8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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• Anreicherung des Landschaftsraumes mit naturnahen Biotopstrukturen<br />
zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.<br />
1.5.8 Landschaftsökologische Bewertung<br />
Mit einem von Boisheim im Norden südwestwärts zum Hariksee und dann<br />
weiter entlang der Schwalm bis Rickelrath sich erstreckenden, weitgehend zusammenhängendem<br />
Gehölzband, verfügt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> noch über<br />
ein verhältnismäßig großes Potenzial an naturnahen Lebensräumen. Vor allem<br />
entlang der Schwalm, des Kranenbaches und der Nette haben sich teilweise<br />
ökologisch besonders wertvolle Biotope, insbesondere Feuchtgebiete, herausgebildet.<br />
Diesem mit ökologisch wirksamen Strukturen gut ausgestatteten Bereich<br />
stehen eine diesbezüglich eher verarmte Kernzone und ein weitgehend<br />
ausgeräumtes Osttal entgegen. Während die erstgenannten Bereiche als Vorrangflächen<br />
der Erhaltung bedürfen, ergeben sich auf den übrigen Flächen<br />
auszugleichende Defizite.<br />
In Südwesten des Planungsraumes entwickelten sich neben den ansonsten<br />
nur leicht geneigten Flächen einige stärker geneigte Hanglagen. Ackerbauliche<br />
Nutzung und erosionsgefährdete Böden bedingen hier immer wieder deutlichen<br />
Bodenabtrag. Dem ungehemmten Oberflächenwasserabfluss und der<br />
damit verbundenen Belastung vorhandener Siedlungsflächen und der erosionsbedingten<br />
nachhaltigen Beeinträchtigung landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />
sollte durch geeignete Maßnahmen (Pflanzriegel, Extensivierung in der<br />
Nutzung) entgegengewirkt werden.<br />
Detaillierte Ausführungen zur landschaftsökologischen Bewertung sind dem<br />
Kapitel „Ökologisch begründete Raumeinheiten“ des Fachbeitrags Landschaft<br />
zu entnehmen.<br />
1.6 Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />
Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.<br />
Diese übergeordneten Ziele sind im Raumordnungsprogramm allgemein<br />
formuliert und werden auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes<br />
(LPlG) auf Landesebene durch die Landesentwicklungspläne (LEP) und die<br />
Gebietsentwicklungspläne (GEP) konkretisiert. Die textlichen und zeichnerischen<br />
Festlegungen von LEP und GEP sind für die <strong>Gemeinde</strong>n bei der Flächennutzungsplanung<br />
als verbindliche Vorgaben zu beachten und zu konkretisieren.<br />
Dabei lassen sie aber den nötigen Entscheidungsspielraum, um sie unter<br />
Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und Erfordernisse situationsbezogen<br />
umzusetzen.<br />
1.6.1 Landesentwicklungsplan<br />
Der Landesentwicklungsplan enthält folgende Zielsetzungen zur Raum und<br />
Siedlungsstruktur, die für den Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> von wesentlichem<br />
Belang sind:<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 11