kann sowohl auf der Ebene der Regional-,<br />

aber auch der kommunalen Planung e<strong>in</strong>gesetzt werden. Damit das Instrument se<strong>in</strong>e<br />

volle Wirkung entfalten kann, müssten auch vorhandene Bauflächen im FNP bzw. noch nicht<br />

umgesetzte Wohngebiete im Bebauungsplan zurückgenommen werden. Bei Letzterem ist das<br />

sicherlich nur bei entschädigungsfreien Fällen s<strong>in</strong>nvoll und nur auf der geme<strong>in</strong>dlichen Ebene<br />

praktikabel.<br />

Konsequenterweise sollte der Verzicht auf Ausweisung neuer Wohnbauflächen auf der<br />

Ebene der Geme<strong>in</strong>de stattf<strong>in</strong>den. Das ist ohne Planverfahren und kurzfristig möglich und entfaltet<br />

sofort e<strong>in</strong>e stabilisierende Wirkung für den Boden- und Wohnungsmarkt. Die Rücknahme<br />

<strong>von</strong> Bauflächen ist allerd<strong>in</strong>gs erst nach Durchführung der entsprechenden Bauleitplanverfahren<br />

durchzuführen.<br />

Um den Wohnungsmarkt großräumig und regional zu steuern, sollte der Verzicht bzw. die<br />

äußerst restriktive Ausweisung neuer Flächen auch auf der Ebene der Regionalplanung erfolgen.<br />

Förder<strong>in</strong>strumente wie Fonds und Zuschüsse sollten seitens der Fördergeber den Geme<strong>in</strong>den<br />

nur dann gewährt werden, wenn sie gleichzeitig auf die Ausweisung <strong>von</strong> Wohnbauflächen<br />

verzichten und dort, wo entschädigungslos möglich, vorhandene Bauflächen zurücknehmen.<br />

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