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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Bücher oder Zeitungen) ist die Warengruppe 537 „Bücher/Zeitschriften/besp.Datenträger“<br />

zu wählen, wodurch eine Verbuchung auf ein Aufwandskonto erfolgt.<br />

Bitte in allen Fällen im Feld Kurztext in der Bestellung den Buchtitel, ev. auch den Autor<br />

eingeben.<br />

Die Bestellung ist 2-fach auszudrucken. Eine Ausfertigung wird unterfertigt (4-Augen-<br />

Prinzip) an den Lieferanten versendet. Bei Bestellwert über EUR 20.000,00 ist eine<br />

Unterfertigung durch den Leiter der Organisationseinheit erforderlich.<br />

Die zweite Ausfertigung wird ebenfalls unterfertigt und bei der Organisationseinheit als<br />

Nachweis des Bestellvorganges zu Dokumentationszwecken abgelegt.<br />

Bei Zugang/Lieferung der wissenschaftlichen Literatur durch den Lieferanten an die<br />

bestellende Organisationseinheit ist die zugrundeliegende Eingangsrechnung hinsichtlich<br />

folgender Punkte zu prüfen:<br />

� Ist der bestellte Gegenstand geliefert worden?<br />

� Ist die bestellte Menge/Anzahl geliefert worden?<br />

� Entspricht der fakturierte Betrag dem Anbot/der Bestellung?<br />

� Wurde die Rechnung auf die TU ausgestellt?<br />

� Entspricht die Eingangsrechnung den erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen?<br />

siehe Rechnungsmerkmale<br />

� UID-Nr. des Lieferanten bzw. UID-Nr. der TU siehe Steuerrichtlinien.<br />

Es ist somit auf Ebene der Organisationseinheit durch den verantwortlichen Besteller die<br />

sachliche und rechnerische Richtigkeit der Eingangsrechnung zu prüfen und dies mittels<br />

des vorgesehenen Kontierungsstempels zu dokumentieren.<br />

Es sind vor allem bei EU-Auslandsrechnungen die unterschiedlichen Steuersätze für<br />

gedruckte Literatur und für Literatur auf Datenträger (CD-ROMs, Videos, etc.) zu<br />

beachten.<br />

Die sachliche und rechnerische Richtigkeit sowie die Zuordnung zum Innenauftrag und zur<br />

Kostenstelle ist mit Hilfe des Kontierungsstempels auf der Rechnung zu dokumentieren:<br />

2.5 Schenkungen und Subventionen<br />

Geld, Wertpapiere<br />

Werden einer Organisationseinheit von dritten Personen Bargeld, Sparbücher oder<br />

Wertpapierdepots geschenkt oder vererbt, so handelt es sich um Zugänge von flüssigen<br />

Mitteln, die als Schenkungen zu erfassen sind. Sofern mit der Schenkung oder Vererbung<br />

der flüssigen Mittel eine Zweckwidmung verbunden ist (z.B. Förderung von Dissertanten,<br />

etc.) ist eine entsprechender Ausweis im Eigenkapital der TU erforderlich.<br />

Derartige Zuwendungen sind mit dem Formular „Schenkung Subventionen“ an die Quästur<br />

15.06.2012 Seite 51 von 102

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