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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

� Belege kleiner als A4 sind auf einem A4-Blatt aufzukleben (bitte nicht<br />

aufklammern), da dadurch der fehlerfreie Scanvorgang gewährleistet wird und<br />

„kleinere“ Belege nicht in Verlust geraten können.<br />

� Sollten für die Verbuchung eines Beleges aufgrund eines Stornos mehrere<br />

Barcodes gebraucht werden, ist der Beleg dementsprechend oft zu kopieren. Bitte<br />

das Aufbringen von mehreren Barcodes auf einem Beleg vermeiden.<br />

Hinsichtlich der Beschaffenheit der Dokumente gelten die gleichen Voraussetzungen wie<br />

für das Kopieren oder Faxen mit Geräten mit automatischem Einzug.<br />

Bestellung der Barcodes<br />

Die erforderlichen Barcodes können in der Quästur (Team Kreditorenbuchhaltung und<br />

Barzahlungsverkehr) bestellt werden.<br />

Dazu benötigt die Quästur folgende Angaben:<br />

� Nummer der Organisationseinheit<br />

� Anzahl der Barcode-Blätter (ein Blatt enthält 27 Barcodes)<br />

� ob die Barcodes per Hauspost geschickt werden sollen oder ob sie abgeholt<br />

werden<br />

� Name und DW des Empfängers<br />

Die Abholung der Barcodes ist ab dem nächsten Tag möglich.<br />

Rechnungsübernahme, Scannen in der Quästur/Kassa und Rechnungsrückgabe<br />

Die von den Organisationseinheiten zum Scannen in die Quästur gebrachten Rechnungen<br />

werden bei der Übernahme auf folgende Merkmale überprüft:<br />

� Stimmt die Rechnungsanschrift?<br />

� Ist der Kontierungsstempel ausgefüllt und unterschrieben?<br />

� Ist ein Barcode vorhanden?<br />

� Liegt die Rechnung im Original vor (keine Kopie!)?<br />

Von allen korrekten Rechnungen werden die Barcodes in die Liste<br />

„Übernahmebestätigung“ übertragen. Diese Rechnungen werden mit dem<br />

Eingangsstempel der Buchhaltung versehen, eingescannt und entwertet.<br />

Die fertig gescannten Rechnungen liegen in der Kassa der Quästur zur Abholung bereit.<br />

Jeden 15. des Monats werden Listen der noch nicht elektronisch archivierten Belege an<br />

die dafür zuständigen Mitarbeiter der Organisationseinheiten per E-Mail versendet mit dem<br />

Ersuchen, die fehlenden Rechnungen ehestmöglich zum Scannen zu bringen.<br />

Ablage der Eingangsrechnungen an den Instituten<br />

Es besteht gem. § 132 (2) BAO keine Verpflichtung, die retournierten Belege<br />

aufzubewahren, nachdem sie eingescannt worden sind. Ausführliche Erläuterungen zu<br />

den Aufbewahrungsfristen finden sich unter Punkt 2.17.1.<br />

15.06.2012 Seite 81 von 102

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