Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Projektleiters, der Projektnummer oder dem Projektnamen und um welches Projekt es sich<br />
handelt (FFG, Koordinator, etc) zu beantragen ist (Ausnahme: FWF). Vorher ist die<br />
vollständige Eingabe der erforderlichen Daten in die Projektdatenbank und deren Freigabe<br />
durch den/die Leiter/in der Organisationseinheit bzw. Dekan notwendig.<br />
Kostenersatz<br />
Für ad-personam-Projekte der Auftragsforschung ist der volle Kostenersatz zu leisten.<br />
Im Bereich der Forschungsförderung gilt folgende Regelung: Wenn vom Fördergeber<br />
keine Overheadzahlungen an die Fördernehmer geleistet werden, werden auch seitens<br />
der TU keine Overheadzahlungen verlangt.<br />
Sobald seitens des Fördergebers Overheads gewährt werden, so ist auch ein<br />
Kostenersatz an die TU für dieses Projekt abzuführen.<br />
Bei Anstellung von Projektmitarbeiter/innen (Dienstnehmer/innen), welche im Zuge des<br />
Projektes ein befristetes Dienstverhältnis mit der TU eingehen, werden €<br />
20,00/Monat/Person, bei FWF-Projekten € 14,00 als Entgelt für die Bearbeitung der<br />
Personalkosten durch die Quästur einbehalten.<br />
(Mitteilungsblatt 16 vom 1.8.2007, Pkt. 168)<br />
Projektabschluss<br />
Der Abschluss eines ad-personam-Projektes erfolgt mittels Eintragung in der<br />
Projektdatenbank.<br />
Zusätzlich wird aufgrund eines Schreibens auf Institutspapier das Girokonto, welches für<br />
die Abwicklung der Sachmittel verwendet wurde, durch die Quästur geschlossen<br />
(Ausnahme FWF).<br />
Das Formular für die Girokontenschließung befindet sich auf der Homepage der Quästur<br />
2.16.2 Gegenüberstellung §27 und §26<br />
Drittmittel § 27 Ad-personam Projekte § 26<br />
Voraussetzungen Leiter der Organisationseinheit<br />
sind ex lege zum Abschluss<br />
von bestimmten<br />
Rechtsgeschäften<br />
bevollmächtigt;<br />
Voraussetzungen lediglich im<br />
Innenverhältnis durch<br />
Richtlinien, Weisungen oder<br />
Satzungsbestimmungen<br />
Meldung Bericht über die Durchführung<br />
der abgeschlossenen<br />
Rechtsgeschäfte an das<br />
Rektorat gem. § 27 Abs. 5 UG<br />
Keine Beeinträchtigung der<br />
.) Rechte und Pflichten anderer<br />
Universitätsangehöriger,<br />
.) der Aufgaben der betreffenden<br />
Organisationseinheit in Lehre und<br />
Forschung,<br />
.) der Pflichten aus dem<br />
Arbeitsverhältnis.<br />
Meldung an das Rektorat vor<br />
Übernahme und Durchführung<br />
gem. § 36 Abs. 4 UG 2002<br />
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