Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Werden sonstige Leistungen von einem nicht in Österreich ansässigen Unternehmen<br />
bezogen und ist der Ort der Leistung Österreich, so geht die USt-Schuld vom<br />
Leistungserbringer auf die TU über (Reverse Charge Verfahren). Bei der Bestellung<br />
muss die UID (ATU37675002) der TU angegeben werden.<br />
Steuerkennzeichen: R4<br />
Ist der Ort der Leistung im Ausland (z.B. Reparatur im Ausland, Kongressgebühren,<br />
Verpflegungsleistungen, Eintrittsgelder, …), ist die ausländische Steuer zu bezahlen.<br />
Steuerkennzeichen: N0<br />
Sonderfall:<br />
Ein ausländischer Vortragender (ohne Wohnsitz in Österreich) hält eine Vorlesung an der<br />
TU:<br />
Vorträge wissenschaftlicher, unterrichtender oder belehrender Art im Hoheitsbereich sind<br />
gemäß § 6 (1) Z 11 UStG unecht steuerbefreit, daher entsteht für die TU auch keine<br />
Reverse Charge Pflicht.<br />
Steuerkennzeichen: NK<br />
2.7.4 Zahllauf<br />
Der zentrale Zahllauf wird täglich werktags ab 13:00 Uhr in der Quästur durchgeführt.<br />
Dabei werden alle bis zu diesem Zeitpunkt gebuchten und fälligen Rechnungen in<br />
elektronischer Form zur Bezahlung an die Hausbank weitergeleitet.<br />
2.7.5 In Verlust geratene Rechnungen<br />
Sollten Eingangsrechnungen in Verlust geraten sein, ist bei den betreffenden Firmen ein<br />
Rechnungsduplikat anzufordern. Dieses Duplikat ist mit dem vollständig ausgefüllten<br />
Kontierungsstempel zu versehen.<br />
Zusätzlich ist auf der Rechnung der Vermerk „Zweitausfertigung anstelle der in Verlust<br />
geratenen Rechnung“ mit Unterschrift des Anweisungsberechtigten vorzunehmen.<br />
2.8 Handkassen an den Organisationseinheiten (§27 und §28)<br />
Jede Organisationseinheit, die über eine Handkassa verfügt, ist verpflichtet, ein<br />
Kassabuch zu führen. Über das Kassabuch können sowohl Mittel des §28 Budgets als<br />
auch Mittel der Forschungsprojekte abgewickelt werden, aber keine FWF-Rechnungen.<br />
Das Kassabuch ist von der jeweiligen Organisationseinheit selbst anzuschaffen.<br />
Die Dotierung und Aufstockung der Handkassen erfolgt mittels einer formlosen<br />
schriftlichen Anforderung an die Abteilungsleitung der Quästur.<br />
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