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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Lehranteil bei Projektpersonalkosten<br />

Zusätzlich wird der Lehranteil (IA LER…) errechnet, in SAP erfasst und die anderen<br />

Projektpersonalkosten werden um den errechneten prozentuellen Lehranteil verringert.<br />

Da die Arbeitsstunden in der Lehre aus der TISS Abhaltemeldung gezogen werden,<br />

wird der Lehranteil erst im SAP erfasst wenn die Abhaltemeldung durch den<br />

Dienstnehmer erfolgt ist.<br />

Gesperrte Innenaufträge (nach Projektabschluss)<br />

Es kommt bei manchen Rückrechnungen vor (bei Dienstgeberbeitrag Pensionskassa<br />

notwendig), dass bereits geschlossene Innenaufträge mit Dienstgeberbeiträgen belastet<br />

bzw. entlastet werden.<br />

Diese Buchungen werden nach der Abrechnung aus der Buchungsüberleitung gefiltert,<br />

und von der Quästur umgebucht. Diese Kosten werden dem §27 Girokonto anschließend<br />

angelastet oder gutgeschrieben.<br />

Einziehung der §26 und §27 Personalkosten von den Girokonten der Institute<br />

Im Grunde werden alle Personalkosten (Bruttogehälter und Dienstgeberbeiträge) vom<br />

Hauptgirokonto der TU vorfinanziert. Eine Ausnahme bilden die Beamten, diese werden<br />

vom Bundesrechenzentrum abgerechnet.<br />

Nachdem die Gehälter und Reisen aller Bediensteten von der Lohnverrechnung<br />

abgerechnet und gebucht wurden kann mit der Abfrage der §27 Personalkosten begonnen<br />

werden.<br />

Am 20. jedes Monats werden die Personalkosten im §27 Bereich von den jeweiligen<br />

Girokonten der Organisationseinheiten eingezogen.<br />

Einziehung der §27 Personalkosten für FWF Projekte<br />

Personalkosten werden vorerst vom TU Hauptgirokonto getragen. Einmal im Monat wird<br />

eine Liste dieser Kosten erstellt und an den FWF gesendet, welcher diese anschließend<br />

prüft und genehmigt. Die vom FWF geprüften und genehmigten Personalkosten werden<br />

anschließend an das Hauptgirokonto der TU überwiesen.<br />

Die Bearbeitungskosten werden halbjährlich in Form einer separaten Liste an den FWF<br />

übermittelt, und nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung ebenfalls an das<br />

Hauptgirokonto der TU überwiesen.<br />

2.22 FWF-Forschungsbeihilfe<br />

Studierende können vom FWF eine Forschungsbeihilfe in Höhe von € 440,- pro Monat<br />

erhalten. Will der Projektleiter eines FWF-Projektes eine Forschungsbeihilfe für einen<br />

Studierenden anfordern, so muss das entsprechende Formular (verfügbar auf der<br />

15.06.2012 Seite 90 von 102

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