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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

� 20% Einfuhrumsatzsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus Drittländern an<br />

einen österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 20%<br />

Umsatzsteuer gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale<br />

Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf<br />

die Rechnungssumme 20% Einfuhrumsatzsteuer aufschlagen, und diese direkt an<br />

das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />

� 10% Einfuhrumsatzsteuer: Fällt an bei Lieferungen (Waren) aus Drittländern an<br />

einen österreichischen Unternehmer iSd UStG, für die in Österreich 10%<br />

Umsatzsteuer gelten würden. Der liefernde Unternehmer darf seine nationale<br />

Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer muss auf<br />

die Rechnungssumme 10% Einfuhrumsatzsteuer aufschlagen, und diese direkt an<br />

das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />

Bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern ist es entscheidend, worum es<br />

sich handelt und ob der Empfänger ein Unternehmer iSd UStG oder ein Verbraucher ist.<br />

Bei Leistungsbeziehungen (Dienstleistungen) zwischen Unternehmern gilt mittlerweile fast<br />

ausschließlich die sogenannte „Generalklausel“ gemäß §3a Abs 6 UStG welche die<br />

Versteuerung der Leistung am Empfängerort vorsieht. Es existieren hierzu einige wenige<br />

Ausnahmen, weitere Details finden Sie auf der Homepage der Quästur.<br />

� 20% Reverse Charge: Fällt bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus<br />

Drittländern an einen österreichischen Unternehmer iSd UStG an, für die in<br />

Österreich 20% Umsatzsteuer gelten würden. Der leistende Unternehmer darf seine<br />

nationale Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer<br />

muss auf die Rechnungssumme 20% Reverse Charge aufschlagen, und diese<br />

direkt an das für ihn zuständige Finanzamt abführen<br />

� 10% Reverse Charge: Fällt bei Leistungen aus dem EU-Ausland oder aus<br />

Drittländern an einen österreichischen Unternehmer iSd UStG an, für die in<br />

Österreich 10% Umsatzsteuer gelten würden. Der leistende Unternehmer darf seine<br />

nationale Umsatzsteuer nicht in Rechnung stellen, der empfangende Unternehmer<br />

muss auf die Rechnungssumme 10% Reverse Charge aufschlagen, und diese<br />

direkt an das für ihn zuständige Finanzamt abführen.<br />

Rechnungen, für die 10% Reverse Charge anfallen würden kommen aufgrund des<br />

sehr engen Bereichs an möglichen Leistungen an der TU praktisch nicht vor.<br />

Die UID Nummer der TU: ATU37675002<br />

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, kurz UID, dient zur eindeutigen Kennzeichnung<br />

von Umsatzsteuerpflichtigen innerhalb der EU und ermöglicht die Abrechnung der<br />

Umsatzsteuer zwischen den verschiedenen Finanzämtern. Sie ist für<br />

innergemeinschaftliche Geschäfte der Indikator der Unternehmereigenschaft,<br />

entsprechend gilt die TU Wien bei innergemeinschaftlichen Geschäften als Unternehmer<br />

15.06.2012 Seite 85 von 102

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