Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Lehranteil bei Projektpersonalkosten<br />
Zusätzlich wird der Lehranteil (IA LER…) errechnet, in SAP erfasst und die anderen<br />
Projektpersonalkosten werden um den errechneten prozentuellen Lehranteil verringert.<br />
Da die Arbeitsstunden in der Lehre aus der TISS Abhaltemeldung gezogen werden,<br />
wird der Lehranteil erst im SAP erfasst wenn die Abhaltemeldung durch den<br />
Dienstnehmer erfolgt ist.<br />
Gesperrte Innenaufträge (nach Projektabschluss)<br />
Es kommt bei manchen Rückrechnungen vor (bei Dienstgeberbeitrag Pensionskassa<br />
notwendig), dass bereits geschlossene Innenaufträge mit Dienstgeberbeiträgen belastet<br />
bzw. entlastet werden.<br />
Diese Buchungen werden nach der Abrechnung aus der Buchungsüberleitung gefiltert,<br />
und von der Quästur umgebucht. Diese Kosten werden dem §27 Girokonto anschließend<br />
angelastet oder gutgeschrieben.<br />
Einziehung der §26 und §27 Personalkosten von den Girokonten der Institute<br />
Im Grunde werden alle Personalkosten (Bruttogehälter und Dienstgeberbeiträge) vom<br />
Hauptgirokonto der TU vorfinanziert. Eine Ausnahme bilden die Beamten, diese werden<br />
vom Bundesrechenzentrum abgerechnet.<br />
Nachdem die Gehälter und Reisen aller Bediensteten von der Lohnverrechnung<br />
abgerechnet und gebucht wurden kann mit der Abfrage der §27 Personalkosten begonnen<br />
werden.<br />
Am 20. jedes Monats werden die Personalkosten im §27 Bereich von den jeweiligen<br />
Girokonten der Organisationseinheiten eingezogen.<br />
Einziehung der §27 Personalkosten für FWF Projekte<br />
Personalkosten werden vorerst vom TU Hauptgirokonto getragen. Einmal im Monat wird<br />
eine Liste dieser Kosten erstellt und an den FWF gesendet, welcher diese anschließend<br />
prüft und genehmigt. Die vom FWF geprüften und genehmigten Personalkosten werden<br />
anschließend an das Hauptgirokonto der TU überwiesen.<br />
Die Bearbeitungskosten werden halbjährlich in Form einer separaten Liste an den FWF<br />
übermittelt, und nach erfolgreicher Prüfung und Genehmigung ebenfalls an das<br />
Hauptgirokonto der TU überwiesen.<br />
2.22 FWF-Forschungsbeihilfe<br />
Studierende können vom FWF eine Forschungsbeihilfe in Höhe von € 440,- pro Monat<br />
erhalten. Will der Projektleiter eines FWF-Projektes eine Forschungsbeihilfe für einen<br />
Studierenden anfordern, so muss das entsprechende Formular (verfügbar auf der<br />
15.06.2012 Seite 90 von 102