Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
2.8.1 Verwaltung<br />
Die Verwaltung der Handkassa an der Organisationseinheit erfolgt außerhalb von SAP.<br />
Die Geschäftsfälle sind im Kassabuch zu dokumentieren, wobei die jeweiligen Belege über<br />
das Geschäftsjahr fortlaufend zu nummerieren sind, beginnend mit Nummer 1 für den<br />
ersten Beleg des jeweiligen Jahres.<br />
Der Kassenbestand ist täglich mit den Aufzeichnungen abzustimmen. Fehlbeträge in der<br />
Kassa sind von der Organisationseinheit auszugleichen.<br />
Jeder Kassabeleg ist von der kassaführenden Person auf formale und sachliche<br />
Richtigkeit zu kontrollieren und mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.<br />
Rechnungen, die kleiner als A4 sind, sollen auf ein A4-Blatt aufgeklebt werden (bitte Tixo<br />
nicht über den Rechnungsbetrag kleben).<br />
Sollte eine Rechnung älter als 3 Monate sein, ist ein Begründungsschreiben auf<br />
Institutspapier mit Unterschrift des Anweisungsberechtigten beizulegen.<br />
Wird für einen Beleg ein aufgerundeter Betrag ausbezahlt (z.B. Trinkgeld für<br />
Restaurantrechnungen), ist das auf der Rechnung zu vermerken und der aufgerundete<br />
Betrag zu erfassen.<br />
Im §27 Bereich ist jeder Beleg mit dem Kontierungsstempel zu versehen. Darin sind der<br />
Innenauftrag, die sachliche Richtigkeit und die Unterschrift des Anweisungsberechtigten<br />
auszufüllen.<br />
Im §28 Bereich genügt der ausgefüllte Kontierungsstempel am Kassabuchblatt für alle<br />
Belege, die das §28 Budget betreffen.<br />
Die Handverlagsabrechnung darf die zugewiesene Gesamtsumme nicht überschreiten. Es<br />
dürfen nur Kleinbetragsrechnungen unter € 150,- incl. USt abgerechnet werden.<br />
Mehrwertsteuerrechnungen sind nicht erforderlich.<br />
Höhere Beträge werden nur nach Rücksprache mit der Quästur direkt an der Kassa<br />
ausbezahlt. Gastvorträge dürfen nicht im Handverlag abgerechnet werden.<br />
Generell gelten für die Führung der Kassabücher die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />
Buchführung:<br />
� Vermerke und Abkürzungen auf Belegen müssen allgemein verständlich und<br />
leserlich sein<br />
� Löschbare Schreibgeräte (Bleistifte) dürfen nicht verwendet werden<br />
� Änderungen und Korrekturen müssen so durchgeführt werden, dass die<br />
ursprüngliche Eintragung leserlich bleibt (kein Tipp-Ex etc.!)<br />
� Die Eintragungen müssen chronologisch, richtig, vollständig und geordnet erfolgen<br />
� Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen<br />
Postgebühren:<br />
Die Portoliste (Formular auf der Homepage der Quästur) soll nur für verbrauchte<br />
Briefmarken verwendet werden. Liegt eine Rechnung der Post vor, muss keine Portoliste<br />
ausgefüllt werden.<br />
15.06.2012 Seite 59 von 102