Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Die Quästur empfiehlt aber dennoch, die Originalbelege weiterhin aufzubewahren, da<br />
� die Originalbelege in Papierform einfach eine Art zweites Backup darstellen, sollte<br />
ein technisches Gebrechen während des Scanvorganges den digitalisierten Beleg<br />
unlesbar machen oder nicht abspeichern.<br />
� für Projektabrechnungen von externen Geldgebern meist die Vorlage der<br />
Originalbelege verlangt wird.<br />
� bei Reklamationen bzw. Gewährleistungsfällen meistens die Originalrechnung<br />
benötigt wird<br />
Handkassa<br />
Die Ablage der Kassenbelege erfolgt in der Quästur sortiert nach Organisationseinheiten<br />
und chronologisch nach Datum gereiht.<br />
Da auch die Handkassenbelege seit 01.01.2007 gescannt werden, ist es den Berechtigten<br />
der Organisationseinheiten auch möglich, diese in SAP anzusehen.<br />
Kassa<br />
Kassabelege werden chronologisch nach Datum sortiert und abgelegt. Barrechnungen, die<br />
an der Kassa refundiert wurden, werden seit dem 01.01.2007 quartalsweise elektronisch<br />
archiviert.<br />
2.17.1 Aufbewahrungsfristen<br />
Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen<br />
Belege sind sieben Jahre aufzubewahren (Anmerkung: Zum Teil existieren noch längere<br />
Fristen, etwa bei anhängige Verfahren oder Dokumenten im Zusammenhang mit der<br />
Immobilenbesteuerung). Soweit Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen für die<br />
Abgabenerhebung von Bedeutung sind, müssen sie sieben Jahre aufbewahrt werden. Die<br />
Aufbewahrung kann auf Datenträgern geschehen, wenn die vollständige, geordnete,<br />
inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.<br />
Unabhängig von den Vorgaben des Gesetzgebers kann es seitens der Projektgeldgeber<br />
bei §27 Projekten auch strengere Vorschriften geben, hier kann es beispielsweise sein,<br />
dass Geldgeber nur Originalrechnungen und nicht die digitalisierten und archivierten<br />
Versionen für ihre Abrechnungen anerkennen.<br />
Aus diesem Grund empfehlen wir alle Originalbelege im Zusammenhang mit Projekten<br />
jedenfalls bis zur vollständigen Projektabwicklung/Projektabrechnung, bzw. deutlich<br />
darüber hinaus wenn es zu nachträglichen Prüfungen kommen kann, aufzubewahren. Hier<br />
wäre unserer Meinung nach jedenfalls 5 Jahre nach Projektende/Abschlusszahlung, oder<br />
länger empfehlenswert.<br />
15.06.2012 Seite 82 von 102