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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Werden sonstige Leistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen<br />

bezogen und ist der Ort der Leistung Österreich, so geht die USt-Schuld vom<br />

Leistungserbringer auf die TU über (Reverse Charge Verfahren). Bei der Bestellung<br />

muss die UID (ATU37675002) der TU angegeben werden.<br />

Steuerkennzeichen: R4<br />

Ist der Ort der Leistung im Ausland (z.B. Reparatur im Ausland, Kongressgebühren,<br />

Verpflegungsleistungen, Eintrittsgelder, …), ist die ausländische Steuer zu bezahlen.<br />

Steuerkennzeichen: N0<br />

Sonderfall:<br />

Ein ausländischer Vortragender (ohne Wohnsitz in Österreich) hält eine Vorlesung an der<br />

TU:<br />

Vorträge wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrender Art im Hoheitsbereich sind<br />

gemäß § 6 (1) Z 11 UStG unecht steuerbefreit, daher entsteht für die TU auch keine<br />

Reverse Charge Pflicht.<br />

Steuerkennzeichen: NK<br />

2.7.4 Zahllauf<br />

Der zentrale Zahllauf wird täglich werktags ab 13:00 Uhr in der Quästur durchgeführt.<br />

Dabei werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten und fälligen Rechnungen in<br />

elektronischer Form zur Bezahlung an die Hausbank weitergeleitet.<br />

2.7.5 In Verlust geratene Rechnungen<br />

Sollten Eingangsrechnungen in Verlust geraten sein, ist bei den betreffenden Firmen ein<br />

Rechnungsduplikat anzufordern. Dieses Duplikat ist mit dem vollständig ausgefüllten<br />

Kontierungsstempel zu versehen.<br />

Zusätzlich ist auf der Rechnung der Vermerk „Zweitausfertigung anstelle der in Verlust<br />

geratenen Rechnung“ mit Unterschrift des Anweisungsberechtigten vorzunehmen.<br />

2.8 Handkassen an den Organisationseinheiten (§27 und §28)<br />

Jede Organisationseinheit, die über eine Handkassa verfügt, ist verpflichtet, ein<br />

Kassabuch zu führen. Über das Kassabuch können sowohl Mittel des §28 Budgets als<br />

auch Mittel der Forschungsprojekte abgewickelt werden, aber keine FWF-Rechnungen.<br />

Das Kassabuch ist von der jeweiligen Organisationseinheit selbst anzuschaffen.<br />

Die Dotierung und Aufstockung der Handkassen erfolgt mittels einer formlosen<br />

schriftlichen Anforderung an die Abteilungsleitung der Quästur.<br />

15.06.2012 Seite 58 von 102

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