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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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• Anreicherung des Landschaftsraumes mit naturnahen Biotopstrukturen<br />

zum Aufbau eines Biotopverbundsystems.<br />

1.5.8 Landschaftsökologische Bewertung<br />

Mit einem von Boisheim im Norden südwestwärts zum Hariksee und dann<br />

weiter entlang der Schwalm bis Rickelrath sich erstreckenden, weitgehend zusammenhängendem<br />

Gehölzband, verfügt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> noch über<br />

ein verhältnismäßig großes Potenzial an naturnahen Lebensräumen. Vor allem<br />

entlang der Schwalm, des Kranenbaches und der Nette haben sich teilweise<br />

ökologisch besonders wertvolle Biotope, insbesondere Feuchtgebiete, herausgebildet.<br />

Diesem mit ökologisch wirksamen Strukturen gut ausgestatteten Bereich<br />

stehen eine diesbezüglich eher verarmte Kernzone und ein weitgehend<br />

ausgeräumtes Osttal entgegen. Während die erstgenannten Bereiche als Vorrangflächen<br />

der Erhaltung bedürfen, ergeben sich auf den übrigen Flächen<br />

auszugleichende Defizite.<br />

In Südwesten des Planungsraumes entwickelten sich neben den ansonsten<br />

nur leicht geneigten Flächen einige stärker geneigte Hanglagen. Ackerbauliche<br />

Nutzung und erosionsgefährdete Böden bedingen hier immer wieder deutlichen<br />

Bodenabtrag. Dem ungehemmten Oberflächenwasserabfluss und der<br />

damit verbundenen Belastung vorhandener Siedlungsflächen und der erosionsbedingten<br />

nachhaltigen Beeinträchtigung landwirtschaftlich genutzter Flächen<br />

sollte durch geeignete Maßnahmen (Pflanzriegel, Extensivierung in der<br />

Nutzung) entgegengewirkt werden.<br />

Detaillierte Ausführungen zur landschaftsökologischen Bewertung sind dem<br />

Kapitel „Ökologisch begründete Raumeinheiten“ des Fachbeitrags Landschaft<br />

zu entnehmen.<br />

1.6 Ziele der Raumordnung und Landesplanung<br />

Die Bauleitpläne sind gemäß § 1 (4) BauGB den Zielen der Raumordnung anzupassen.<br />

Diese übergeordneten Ziele sind im Raumordnungsprogramm allgemein<br />

formuliert und werden auf der Grundlage des Landesplanungsgesetzes<br />

(LPlG) auf Landesebene durch die Landesentwicklungspläne (LEP) und die<br />

Gebietsentwicklungspläne (GEP) konkretisiert. Die textlichen und zeichnerischen<br />

Festlegungen von LEP und GEP sind für die <strong>Gemeinde</strong>n bei der Flächennutzungsplanung<br />

als verbindliche Vorgaben zu beachten und zu konkretisieren.<br />

Dabei lassen sie aber den nötigen Entscheidungsspielraum, um sie unter<br />

Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten und Erfordernisse situationsbezogen<br />

umzusetzen.<br />

1.6.1 Landesentwicklungsplan<br />

Der Landesentwicklungsplan enthält folgende Zielsetzungen zur Raum und<br />

Siedlungsstruktur, die für den Bereich der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> von wesentlichem<br />

Belang sind:<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 11

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