Handbuch Rechnungswesen
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(Mitteilungsblatt 16 vom 25.3.2004, Pkt. 146)<br />
Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Die Auftragnehmer/innen von ad-personam-Forschungsaufträgen sind verpflichtet, eine<br />
Haftungserklärung zu unterzeichnen.<br />
(Mitteilungsblatt 16 vom 25.3.2004, Pkt. 146)<br />
Projektkalkulation<br />
Vor Vertragsunterzeichnung ist eine Vereinbarung über den vollen Kostenersatz<br />
erforderlich.<br />
Vertragsunterfertigung<br />
Nach Freigabe durch den/die Leiter/in der Organisationseinheit bzw. den/der Dekan/in<br />
unterschreiben die ProjektleiterInnen den Vertrag selbst.<br />
Projektmeldung<br />
Sämtliche nicht untersagten ad-personam-Projekte sind unmittelbar nach deren Annahme<br />
an den VR für Forschung im Wege der Controllingabteilung zu melden.<br />
Diese Meldung erfolgt durch Zusendung des Meldeformulars samt den darin angeführten<br />
Beilagen.<br />
Für eine korrekte Projektmeldung ist die abschließende und vollständige Eingabe der<br />
erforderlichen Daten in die Projektdatenbank und deren Freigabe durch den/die Leiter/in<br />
der Organisationseinheit bzw. Dekan notwendig. Der/die Dekan/in hat Einsichtsrecht in die<br />
Projektdatenbank betreffend aller Projekte seiner/ihrer Fakultät.<br />
(Mitteilungsblatt 16 vom 25.3.2004, Pkt. 143 und 146)<br />
Für alle freigegebenen Projekte werden durch die Controlling-Abteilung Innenaufträge in<br />
SAP eröffnet, um eine eindeutige Zuordnung zum jeweiligen Projekt zu erreichen.<br />
Projektverwaltung<br />
In der operativen Gebarung erfolgt eine Teilung der Finanzmittel in Personal- und<br />
Sachmittel.<br />
Grundsätzlich liegt die Entscheidung über die Verwendung aller Projektmittel beim/bei der<br />
Projektleiter/in selbst.<br />
Mitarbeiter/innen an einem Projekt gem. §26 UG 2002 sind auf Vorschlag des/der<br />
Projektleiters/in gegen Ersatz der Personalkosten in ein zeitlich befristetes<br />
Arbeitsverhältnis zur Universität aufzunehmen.<br />
Die Sachmittel aus §26 Projekten sind nicht Teil des Vermögens der TU und unterliegen<br />
der Selbstverwaltung durch den/die Projektleiter/in selbst. Die treuhändische Verwaltung<br />
des Sachmittelbudgets erfolgt durch den/die Projektleiter/in mittels Einnahmen-<br />
Ausgabenrechnung.<br />
Um den Auflagen gem. UG 2002 §26 Abs. 5 zu entsprechen, erhält der/die Projektleiter/in<br />
ein eigenes Girokonto, welches über die Quästur schriftlich unter Angabe des<br />
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