Handbuch Rechnungswesen
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2.14 Mahnwesen<br />
Der Mahnlauf wird zentral gesteuert und erfolgt am 1. und 15. jedes Monats.<br />
2.14.1 Mahnverfahren<br />
Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Mindestverzugstage, damit eine Mahnung erstellt wird: 10 Tage (plus 2 Kulanztage)<br />
Kulanztage: 2 Tage<br />
Mindestbeträge: keine Betragsgrenze festgelegt<br />
Gebühren: 4% Verzugszinsen lt. Mahnformular für 3. Mahnung<br />
Der Ausdruck der Mahnungen und der Versand erfolgt durch die Buchhaltung. Eine<br />
gesonderte Information an die Organisationseinheit erfolgt nicht.<br />
Die Mahnkriterien richten sich nach den erfassten Zahlungsbedingungen in der<br />
Ausgangsrechnung. Das Mahnprogramm selektiert alle fälligen offenen Posten und<br />
ermittelt nach den Verzugstagen die Mahnstufe.<br />
1. 1.Mahnung:Mindestverzugstage: 10 Tage nach festgelegter Zahlungsfrist<br />
2. 2.Mahnung: Zahlungsfrist 10 Tage<br />
3. 3.Mahnung: Zahlungsfrist 14 Tage<br />
4. Nach erfolgloser 3.Mahnung werden die letzte Mahnung und eine Kopie der Faktura<br />
an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Rechtsabteilung verständigt in weiterer<br />
Folge die Organisationseinheit mit der Bitte der weiteren Vorgehensweise.<br />
2.14.2 Mahnsperre<br />
Bei der Erstellung von SD-Aufträgen in SAP besteht die Möglichkeit durch den Mitarbeiter<br />
der Organisationseinheit bei dem jeweiligen SD-Auftrag eine Mahnsperre zu setzen.<br />
In diesem Fall wird diese Ausgangsrechnung im Mahnlauf nicht berücksichtigt. Für die<br />
Setzung einer Mahnsperre ist der jeweilige Projektleiter oder Leiter der<br />
Organisationseinheit verantwortlich.<br />
Die Mahnsperre kann auch zu einem späteren Zeitpunkt von der Quästur gesetzt und<br />
jederzeit wieder aufgehoben werden. (Email Team<br />
Girokontenbetreuung/Debitorenbuchhaltung). Die Mahnsperre wird immer nur einer<br />
Ausgangsrechnung und nicht einem Auftraggeber zugeordnet.<br />
Die offenen Ausgangsrechnungen mit Mahnsperre werden halbjährlich von der Quästur<br />
auf ihre Einbringlichkeit überprüfen.<br />
Bei Uneinbringlichkeit eines offenen Betrages wird durch die Quästur aufgrund einer<br />
schriftlichen Meldung der Organisationseinheit eine Forderungsabschreibung<br />
vorgenommen.<br />
Ergänzung Mahnsperre:<br />
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