Handbuch Rechnungswesen
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2.3.4 Gutschriften zu Rechnungen Anlagevermögen<br />
Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Eine Gutschrift im Rechnungsjahr liegt vor, wenn der gesamte Rechnungsbetrag im<br />
gleichen Wirtschaftsjahr in dem die Anschaffung des Gegenstandes stattfindet durch die<br />
Firma rücküberwiesen wird.<br />
Bei einer nachträgliche Entlastung wird nur ein Teil des Rechnungsbetrages im gleichen<br />
Wirtschaftsjahr in dem die Anschaffung des Gegenstandes stattfindet durch die Firma<br />
rücküberwiesen.<br />
Sowohl eine Gutschrift als auch eine nachträgliche Entlastung im Rechnungsjahr sind mit<br />
dem Bestellbezug vom Institut zu bearbeiten.<br />
Eine Gutschrift bzw. eine nachträgliche Entlastung im Folgejahr können nur mehr durch<br />
die Anlagenbuchhaltung bearbeitet werden.<br />
2.3.5 Abgang von Anlagevermögen<br />
Jeder Abgang eines Anlagegegenstandes ist der Anlagenbuchhaltung bekannt zu geben.<br />
Ursachen eines Anlagenabgangs:<br />
� Gerät ist veraltet bzw. unbrauchbar bzw. defekt<br />
� Neuanschaffung eines Gerätes ist preisgünstiger als eine Reparatur<br />
� regelmäßige Elektronikschrottentsorgung durch die Abteilung Gebäude und Technik<br />
Es ist auf Ebene der Organisationseinheit durch den verantwortlichen Projektleiter oder<br />
Leiter der OE die Ursache des Anlagenabganges schriftlich zu dokumentieren und zu<br />
bestätigen.<br />
In diesen Fällen ist das Formular „Anlagen-Abgang“ auszufüllen.<br />
Die Ausbuchung eines noch vorhandenen Restbuchwertes ist auf diesem Formular zu<br />
begründen.<br />
� Verkauf<br />
Der Verkauf einer Anlage bzw. GWGs ist von der Organisationseinheit mittels PDF-<br />
Formular „Verkauf Anlagen/GWG“ der Anlagenbuchhaltung bekannt zu geben. Alle<br />
relevanten Richtlinien sind auf diesem Formular unter Punkt IV angeführt.<br />
� Diebstahl und Verlust<br />
Diebstähle und Verluste sind der Rechtsabteilung schriftlich mittels<br />
Sachverhaltsdarstellung und polizeilicher Diebstahlanzeige bzw. Verlustanzeige zu<br />
melden. Die Genehmigung des Anlagenabganges wird der Anlagenbuchhaltung durch die<br />
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