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Handbuch Rechnungswesen

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Quästur / E010A<br />

Karlsplatz 13<br />

1040 Wien<br />

quaestur.tuwien.ac.at<br />

DVR Nr. 0005886<br />

Über die Durchführung des Forschungsvorhabens ist ein jährlicher Verwendungsnachweis<br />

zum Stichtag 31.12. bis spätestens 30.4. des Folgejahres vorzulegen.<br />

Der Jahresverwendungsnachweis besteht aus:<br />

dem Bericht vom/von der Projektleiter/in<br />

dem Abrechnungsformular das von der Quästur ausgefüllt wird.<br />

Die rechnerische Richtigkeit wird von der Quästur, die inhaltliche Richtigkeit wird vom/von<br />

der Projektleiter/in bestätigt. Aufgabe des/der Projektleiter/in ist dabei die Überprüfung der<br />

Ausgaben hinsichtlich ordnungsgemäßer und zeitgerechter Buchung aller Belege und<br />

deren Zuordnung zum Projekt.<br />

Projektabschluss<br />

Nach Abschluss des Forschungsprojektes muss ein zusammenfassender Bericht über die<br />

Ergebnisse, Erfolge und Misserfolge der Forschungsarbeiten samt den vorgegebenen<br />

Beilagen vorgelegt werden.<br />

Dem Endbericht ist die Endabrechnung, welche durch die Quästur durchgeführt wird,<br />

beizulegen.<br />

Unverbrauchte Förderungsmittel sind dem FWF zurück zu überweisen.<br />

Das Formular für die Rücküberweisung der Restmittel an den FWF befindet sich auf der<br />

Homepage der Quästur<br />

2.16.4 Koordinationsprojekte<br />

EU Forschungsvorhaben<br />

Grundsätzliches zu EU-Projekten<br />

EU-Projekte sind grundsätzlich §27-Projekte, allerdings ist die Finanzkoordination wie ein<br />

§26 Projekt zu behandeln, da für Gelder, die nicht zum Vermögen der TU-Wien zu zählen<br />

sind, nur eine Treuhandverwaltung über die TU erfolgt.<br />

Alle EU-Projekte müssen beim „EU-Forschungssupport (E0155)“ eingereicht werden. Der<br />

EU-Forschungssupport unterstützt als Serviceeinrichtung ForscherInnen und die<br />

Administration der TU bei der Vorbereitung und Abwicklung von EU Projekten.<br />

Nimmt die Organisationseinheit in einem EU-Projekt die Funktion eines Koordinators ein,<br />

dann tritt die TU gegenüber den Vertragspartnern treuhändisch auf. Jene Budgetmittel die<br />

vom EU-Koordinator an Partner weitergegeben werden, sind vom Koordinator mittels<br />

Einnahmen-Ausgabenrechnung selbst zu verwalten.<br />

Projektabwicklung für EU-Projekte<br />

Folgende Vorgangsweise ist in diesem Zusammenhang einzuhalten:<br />

� Verträge und Meldungen von EU-Projekten werden an den EU-Forschungssupport<br />

15.06.2012 Seite 78 von 102

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