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Handbuch Rechnungswesen

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2.14 Mahnwesen<br />

Der Mahnlauf wird zentral gesteuert und erfolgt am 1. und 15. jedes Monats.<br />

2.14.1 Mahnverfahren<br />

Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Mindestverzugstage, damit eine Mahnung erstellt wird: 10 Tage (plus 2 Kulanztage)<br />

Kulanztage: 2 Tage<br />

Mindestbeträge: keine Betragsgrenze festgelegt<br />

Gebühren: 4% Verzugszinsen lt. Mahnformular für 3. Mahnung<br />

Der Ausdruck der Mahnungen und der Versand erfolgt durch die Buchhaltung. Eine<br />

gesonderte Information an die Organisationseinheit erfolgt nicht.<br />

Die Mahnkriterien richten sich nach den erfassten Zahlungsbedingungen in der<br />

Ausgangsrechnung. Das Mahnprogramm selektiert alle fälligen offenen Posten und<br />

ermittelt nach den Verzugstagen die Mahnstufe.<br />

1. 1.Mahnung:Mindestverzugstage: 10 Tage nach festgelegter Zahlungsfrist<br />

2. 2.Mahnung: Zahlungsfrist 10 Tage<br />

3. 3.Mahnung: Zahlungsfrist 14 Tage<br />

4. Nach erfolgloser 3.Mahnung werden die letzte Mahnung und eine Kopie der Faktura<br />

an die Rechtsabteilung weitergeleitet. Die Rechtsabteilung verständigt in weiterer<br />

Folge die Organisationseinheit mit der Bitte der weiteren Vorgehensweise.<br />

2.14.2 Mahnsperre<br />

Bei der Erstellung von SD-Aufträgen in SAP besteht die Möglichkeit durch den Mitarbeiter<br />

der Organisationseinheit bei dem jeweiligen SD-Auftrag eine Mahnsperre zu setzen.<br />

In diesem Fall wird diese Ausgangsrechnung im Mahnlauf nicht berücksichtigt. Für die<br />

Setzung einer Mahnsperre ist der jeweilige Projektleiter oder Leiter der<br />

Organisationseinheit verantwortlich.<br />

Die Mahnsperre kann auch zu einem späteren Zeitpunkt von der Quästur gesetzt und<br />

jederzeit wieder aufgehoben werden. (Email Team<br />

Girokontenbetreuung/Debitorenbuchhaltung). Die Mahnsperre wird immer nur einer<br />

Ausgangsrechnung und nicht einem Auftraggeber zugeordnet.<br />

Die offenen Ausgangsrechnungen mit Mahnsperre werden halbjährlich von der Quästur<br />

auf ihre Einbringlichkeit überprüfen.<br />

Bei Uneinbringlichkeit eines offenen Betrages wird durch die Quästur aufgrund einer<br />

schriftlichen Meldung der Organisationseinheit eine Forderungsabschreibung<br />

vorgenommen.<br />

Ergänzung Mahnsperre:<br />

15.06.2012 Seite 71 von 102

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