Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Die TU ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts nur mit den Umsätzen aus ihren<br />
Betrieben gewerblicher Art umsatzsteuerpflichtig (§ 2 Abs 3 UStG; z.B. Untervermietung<br />
Räumlichkeiten an die Mensa; Allgemein Tätigkeiten die außerhalb der hoheitlichen<br />
Tätigkeit anfallen), hat jedoch auch nur in diesem Bereich das Recht auf einen<br />
Vorsteuerabzug.<br />
Aus diesem Grund bildet die der TU verrechnete Umsatzsteuer bzw. anfallende<br />
Erwerbsteuer, Einfuhrumsatzsteuer oder Reverse Charge in den allermeisten Fällen einen<br />
Kostenfaktor.<br />
Das österreichische Steuerrecht kennt 4 verschiedene Umsatzsteuersätze:<br />
� 20% Umsatzsteuer (§ 10 Abs 1 UStG): Der Standard-Steuersatz in Österreich, ihm<br />
unterliegen fast alle Lieferungen und Leistungen.<br />
� 10% Umsatzsteuer (§ 10 Abs 2 UStG): Der ermäßigte Steuersatz in Österreich,<br />
ihm unterliegen einige ausgewählte Lieferungen und Leistungen. Die häufigsten<br />
Anwendungsfälle sind: Nahrungsmittel, Bücher, Zeitungen, Vermietung zu<br />
Wohnzwecken, Beherbergung und Personenbeförderung.<br />
� 12% Umsatzsteuer (§ 10 Abs 3 UStG): Ein Sondersteuersatz speziell für den Ab-<br />
Hof-Verkauf von Wein, Most, Sturm und dergleichen.<br />
� 19% Umsatzsteuer (§ 10 Abs 4 UStG): Ein Sondersteuersatz speziell für die in den<br />
Gebieten Jungholz und Mittelberg bewirkten Umsätze durch Unternehmer, die<br />
einen Wohnsitz (Sitz), gewöhnlichen Aufenthalt oder eine Betriebsstätte in diesen<br />
Gebieten haben.<br />
Erfolgt eine Lieferung (Waren) oder Leistung aus dem Ausland findet ebenfalls eine<br />
Umsatzbesteuerung statt, je nachdem worum es sich handelt, woher die Lieferung oder<br />
Leistung stammt und zwischen wem der Geschäftsfall entsteht kommen unterschiedliche<br />
Steuern und Regelungen zur Anwendung.<br />
� 20% Erwerbsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus dem EU-Ausland an einen<br />
österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 20% Umsatzsteuer<br />
gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale Umsatzsteuer nicht<br />
in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf die<br />
Rechnungssumme 20% Erwerbsteuer aufschlagen, und diese direkt an das für ihn<br />
zuständige Finanzamt abführen.<br />
� 10% Erwerbsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus dem EU-Ausland an einen<br />
österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 10% Umsatzsteuer<br />
gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale Umsatzsteuer nicht<br />
in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf die<br />
Rechnungssumme 10% Erwerbsteuer aufschlagen, und diese direkt an das für ihn<br />
zuständige Finanzamt abführen.<br />
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