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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Nicht möglich ist die Auszahlung einer Beihilfe bei einem aufrechtem Arbeitsverhältnis zur<br />

TU.<br />

Besteht die Verpflichtung zur Arbeitsleistung oder wird ein Arbeitsverhältnis als Tutor/in<br />

oder Studienassistent/in begründet, dann ist die Beihilfe kein Stipendium sondern<br />

Einkommen und unterliegt der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherung. Dasselbe gilt<br />

auch, wenn während des Bezuges einer Beihilfe ein Arbeitsverhältnis (z.B. als Tutor/in<br />

oder Studienassistent/in) zur TU begründet wird. Es ist daher darauf zu achten, dass<br />

während des Bezuges der Beihilfe nicht gleichzeitig ein Arbeitsverhältnis zur TU begründet<br />

wird. In diesem Fall kann die Beihilfe nur vor oder nach dem Arbeitsverhältnis steuerfrei<br />

ausbezahlt werden.<br />

15.06.2012 Seite 92 von 102

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