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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Die Quästur empfiehlt aber dennoch, die Originalbelege weiterhin aufzubewahren, da<br />

� die Originalbelege in Papierform einfach eine Art zweites Backup darstellen, sollte<br />

ein technisches Gebrechen während des Scanvorganges den digitalisierten Beleg<br />

unlesbar machen oder nicht abspeichern.<br />

� für Projektabrechnungen von externen Geldgebern meist die Vorlage der<br />

Originalbelege verlangt wird.<br />

� bei Reklamationen bzw. Gewährleistungsfällen meistens die Originalrechnung<br />

benötigt wird<br />

Handkassa<br />

Die Ablage der Kassenbelege erfolgt in der Quästur sortiert nach Organisationseinheiten<br />

und chronologisch nach Datum gereiht.<br />

Da auch die Handkassenbelege seit 01.01.2007 gescannt werden, ist es den Berechtigten<br />

der Organisationseinheiten auch möglich, diese in SAP anzusehen.<br />

Kassa<br />

Kassabelege werden chronologisch nach Datum sortiert und abgelegt. Barrechnungen, die<br />

an der Kassa refundiert wurden, werden seit dem 01.01.2007 quartalsweise elektronisch<br />

archiviert.<br />

2.17.1 Aufbewahrungsfristen<br />

Bücher und Aufzeichnungen sowie die zu den Büchern und Aufzeichnungen gehörigen<br />

Belege sind sieben Jahre aufzubewahren (Anmerkung: Zum Teil existieren noch längere<br />

Fristen, etwa bei anhängige Verfahren oder Dokumenten im Zusammenhang mit der<br />

Immobilenbesteuerung). Soweit Geschäftspapiere und sonstige Unterlagen für die<br />

Abgabenerhebung von Bedeutung sind, müssen sie sieben Jahre aufbewahrt werden. Die<br />

Aufbewahrung kann auf Datenträgern geschehen, wenn die vollständige, geordnete,<br />

inhaltsgleiche und urschriftgetreue Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist.<br />

Unabhängig von den Vorgaben des Gesetzgebers kann es seitens der Projektgeldgeber<br />

bei §27 Projekten auch strengere Vorschriften geben, hier kann es beispielsweise sein,<br />

dass Geldgeber nur Originalrechnungen und nicht die digitalisierten und archivierten<br />

Versionen für ihre Abrechnungen anerkennen.<br />

Aus diesem Grund empfehlen wir alle Originalbelege im Zusammenhang mit Projekten<br />

jedenfalls bis zur vollständigen Projektabwicklung/Projektabrechnung, bzw. deutlich<br />

darüber hinaus wenn es zu nachträglichen Prüfungen kommen kann, aufzubewahren. Hier<br />

wäre unserer Meinung nach jedenfalls 5 Jahre nach Projektende/Abschlusszahlung, oder<br />

länger empfehlenswert.<br />

15.06.2012 Seite 82 von 102

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