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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Projektleiters, der Projektnummer oder dem Projektnamen und um welches Projekt es sich<br />

handelt (FFG, Koordinator, etc) zu beantragen ist (Ausnahme: FWF). Vorher ist die<br />

vollständige Eingabe der erforderlichen Daten in die Projektdatenbank und deren Freigabe<br />

durch den/die Leiter/in der Organisationseinheit bzw. Dekan notwendig.<br />

Kostenersatz<br />

Für ad-personam-Projekte der Auftragsforschung ist der volle Kostenersatz zu leisten.<br />

Im Bereich der Forschungsförderung gilt folgende Regelung: Wenn vom Fördergeber<br />

keine Overheadzahlungen an die Fördernehmer geleistet werden, werden auch seitens<br />

der TU keine Overheadzahlungen verlangt.<br />

Sobald seitens des Fördergebers Overheads gewährt werden, so ist auch ein<br />

Kostenersatz an die TU für dieses Projekt abzuführen.<br />

Bei Anstellung von Projektmitarbeiter/innen (Dienstnehmer/innen), welche im Zuge des<br />

Projektes ein befristetes Dienstverhältnis mit der TU eingehen, werden €<br />

20,00/Monat/Person, bei FWF-Projekten € 14,00 als Entgelt für die Bearbeitung der<br />

Personalkosten durch die Quästur einbehalten.<br />

(Mitteilungsblatt 16 vom 1.8.2007, Pkt. 168)<br />

Projektabschluss<br />

Der Abschluss eines ad-personam-Projektes erfolgt mittels Eintragung in der<br />

Projektdatenbank.<br />

Zusätzlich wird aufgrund eines Schreibens auf Institutspapier das Girokonto, welches für<br />

die Abwicklung der Sachmittel verwendet wurde, durch die Quästur geschlossen<br />

(Ausnahme FWF).<br />

Das Formular für die Girokontenschließung befindet sich auf der Homepage der Quästur<br />

2.16.2 Gegenüberstellung §27 und §26<br />

Drittmittel § 27 Ad-personam Projekte § 26<br />

Voraussetzungen Leiter der Organisationseinheit<br />

sind ex lege zum Abschluss<br />

von bestimmten<br />

Rechtsgeschäften<br />

bevollmächtigt;<br />

Voraussetzungen lediglich im<br />

Innenverhältnis durch<br />

Richtlinien, Weisungen oder<br />

Satzungsbestimmungen<br />

Meldung Bericht über die Durchführung<br />

der abgeschlossenen<br />

Rechtsgeschäfte an das<br />

Rektorat gem. § 27 Abs. 5 UG<br />

Keine Beeinträchtigung der<br />

.) Rechte und Pflichten anderer<br />

Universitätsangehöriger,<br />

.) der Aufgaben der betreffenden<br />

Organisationseinheit in Lehre und<br />

Forschung,<br />

.) der Pflichten aus dem<br />

Arbeitsverhältnis.<br />

Meldung an das Rektorat vor<br />

Übernahme und Durchführung<br />

gem. § 36 Abs. 4 UG 2002<br />

15.06.2012 Seite 75 von 102

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