Handbuch Rechnungswesen
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treffen.<br />
Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Instandhaltung<br />
Unter Erhaltung (Instandhaltung) sind jene Kosten zu verstehen, welche aufgewendet<br />
werden um das Gebäude / den Gegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />
erhalten oder wiederherzustellen. Die Wesensart des Wirtschaftsgutes darf dabei nicht<br />
verändert werden. Es wird somit immer etwas Altes durch etwas Neues ersetzt.<br />
Beispiele:<br />
Austausch von Türen und Fenstern, Ausmalen von Räumen, Austausch des schadhaften<br />
Parkettboden, Erneuerung von Beleuchtungskörpern, Einziehen einer Betondecke statt<br />
einer Holzdecke<br />
Fällt im Rahmen eines Umbaus eine Instandhaltungsmaßnahme mit einer<br />
Herstellungsmaßnahme zusammen, so ist auch die Instandhaltung aktivierungspflichtig,<br />
sofern eine exakte Trennung nicht möglich ist.<br />
Herstellung<br />
Unter Herstellungsaufwand ist immer ein aktivierungspflichtiger Aufwand zu verstehen.<br />
Dieser ist immer im Zuge von Generalsanierungen ganzer Gebäude und/oder<br />
Gebäudeteile gegeben. Hier wird nichts ersetzt, sondern etwas Neues geschaffen.<br />
Beispiele:<br />
Generalsanierungen von ganzen Gebäuden oder einzelnen Gebäudeteilen, (Erweiterung<br />
und Verstärkung von Leitungen) Abbruch und Einziehen von Trennwänden<br />
Bewertung<br />
Sollten im Rahmen eines Projektes daher sowohl Instandhaltungsmaßnahmen als auch<br />
Herstellungsmaßnahmen anfallen und können diese voneinander getrennt werden (d.h.<br />
hängen die Maßnahmen nicht zusammen; z.B. Ausmalen nach Generalsanierung) so ist<br />
eine getrennte bilanzielle Bewertung möglich.<br />
Der Erhaltungsaufwand ist sofort im Jahr des Anfalls in voller Höhe geltend zu machen.<br />
Herstellungsaufwendungen sind hingegen zuerst als Anlagen im Bau und bei<br />
Inbetriebnahme im Anlagevermögen zu aktivieren.<br />
Erfassung durch die Abteilung Gebäude und Technik<br />
Die Aktivierung der Anlagen im Bau erfolgt bei Inbetriebnahme der sanierten Gebäude<br />
bzw. bei Teilinbetriebnahme von einzelnen Gebäudeteilen. Folgende SAP-Anlagenklassen<br />
kommen für die Aktivierung von Gebäudesanierungen in Betracht:<br />
Anlagenklasse Beispiele für auszuweisende<br />
Maßnahmen/Einrichtungen<br />
021300 Investitionen in fremden Gebäuden Baumeistertätigkeiten Maßnahmen an der<br />
(Nutzungsdauer 30 Jahre)<br />
Gebäudesubstanz, Maßnahmen im<br />
Dachbereich, Haustechnische Anlagen bei<br />
15.06.2012 Seite 48 von 102