8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Die Waldflächen dienen nicht nur der Forstwirtschaft, sondern besitzen in hohem<br />
Maße auch Erholungs- und Klimasicherungsfunktionen. Der Flächennutzungsplan<br />
stellt die Waldflächen überwiegend in ihrem Bestand dar. In Abstimmung<br />
mit der Unteren Forstbehörde wird dem im GEP vorgegebenen Ziel<br />
der Waldvermehrung nicht durch die Darstellung konkreter zusätzlicher Waldflächen<br />
entsprochen. Da praktisch alle Waldgebiete in <strong>Schwalmtal</strong> in Form<br />
langer Gürtel oder Korridore ausgebildet sind, ist jetzt schon eine gute Biotopvernetzung<br />
gegeben. Es gibt keine zusätzlichen ausgesprochenen Zielgebiete,<br />
für die seitens des Forstamtes eine großflächige Lücken füllende Aufforstung<br />
favorisiert wird. Ergänzungsaufforstungen sollen daher im Anschluss<br />
an die vorhandenen geschlossenen Korridore und zum Schließen von Lücken<br />
erfolgen. Diese Zielsetzung ist bei künftigen Aufforstungen – z. B. auch für<br />
externe Ausgleichsflächen im Rahmen des Waldkontos der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong> – zu berücksichtigen.<br />
3.10 Windenergie<br />
Im Jahr 2004 ist die 54. FNP- Änderung „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“<br />
genehmigt worden, die nun auch in den vorliegenden Flächennutzungsplan<br />
übernommen wird. Im Rahmen des 54. FNP- Änderungsverfahrens<br />
hat die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schwalmtal</strong>s im Jahr 2002 eine „Untersuchung<br />
zur Findung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>“ erstellt. Diese ist dem Erläuterungsbericht<br />
zur 54. FNP- Änderung als Anlage beigefügt. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />
sind in verkürzter Form aus dem Erläuterungsbericht zur 54. FNP- Änderung<br />
übernommen.<br />
In der „Untersuchung zur Findung von Konzentrationszonen für die Errichtung<br />
von Windenergieanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>“ wurden in Absprache<br />
mit den beteiligten Trägern öffentliche Belange so genannte Tabuflächen entwickelt,<br />
die für die Nutzung der Windenergie grundsätzlich auszuschließen<br />
sind. Dabei stützt sich die Untersuchung auf den Runderlass zur Windenergie<br />
vom 03.05.2002 (WEA Erl.) und dessen Abstandsempfehlungen 46 . Diese<br />
Gunstflächen wurden in der Standortuntersuchung anhand weiterer Ausschluss-<br />
und Abstandskriterien detaillierter untersucht. Hierbei standen insbesondere<br />
die Erfassung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes, die<br />
Netzeinspeisungsmöglichkeiten und die Windhöffigkeit im Vordergrund. Außerdem<br />
wurde ermittelt, ob die Flächengröße überhaupt die Errichtung von<br />
mehr als 2 bis 3 Windenergieanlagen zulässt und damit die Errichtung eines<br />
Windparks im Sinne einer Konzentration der Anlagen möglich ist.<br />
Die Gunstflächen I - IV (siehe „Untersuchung zur Findung von Konzentrationszonen<br />
für die Errichtung von Windenergieanlagen in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong>“) sind gemäß der Beurteilung durch die Standortuntersuchung<br />
nicht als Konzentrationszonen für die Windenergie geeignet, da sie jeweils<br />
46 Am 21.10.2005 ist ein neuer Windkraftanlagenerlass in Kraft getreten. Darin werden höhere<br />
Anforderungen an die Abstände zur Wohnbebauung gestellt als im Erlass vom 03.05.2002.<br />
Inwieweit sich dies auf die Genehmigungsfähigkeit von neuen Windenergieanlagen innerhalb<br />
der Konzentrationszonen auswirkt, ist im Einzelfall zu prüfen.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 64