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Handbuch Rechnungswesen

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treffen.<br />

Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Instandhaltung<br />

Unter Erhaltung (Instandhaltung) sind jene Kosten zu verstehen, welche aufgewendet<br />

werden um das Gebäude / den Gegenstand in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten oder wiederherzustellen. Die Wesensart des Wirtschaftsgutes darf dabei nicht<br />

verändert werden. Es wird somit immer etwas Altes durch etwas Neues ersetzt.<br />

Beispiele:<br />

Austausch von Türen und Fenstern, Ausmalen von Räumen, Austausch des schadhaften<br />

Parkettboden, Erneuerung von Beleuchtungskörpern, Einziehen einer Betondecke statt<br />

einer Holzdecke<br />

Fällt im Rahmen eines Umbaus eine Instandhaltungsmaßnahme mit einer<br />

Herstellungsmaßnahme zusammen, so ist auch die Instandhaltung aktivierungspflichtig,<br />

sofern eine exakte Trennung nicht möglich ist.<br />

Herstellung<br />

Unter Herstellungsaufwand ist immer ein aktivierungspflichtiger Aufwand zu verstehen.<br />

Dieser ist immer im Zuge von Generalsanierungen ganzer Gebäude und/oder<br />

Gebäudeteile gegeben. Hier wird nichts ersetzt, sondern etwas Neues geschaffen.<br />

Beispiele:<br />

Generalsanierungen von ganzen Gebäuden oder einzelnen Gebäudeteilen, (Erweiterung<br />

und Verstärkung von Leitungen) Abbruch und Einziehen von Trennwänden<br />

Bewertung<br />

Sollten im Rahmen eines Projektes daher sowohl Instandhaltungsmaßnahmen als auch<br />

Herstellungsmaßnahmen anfallen und können diese voneinander getrennt werden (d.h.<br />

hängen die Maßnahmen nicht zusammen; z.B. Ausmalen nach Generalsanierung) so ist<br />

eine getrennte bilanzielle Bewertung möglich.<br />

Der Erhaltungsaufwand ist sofort im Jahr des Anfalls in voller Höhe geltend zu machen.<br />

Herstellungsaufwendungen sind hingegen zuerst als Anlagen im Bau und bei<br />

Inbetriebnahme im Anlagevermögen zu aktivieren.<br />

Erfassung durch die Abteilung Gebäude und Technik<br />

Die Aktivierung der Anlagen im Bau erfolgt bei Inbetriebnahme der sanierten Gebäude<br />

bzw. bei Teilinbetriebnahme von einzelnen Gebäudeteilen. Folgende SAP-Anlagenklassen<br />

kommen für die Aktivierung von Gebäudesanierungen in Betracht:<br />

Anlagenklasse Beispiele für auszuweisende<br />

Maßnahmen/Einrichtungen<br />

021300 Investitionen in fremden Gebäuden Baumeistertätigkeiten Maßnahmen an der<br />

(Nutzungsdauer 30 Jahre)<br />

Gebäudesubstanz, Maßnahmen im<br />

Dachbereich, Haustechnische Anlagen bei<br />

15.06.2012 Seite 48 von 102

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