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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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3 Inhalte des Flächennutzungsplanes<br />

3.1 Bauflächen und Baugebiete<br />

Im Flächennutzungsplan können gemäß § 5 (2) Nr.1 BauGB die für die Bebauung<br />

vorgesehenen Flächen nach ihrer allgemeinen Art der baulichen Nutzung<br />

als Bauflächen und nach ihrer besonderen Art der baulichen Nutzung als<br />

Baugebiete dargestellt werden. Der Unterschied besteht in der Detailschärfe<br />

der Darstellungen: Während die Bauflächen relativ große Entwicklungsspielräume<br />

für die verbindliche Bauleitplanung ermöglichen, definieren die Baugebiete<br />

schon konkretere Nutzungsaussagen im Sinne der §§ 2 - 11 der Baunutzungsverordnung,<br />

die für die Bebauungsplanung maßgeblich sind.<br />

Der Flächennutzungsplan der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> stellt die Bereiche zum<br />

Wohnen als Wohnbauflächen dar - eine Konkretisierung der Neuplanung soll<br />

der späteren Bebauungsplanung vorbehalten sein. Im Bestand ist eine genauere<br />

Definition ebenfalls nicht erforderlich. Bei den gemischten Bauflächen erfolgt<br />

dagegen eine Differenzierung in Kerngebiete, Mischgebiete und Dorfgebiete.<br />

Hier ist die Entwicklung zum einen schon weitgehend abgeschlossen<br />

und durch Bebauungspläne bereits klar definiert. Zum anderen erfolgt die<br />

konkrete Gebietsdefinition, um insbesondere im Bereich Handel und Gewerbe<br />

und im Umgang mit den dörflichen Ortslagen klare Entwicklungsabsichten der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> zu formulieren.<br />

Bei den gewerblichen Flächen erfolgt ebenfalls eine Differenzierung in Gewerbegebiete<br />

und Industriegebiete, die aus dem bisher gültigen Flächennutzungsplan<br />

bzw. aus rechtskräftigen Bebauungsplänen übernommen werden.<br />

Lediglich die erstmals im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbeflächen<br />

werden als gewerbliche Bauflächen ausgewiesen, da ihre künftige Entwicklung<br />

noch weitgehend offen ist.<br />

Baugebiete, die sich von den übrigen in ihrer Nutzung wesentlich unterscheiden,<br />

werden als Sondergebiete im Flächennutzungsplan dargestellt. Ihr besonderer<br />

Nutzungszweck ist im Plan angegeben.<br />

Langfristige Planungen<br />

In der Karte „Langfristige Bauflächen“ im Anhang des Erläuterungsberichtes<br />

sind darüber hinaus langfristige Standorte für Wohn- und Gewerbeflächen<br />

vermerkt, die nach der voraussichtlichen Geltungsdauer dieses Flächennutzungsplanes<br />

zur Realisierung anstehen könnten – den entsprechenden Bedarf<br />

und die entsprechende Darstellung im Gebietsentwicklungsplan vorausgesetzt.<br />

Eine Beeinträchtigung dieser Zielsetzung durch mögliche Änderungen<br />

des Flächennutzungsplanes bis 2020 ist zu vermeiden.<br />

3.1.1 Wohnbauflächen<br />

Zentrennahe Baugebiete<br />

Entsprechend der im Oktober 2002 beschlossenen Oberziele soll sich die Siedlungsentwicklung<br />

zunächst auf die beiden Hauptorte – Waldniel und Amern –<br />

konzentrieren. Dabei sollen vorrangig möglichst zentrennahe Wohngebiete<br />

entwickelt werden. Dies bedeutet eine Aktivierung innerörtlicher Brachflächen<br />

und das Erschließen neuer Baugebiete in Fuß- und Radentfernung vom Orts-<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 35

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