Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
� 20% Einfuhrumsatzsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus Drittländern an<br />
einen österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 20%<br />
Umsatzsteuer gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale<br />
Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf<br />
die Rechnungssumme 20% Einfuhrumsatzsteuer aufschlagen, und diese direkt an<br />
das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />
� 10% Einfuhrumsatzsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus Drittländern an<br />
einen österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 10%<br />
Umsatzsteuer gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale<br />
Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf<br />
die Rechnungssumme 10% Einfuhrumsatzsteuer aufschlagen, und diese direkt an<br />
das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />
Bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern ist es entscheidend, worum es<br />
sich handelt und ob der Empfänger ein Unternehmer iSd UStG oder ein Verbraucher ist.<br />
Bei Leistungsbeziehungen (Dienstleistungen) zwischen Unternehmern gilt mittlerweile fast<br />
ausschließlich die sogenannte „Generalklausel“ gemäß §3a Abs 6 UStG welche die<br />
Versteuerung der Leistung am Empfängerort vorsieht. Es existieren hierzu einige wenige<br />
Ausnahmen, weitere Details finden Sie auf der Homepage der Quästur.<br />
� 20% Reverse Charge: Fällt bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus<br />
Drittländern an einen österreichischen Unternehmer iSd UStG an, für die in<br />
Österreich 20% Umsatzsteuer gelten würden. Der leistende Unternehmer darf seine<br />
nationale Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer<br />
muss auf die Rechnungssumme 20% Reverse Charge aufschlagen, und diese<br />
direkt an das für ihn zuständige Finanzamt abführen<br />
� 10% Reverse Charge: Fällt bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus<br />
Drittländern an einen österreichischen Unternehmer iSd UStG an, für die in<br />
Österreich 10% Umsatzsteuer gelten würden. Der leistende Unternehmer darf seine<br />
nationale Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer<br />
muss auf die Rechnungssumme 10% Reverse Charge aufschlagen, und diese<br />
direkt an das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />
Rechnungen, für die 10% Reverse Charge anfallen würden kommen aufgrund des<br />
sehr engen Bereichs an möglichen Leistungen an der TU praktisch nicht vor.<br />
Die UID Nummer der TU: ATU37675002<br />
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz UID, dient zur eindeutigen Kennzeichnung<br />
von Umsatzsteuerpflichtigen innerhalb der EU und ermöglicht die Abrechnung der<br />
Umsatzsteuer zwischen den verschiedenen Finanzämtern. Sie ist für<br />
innergemeinschaftliche Geschäfte der Indikator der Unternehmereigenschaft,<br />
entsprechend gilt die TU Wien bei innergemeinschaftlichen Geschäften als Unternehmer<br />
15.06.2012 Seite 85 von 102