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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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fahren ist zu prüfen, ob die konkreten Vorhaben mit den Schutzbestimmungen<br />

der einzelnen Verordnungen in Einklang stehen, unter Berücksichtigung<br />

der hydrogeologischen Verhältnisse.<br />

Im Vorfeld einer Baugenehmigung ist jede konkrete Einzelplanung der Wehrbereichsverwaltung<br />

als militärische Luftfahrtbehörde und als Träger öffentlicher<br />

Belange zuzuleiten.<br />

3.11 Kennzeichnungen und Hinweise<br />

3.11.1 Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen<br />

Auf die in § 9 Bundesfernstraßengesetz definierte Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone<br />

wird hingewiesen:<br />

In einer Entfernung bis zu 40m, gemessen vom äußersten Rand der befestigten<br />

Fahrbahn der BAB (Anbauverbotszone) dürfen Hochbauten jeder Art nicht<br />

errichtet werden und Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfangs<br />

nicht durchgeführt werden.<br />

In einer Entfernung bis zu 100m, gemessen vom äußersten Rand der befestigten<br />

Fahrbahn der BAB (Anbaubeschränkungszone)<br />

• dürfen nur solche Bauanlagen errichtet, erheblich geändert oder anders<br />

genutzt werden, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der<br />

Autobahn weder durch Lichteinwirkung, Dämpfe, Gase, Rauch, Geräusche,<br />

Erschütterungen und dgl. gefährden oder beeinträchtigen,<br />

• sind alle Beleuchtungsanlagen innerhalb und außerhalb von Grundstücken<br />

und Gebäuden so zu gestalten oder abzuschirmen, dass die Sicherheit<br />

und Leichtigkeit des Verkehrs auf der BAB nicht durch Blendung oder<br />

in sonstiger Weise beeinträchtigt wird,<br />

• dürfen weder Werbeanlagen, Firmennamen, Angaben über die Art von<br />

Anlagen oder sonstige Hinweise mit Wirkung zur Autobahn angebracht<br />

oder aufgestellt werden.<br />

Zur befestigten Fahrbahn gehören auch die Standspuren, Beschleunigungs-<br />

und Verzögerungsspuren der Anschlussstellen und die Anschlussstellen selbst.<br />

Entschädigungsansprüche, die sich durch das Vorhandensein oder den Betrieb<br />

auf der Autobahn ergeben können – z. B. Geräusch-, Geruchs- oder Staubbelästigungen<br />

– können nicht geltend gemacht werden.<br />

3.11.2 Altlasten<br />

Im Flächennutzungsplan werden solche Flächen gekennzeichnet, deren Böden<br />

erheblich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind bzw. wo ein hinreichend<br />

konkreter Verdacht für eine Bodenbelastung aufgrund ehemaliger Nutzungen<br />

vorliegt. Diese Flächen sind nachrichtlich aus dem Altlasten- Verdachtsflächen-<br />

Kataster des Kreises Viersen übernommen. Gemäß § 5 (3) Nr.<br />

3 BauGB sollen im FNP nur diejenigen Flächen gekennzeichnet werden, für die<br />

eine bauliche Nutzung vorgesehen ist. Der Flächennutzungsplan benennt über<br />

diese Mindestdarstellung hinaus auch einzelne belastete Flächen im Außenbe-<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 66

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