20.07.2012 Aufrufe

Handbuch Rechnungswesen

Handbuch Rechnungswesen

Handbuch Rechnungswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

2.8.1 Verwaltung<br />

Die Verwaltung der Handkassa an der Organisationseinheit erfolgt außerhalb von SAP.<br />

Die Geschäftsfälle sind im Kassabuch zu dokumentieren, wobei die jeweiligen Belege über<br />

das Geschäftsjahr fortlaufend zu nummerieren sind, beginnend mit Nummer 1 für den<br />

ersten Beleg des jeweiligen Jahres.<br />

Der Kassenbestand ist täglich mit den Aufzeichnungen abzustimmen. Fehlbeträge in der<br />

Kassa sind von der Organisationseinheit auszugleichen.<br />

Jeder Kassabeleg ist von der kassaführenden Person auf formale und sachliche<br />

Richtigkeit zu kontrollieren und mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen.<br />

Rechnungen, die kleiner als A4 sind, sollen auf ein A4-Blatt aufgeklebt werden (bitte Tixo<br />

nicht über den Rechnungsbetrag kleben).<br />

Sollte eine Rechnung älter als 3 Monate sein, ist ein Begründungsschreiben auf<br />

Institutspapier mit Unterschrift des Anweisungsberechtigten beizulegen.<br />

Wird für einen Beleg ein aufgerundeter Betrag ausbezahlt (z.B. Trinkgeld für<br />

Restaurantrechnungen), ist das auf der Rechnung zu vermerken und der aufgerundete<br />

Betrag zu erfassen.<br />

Im §27 Bereich ist jeder Beleg mit dem Kontierungsstempel zu versehen. Darin sind der<br />

Innenauftrag, die sachliche Richtigkeit und die Unterschrift des Anweisungsberechtigten<br />

auszufüllen.<br />

Im §28 Bereich genügt der ausgefüllte Kontierungsstempel am Kassabuchblatt für alle<br />

Belege, die das §28 Budget betreffen.<br />

Die Handverlagsabrechnung darf die zugewiesene Gesamtsumme nicht überschreiten. Es<br />

dürfen nur Kleinbetragsrechnungen unter € 150,- incl. USt abgerechnet werden.<br />

Mehrwertsteuerrechnungen sind nicht erforderlich.<br />

Höhere Beträge werden nur nach Rücksprache mit der Quästur direkt an der Kassa<br />

ausbezahlt. Gastvorträge dürfen nicht im Handverlag abgerechnet werden.<br />

Generell gelten für die Führung der Kassabücher die Grundsätze ordnungsgemäßer<br />

Buchführung:<br />

� Vermerke und Abkürzungen auf Belegen müssen allgemein verständlich und<br />

leserlich sein<br />

� Löschbare Schreibgeräte (Bleistifte) dürfen nicht verwendet werden<br />

� Änderungen und Korrekturen müssen so durchgeführt werden, dass die<br />

ursprüngliche Eintragung leserlich bleibt (kein Tipp-Ex etc.!)<br />

� Die Eintragungen müssen chronologisch, richtig, vollständig und geordnet erfolgen<br />

� Jeder Buchung muss ein Beleg zugrunde liegen<br />

Postgebühren:<br />

Die Portoliste (Formular auf der Homepage der Quästur) soll nur für verbrauchte<br />

Briefmarken verwendet werden. Liegt eine Rechnung der Post vor, muss keine Portoliste<br />

ausgefüllt werden.<br />

15.06.2012 Seite 59 von 102

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!