Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Einschreibeetiketten dürfen nur nach Verbrauch derselben abgerechnet werden. Für<br />
Einschreibeetiketten existiert ein Formular auf der Homepage der Quästur.<br />
Fahrscheine VOR:<br />
Die Fahrkartenliste (Formular auf der Homepage der Quästur) ist zu verwenden.<br />
Verbrauchte Einzeltickets sind nicht beizulegen. Der Benutzer der öffentlichen<br />
Verkehrsmittel bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Fahrkartenliste die Richtigkeit der<br />
Angaben.<br />
Von TU-Mitarbeitern dürfen nur Fahrten innerhalb Wiens abgerechnet werden; außerhalb<br />
Wiens ist eine Reiserechnung zu stellen.<br />
Sollte es aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, eine Fahrkartenliste<br />
auszufüllen noch die verbrauchten Tickets beizulegen (z.B. Veranstaltung mit externen<br />
Teilnehmern, denen die Fahrkarten bezahlt worden sind), ist die Rechnung über den Kauf<br />
der Fahrkarten mit einer Begründung vorzulegen.<br />
Taxirechnungen:<br />
Diese müssen aus dem §27 Budget bezahlt werden. Ausnahme: Transport von<br />
Gegenständen für Lehr- und Forschungszwecke.<br />
In jedem Fall muss der Zweck der Fahrt angegeben werden.<br />
Fahrten zwischen der Wohnstätte und der TU können nicht verrechnet werden.<br />
Lebensmittel-, Restaurantrechnungen:<br />
Es ist der Zweck des Essens anzugeben (Projektmeeting, Institutsbesprechung…) und ob<br />
externe Personen oder nur TU-Mitarbeiter anwesend waren. Waren externe Personen<br />
anwesend, sind Lebensmittel- und Restaurantrechnungen aus dem §27 Budget zu<br />
begleichen.<br />
Die Originalbelege sind gemeinsam mit dem Kassenbuchblatt zumindest monatlich bis<br />
zum 5. des Folgemonats an die Quästur zu übermitteln. Dort erfolgt die Verbuchung der<br />
Geschäftsfälle in SAP FI auf Basis der übermittelten Originalbelege.<br />
Nach Kontrolle und Verbuchung des Handverlags wird die Organisationseinheit<br />
verständigt, dass der Handverlag ausbezahlt werden kann.<br />
Die Belegablage der Handverläge erfolgt in der Quästur. Sollten Originalbelege für<br />
Projektabrechnungen benötigt werden, so können diese in der Quästur angefordert<br />
werden.<br />
Am 10. und 25. des Folgemonats werden die Mittel der §27-Rechnungen vom<br />
entsprechenden Girokonto der Organisationseinheit eingezogen.<br />
Der letzte Handverlag des Jahres muss Mitte Dezember abgerechnet und nach<br />
Verbuchung in der Quästur sofort an der Hauptkassa behoben werden. Rechnungen, die<br />
danach anfallen, müssen im ersten Handverlag des folgenden Jahres abgerechnet<br />
werden.<br />
15.06.2012 Seite 60 von 102