Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
� Belege kleiner als A4 sind auf einem A4-Blatt aufzukleben (bitte nicht<br />
aufklammern), da dadurch der fehlerfreie Scanvorgang gewährleistet wird und<br />
„kleinere“ Belege nicht in Verlust geraten können.<br />
� Sollten für die Verbuchung eines Beleges aufgrund eines Stornos mehrere<br />
Barcodes gebraucht werden, ist der Beleg dementsprechend oft zu kopieren. Bitte<br />
das Aufbringen von mehreren Barcodes auf einem Beleg vermeiden.<br />
Hinsichtlich der Beschaffenheit der Dokumente gelten die gleichen Voraussetzungen wie<br />
für das Kopieren oder Faxen mit Geräten mit automatischem Einzug.<br />
Bestellung der Barcodes<br />
Die erforderlichen Barcodes können in der Quästur (Team Kreditorenbuchhaltung und<br />
Barzahlungsverkehr) bestellt werden.<br />
Dazu benötigt die Quästur folgende Angaben:<br />
� Nummer der Organisationseinheit<br />
� Anzahl der Barcode-Blätter (ein Blatt enthält 27 Barcodes)<br />
� ob die Barcodes per Hauspost geschickt werden sollen oder ob sie abgeholt<br />
werden<br />
� Name und DW des Empfängers<br />
Die Abholung der Barcodes ist ab dem nächsten Tag möglich.<br />
Rechnungsübernahme, Scannen in der Quästur/Kassa und Rechnungsrückgabe<br />
Die von den Organisationseinheiten zum Scannen in die Quästur gebrachten Rechnungen<br />
werden bei der Übernahme auf folgende Merkmale überprüft:<br />
� Stimmt die Rechnungsanschrift?<br />
� Ist der Kontierungsstempel ausgefüllt und unterschrieben?<br />
� Ist ein Barcode vorhanden?<br />
� Liegt die Rechnung im Original vor (keine Kopie!)?<br />
Von allen korrekten Rechnungen werden die Barcodes in die Liste<br />
„Übernahmebestätigung“ übertragen. Diese Rechnungen werden mit dem<br />
Eingangsstempel der Buchhaltung versehen, eingescannt und entwertet.<br />
Die fertig gescannten Rechnungen liegen in der Kassa der Quästur zur Abholung bereit.<br />
Jeden 15. des Monats werden Listen der noch nicht elektronisch archivierten Belege an<br />
die dafür zuständigen Mitarbeiter der Organisationseinheiten per E-Mail versendet mit dem<br />
Ersuchen, die fehlenden Rechnungen ehestmöglich zum Scannen zu bringen.<br />
Ablage der Eingangsrechnungen an den Instituten<br />
Es besteht gem. § 132 (2) BAO keine Verpflichtung, die retournierten Belege<br />
aufzubewahren, nachdem sie eingescannt worden sind. Ausführliche Erläuterungen zu<br />
den Aufbewahrungsfristen finden sich unter Punkt 2.17.1.<br />
15.06.2012 Seite 81 von 102