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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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delt. Hier ist auf der Grundlage einer schon seit 1998 laufenden städtebaulichen<br />

Planung eine neue Bebauung mit der Zielsetzung eines größeren Dorfgebietes<br />

geplant. Für dieses Planungskonzept wurde im Juni 1999 das Landesplanerische<br />

Einvernehmen erteilt.<br />

In den letzten Jahren sind in der <strong>Gemeinde</strong> zahlreiche Ortslagensatzungen<br />

aufgestellt worden, deren Geltungsbereich nicht immer mit den Bauflächendarstellungen<br />

des gültigen FNP übereinstimmen. Mit Ausnahme der „Entwicklungssatzungen“<br />

gemäß § 34 (4) Nr. 2 BauGB – die in <strong>Schwalmtal</strong> nicht vorliegen<br />

– sind bei so genannten Innenbereichssatzungen Bauflächendarstellungen<br />

nicht erforderlich. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber zumindest<br />

die bisherigen Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Im Geltungsbereich von so genannten Außenbereichssatzungen kann generell<br />

auf eine Bauflächendarstellung verzichtet werden, da gemäß § 35 (6) BauGB<br />

Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Geltungsbereich dieser Satzungen<br />

„nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan<br />

über landwirtschaftliche Fläche oder Wald widersprechen“. Bestehende<br />

Bauflächen innerhalb von Außenbereichssatzungen werden daher<br />

nicht dargestellt.<br />

Dabei ist zu beachten, dass bisherige FNP- Bauflächen, die außerhalb von<br />

Satzungsgrenzen liegen, direkten Einfluss auf die Beurteilung von Bauvorhaben<br />

gemäß § 35 (2) BauGB haben. Um Planungsschäden zu vermeiden, werden<br />

diese Bauflächendarstellungen unverändert in den neuen FNP übernommen.<br />

3.1.3 Gewerbliche Bauflächen<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s befinden sich heute im Geltungsbereich<br />

rechtskräftiger Bebauungspläne oder in Lagen nach § 34 BauGB insgesamt<br />

ca. 10ha ungenutzter gewerblicher Bauflächen. Dies geht aus einer Erhebung<br />

gewerblicher Bauflächen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aus dem Jahr 2003 hervor.<br />

Entsprechend wird für den Zeitraum dieses Flächennutzungsplanes keine<br />

Notwendigkeit gesehen, größere neue Gewerbegebiete vorzuhalten. Es sind<br />

daher im Rahmen der FNP- Neuaufstellung lediglich zwei zusätzliche Gewerbeflächen<br />

vorgesehen.<br />

Waldniel ist aufgrund der sehr guten überregionalen Verkehrsanbindung für<br />

eine gewerbliche Entwicklung besser geeignet als Amern. Deshalb soll sich die<br />

gewerbliche Entwicklung künftig auf Waldniel konzentrieren; Amern wird lediglich<br />

eine geringfügige Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes zugestanden,<br />

um den Bedarf aus der Ortslage z.B. für Betriebsverlagerungen<br />

aus Gemengelagen zu decken.<br />

In Waldniel ist östlich des Gewerbegebiets „Auf dem Mutzer“ im Gebietsentwicklungsplan<br />

(GEP) ein „Gewerbe- und Industriebereich“ dargestellt. Hier<br />

werden 6,5ha neue gewerbliche Bauflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />

Im Norden des neuen Gewerbegebietes ist ein breiter Grünstreifen<br />

vorgesehen, der als Ortsrandeingrünung und Abschirmung zum Ortsteil<br />

Stöcken dient und gleichzeitig als Ausgleichsfläche genutzt werden kann.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 41

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