8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3 Inhalte des Flächennutzungsplanes<br />
3.1 Bauflächen und Baugebiete<br />
Im Flächennutzungsplan können gemäß § 5 (2) Nr.1 BauGB die für die Bebauung<br />
vorgesehenen Flächen nach ihrer allgemeinen Art der baulichen Nutzung<br />
als Bauflächen und nach ihrer besonderen Art der baulichen Nutzung als<br />
Baugebiete dargestellt werden. Der Unterschied besteht in der Detailschärfe<br />
der Darstellungen: Während die Bauflächen relativ große Entwicklungsspielräume<br />
für die verbindliche Bauleitplanung ermöglichen, definieren die Baugebiete<br />
schon konkretere Nutzungsaussagen im Sinne der §§ 2 - 11 der Baunutzungsverordnung,<br />
die für die Bebauungsplanung maßgeblich sind.<br />
Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> stellt die Bereiche zum<br />
Wohnen als Wohnbauflächen dar - eine Konkretisierung der Neuplanung soll<br />
der späteren Bebauungsplanung vorbehalten sein. Im Bestand ist eine genauere<br />
Definition ebenfalls nicht erforderlich. Bei den gemischten Bauflächen erfolgt<br />
dagegen eine Differenzierung in Kerngebiete, Mischgebiete und Dorfgebiete.<br />
Hier ist die Entwicklung zum einen schon weitgehend abgeschlossen<br />
und durch Bebauungspläne bereits klar definiert. Zum anderen erfolgt die<br />
konkrete Gebietsdefinition, um insbesondere im Bereich Handel und Gewerbe<br />
und im Umgang mit den dörflichen Ortslagen klare Entwicklungsabsichten der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> zu formulieren.<br />
Bei den gewerblichen Flächen erfolgt ebenfalls eine Differenzierung in Gewerbegebiete<br />
und Industriegebiete, die aus dem bisher gültigen Flächennutzungsplan<br />
bzw. aus rechtskräftigen Bebauungsplänen übernommen werden.<br />
Lediglich die erstmals im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen<br />
werden als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen, da ihre künftige Entwicklung<br />
noch weitgehend offen ist.<br />
Baugebiete, die sich von den übrigen in ihrer Nutzung wesentlich unterscheiden,<br />
werden als Sondergebiete im Flächennutzungsplan dargestellt. Ihr besonderer<br />
Nutzungszweck ist im Plan angegeben.<br />
Langfristige Planungen<br />
In der Karte „Langfristige Bauflächen“ im Anhang des Erläuterungsberichtes<br />
sind darüber hinaus langfristige Standorte für Wohn- und Gewerbeflächen<br />
vermerkt, die nach der voraussichtlichen Geltungsdauer dieses Flächennutzungsplanes<br />
zur Realisierung anstehen könnten – den entsprechenden Bedarf<br />
und die entsprechende Darstellung im Gebietsentwicklungsplan vorausgesetzt.<br />
Eine Beeinträchtigung dieser Zielsetzung durch mögliche Änderungen<br />
des Flächennutzungsplanes bis 2020 ist zu vermeiden.<br />
3.1.1 Wohnbauflächen<br />
Zentrennahe Baugebiete<br />
Entsprechend der im Oktober 2002 beschlossenen Oberziele soll sich die Siedlungsentwicklung<br />
zunächst auf die beiden Hauptorte – Waldniel und Amern –<br />
konzentrieren. Dabei sollen vorrangig möglichst zentrennahe Wohngebiete<br />
entwickelt werden. Dies bedeutet eine Aktivierung innerörtlicher Brachflächen<br />
und das Erschließen neuer Baugebiete in Fuß- und Radentfernung vom Orts-<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 35