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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Die Waldflächen dienen nicht nur der Forstwirtschaft, sondern besitzen in hohem<br />

Maße auch Erholungs- und Klimasicherungsfunktionen. Der Flächennutzungsplan<br />

stellt die Waldflächen überwiegend in ihrem Bestand dar. In Abstimmung<br />

mit der Unteren Forstbehörde wird dem im GEP vorgegebenen Ziel<br />

der Waldvermehrung nicht durch die Darstellung konkreter zusätzlicher Waldflächen<br />

entsprochen. Da praktisch alle Waldgebiete in <strong>Schwalmtal</strong> in Form<br />

langer Gürtel oder Korridore ausgebildet sind, ist jetzt schon eine gute Biotopvernetzung<br />

gegeben. Es gibt keine zusätzlichen ausgesprochenen Zielgebiete,<br />

für die seitens des Forstamtes eine großflächige Lücken füllende Aufforstung<br />

favorisiert wird. Ergänzungsaufforstungen sollen daher im Anschluss<br />

an die vorhandenen geschlossenen Korridore und zum Schließen von Lücken<br />

erfolgen. Diese Zielsetzung ist bei künftigen Aufforstungen – z. B. auch für<br />

externe Ausgleichsflächen im Rahmen des Waldkontos der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong> – zu berücksichtigen.<br />

3.10 Windenergie<br />

Im Jahr 2004 ist die 54. FNP- Änderung „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen“<br />

genehmigt worden, die nun auch in den vorliegenden Flächennutzungsplan<br />

übernommen wird. Im Rahmen des 54. FNP- Änderungsverfahrens<br />

hat die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Schwalmtal</strong>s im Jahr 2002 eine „Untersuchung<br />

zur Findung von Konzentrationszonen für die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>“ erstellt. Diese ist dem Erläuterungsbericht<br />

zur 54. FNP- Änderung als Anlage beigefügt. Die nachfolgenden Erläuterungen<br />

sind in verkürzter Form aus dem Erläuterungsbericht zur 54. FNP- Änderung<br />

übernommen.<br />

In der „Untersuchung zur Findung von Konzentrationszonen für die Errichtung<br />

von Windenergieanlagen in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>“ wurden in Absprache<br />

mit den beteiligten Trägern öffentliche Belange so genannte Tabuflächen entwickelt,<br />

die für die Nutzung der Windenergie grundsätzlich auszuschließen<br />

sind. Dabei stützt sich die Untersuchung auf den Runderlass zur Windenergie<br />

vom 03.05.2002 (WEA Erl.) und dessen Abstandsempfehlungen 46 . Diese<br />

Gunstflächen wurden in der Standortuntersuchung anhand weiterer Ausschluss-<br />

und Abstandskriterien detaillierter untersucht. Hierbei standen insbesondere<br />

die Erfassung und Bewertung des Orts- und Landschaftsbildes, die<br />

Netzeinspeisungsmöglichkeiten und die Windhöffigkeit im Vordergrund. Außerdem<br />

wurde ermittelt, ob die Flächengröße überhaupt die Errichtung von<br />

mehr als 2 bis 3 Windenergieanlagen zulässt und damit die Errichtung eines<br />

Windparks im Sinne einer Konzentration der Anlagen möglich ist.<br />

Die Gunstflächen I - IV (siehe „Untersuchung zur Findung von Konzentrationszonen<br />

für die Errichtung von Windenergieanlagen in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong>“) sind gemäß der Beurteilung durch die Standortuntersuchung<br />

nicht als Konzentrationszonen für die Windenergie geeignet, da sie jeweils<br />

46 Am 21.10.2005 ist ein neuer Windkraftanlagenerlass in Kraft getreten. Darin werden höhere<br />

Anforderungen an die Abstände zur Wohnbebauung gestellt als im Erlass vom 03.05.2002.<br />

Inwieweit sich dies auf die Genehmigungsfähigkeit von neuen Windenergieanlagen innerhalb<br />

der Konzentrationszonen auswirkt, ist im Einzelfall zu prüfen.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 64

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