Handbuch Rechnungswesen
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Quästur / E010A<br />
Karlsplatz 13<br />
1040 Wien<br />
quaestur.tuwien.ac.at<br />
DVR Nr. 0005886<br />
Über die Durchführung des Forschungsvorhabens ist ein jährlicher Verwendungsnachweis<br />
zum Stichtag 31.12. bis spätestens 30.4. des Folgejahres vorzulegen.<br />
Der Jahresverwendungsnachweis besteht aus:<br />
dem Bericht vom/von der Projektleiter/in<br />
dem Abrechnungsformular das von der Quästur ausgefüllt wird.<br />
Die rechnerische Richtigkeit wird von der Quästur, die inhaltliche Richtigkeit wird vom/von<br />
der Projektleiter/in bestätigt. Aufgabe des/der Projektleiter/in ist dabei die Überprüfung der<br />
Ausgaben hinsichtlich ordnungsgemäßer und zeitgerechter Buchung aller Belege und<br />
deren Zuordnung zum Projekt.<br />
Projektabschluss<br />
Nach Abschluss des Forschungsprojektes muss ein zusammenfassender Bericht über die<br />
Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge der Forschungsarbeiten samt den vorgegebenen<br />
Beilagen vorgelegt werden.<br />
Dem Endbericht ist die Endabrechnung, welche durch die Quästur durchgeführt wird,<br />
beizulegen.<br />
Unverbrauchte Förderungsmittel sind dem FWF zurück zu überweisen.<br />
Das Formular für die Rücküberweisung der Restmittel an den FWF befindet sich auf der<br />
Homepage der Quästur<br />
2.16.4 Koordinationsprojekte<br />
EU Forschungsvorhaben<br />
Grundsätzliches zu EU-Projekten<br />
EU-Projekte sind grundsätzlich §27-Projekte, allerdings ist die Finanzkoordination wie ein<br />
§26 Projekt zu behandeln, da für Gelder, die nicht zum Vermögen der TU-Wien zu zählen<br />
sind, nur eine Treuhandverwaltung über die TU erfolgt.<br />
Alle EU-Projekte müssen beim „EU-Forschungssupport (E0155)“ eingereicht werden. Der<br />
EU-Forschungssupport unterstützt als Serviceeinrichtung ForscherInnen und die<br />
Administration der TU bei der Vorbereitung und Abwicklung von EU Projekten.<br />
Nimmt die Organisationseinheit in einem EU-Projekt die Funktion eines Koordinators ein,<br />
dann tritt die TU gegenüber den Vertragspartnern treuhändisch auf. Jene Budgetmittel die<br />
vom EU-Koordinator an Partner weitergegeben werden, sind vom Koordinator mittels<br />
Einnahmen-Ausgabenrechnung selbst zu verwalten.<br />
Projektabwicklung für EU-Projekte<br />
Folgende Vorgangsweise ist in diesem Zusammenhang einzuhalten:<br />
� Verträge und Meldungen von EU-Projekten werden an den EU-Forschungssupport<br />
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