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Handbuch Rechnungswesen

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Ersatzbelege sind nur dann zulässig, wenn im Geschäftsverkehr für die Leistung<br />

üblicherweise kein Beleg ausgestellt wird. Diese müssen von der/vom<br />

Budgetverantwortlichen einzeln abgezeichnet werden.<br />

Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Die Überprüfung der Reisekostenabrechnungen seitens der Quästur erfolgt<br />

ausschließlich nach buchhalterischen und steuerrechtlichen Vorschriften (Grundsätze<br />

ordnungsmäßiger Buchführung). Eine Kontrolle nach den Grundsätzen der<br />

Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Rechtmäßigkeit erfolgt durch die<br />

Innenrevision.<br />

9. Gruppenreisen<br />

Eine Gruppenreise liegt vor, wenn eine Reisende/ein Reisender für mindestens eine<br />

weitere Person alle Reisekosten vorfinanziert.<br />

Jeder/Jede Teilnehmer/in einer Gruppenreise hat für sich einen Reiseantrag zu stellen<br />

und die nötigen Genehmigungen einzuholen.<br />

10. Verbindung Dienst- und Privatreise<br />

Voraussetzungen für eine Erstattung der Kosten für An- und Abreise ist, dass der<br />

“Privatanteil” an einer Dienstreise in Tagen nicht überwiegen darf, d.h. der Dienstreise<br />

liegt ein unmittelbarer betrieblicher Anlass zugrunde. Hierbei ist folgendes zu<br />

berücksichtigen:<br />

• Bei Unterbrechung der Dienstreise durch dienstfreie Tage (lokaler Feiertag,<br />

Wochenende) gelten diese nicht als privat.<br />

• An- und Abreisetage zählen als dienstlich veranlasste Tage, sofern wenigstens<br />

teilweise Arbeitszeit-Anrechnung erfolgt.<br />

Art der Verbindung<br />

mit einer<br />

Dienstreise<br />

Unterbrechung einer<br />

Dienstreise durch<br />

dienstfreie Tage (z.B.<br />

lokaler Feiertag,<br />

Wochenende)<br />

Verlängerung einer<br />

Dienstreise durch<br />

dienstfreie Tage (z.B.<br />

lokaler Feiertag,<br />

Wochenende)<br />

Verlängerung einer<br />

Dienstreise durch<br />

Urlaub<br />

Fahrtkosten Übernachtungskosten Tagesgebühr<br />

steuerfreie<br />

Erstattung<br />

für An- und<br />

Abreise<br />

steuerfreie<br />

Erstattung<br />

für An- und<br />

Abreise<br />

steuerfreie<br />

Erstattung<br />

für An- und<br />

steuerfreie Erstattung<br />

auch für die dienstfreien<br />

Tage<br />

keine Erstattung für<br />

dienstfreie Tage<br />

keine Erstattung für<br />

Urlaubstage<br />

steuerfreie<br />

Erstattung auch<br />

für die<br />

dienstfreien Tage<br />

keine Erstattung<br />

für dienstfreie<br />

Tage<br />

keine Erstattung<br />

für Urlaubstage<br />

15.06.2012 Seite 21 von 102

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