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Handbuch Rechnungswesen

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2.3.4 Gutschriften zu Rechnungen Anlagevermögen<br />

Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Eine Gutschrift im Rechnungsjahr liegt vor, wenn der gesamte Rechnungsbetrag im<br />

gleichen Wirtschaftsjahr in dem die Anschaffung des Gegenstandes stattfindet durch die<br />

Firma rücküberwiesen wird.<br />

Bei einer nachträgliche Entlastung wird nur ein Teil des Rechnungsbetrages im gleichen<br />

Wirtschaftsjahr in dem die Anschaffung des Gegenstandes stattfindet durch die Firma<br />

rücküberwiesen.<br />

Sowohl eine Gutschrift als auch eine nachträgliche Entlastung im Rechnungsjahr sind mit<br />

dem Bestellbezug vom Institut zu bearbeiten.<br />

Eine Gutschrift bzw. eine nachträgliche Entlastung im Folgejahr können nur mehr durch<br />

die Anlagenbuchhaltung bearbeitet werden.<br />

2.3.5 Abgang von Anlagevermögen<br />

Jeder Abgang eines Anlagegegenstandes ist der Anlagenbuchhaltung bekannt zu geben.<br />

Ursachen eines Anlagenabgangs:<br />

� Gerät ist veraltet bzw. unbrauchbar bzw. defekt<br />

� Neuanschaffung eines Gerätes ist preisgünstiger als eine Reparatur<br />

� regelmäßige Elektronikschrottentsorgung durch die Abteilung Gebäude und Technik<br />

Es ist auf Ebene der Organisationseinheit durch den verantwortlichen Projektleiter oder<br />

Leiter der OE die Ursache des Anlagenabganges schriftlich zu dokumentieren und zu<br />

bestätigen.<br />

In diesen Fällen ist das Formular „Anlagen-Abgang“ auszufüllen.<br />

Die Ausbuchung eines noch vorhandenen Restbuchwertes ist auf diesem Formular zu<br />

begründen.<br />

� Verkauf<br />

Der Verkauf einer Anlage bzw. GWGs ist von der Organisationseinheit mittels PDF-<br />

Formular „Verkauf Anlagen/GWG“ der Anlagenbuchhaltung bekannt zu geben. Alle<br />

relevanten Richtlinien sind auf diesem Formular unter Punkt IV angeführt.<br />

� Diebstahl und Verlust<br />

Diebstähle und Verluste sind der Rechtsabteilung schriftlich mittels<br />

Sachverhaltsdarstellung und polizeilicher Diebstahlanzeige bzw. Verlustanzeige zu<br />

melden. Die Genehmigung des Anlagenabganges wird der Anlagenbuchhaltung durch die<br />

15.06.2012 Seite 45 von 102

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