8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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delt. Hier ist auf der Grundlage einer schon seit 1998 laufenden städtebaulichen<br />
Planung eine neue Bebauung mit der Zielsetzung eines größeren Dorfgebietes<br />
geplant. Für dieses Planungskonzept wurde im Juni 1999 das Landesplanerische<br />
Einvernehmen erteilt.<br />
In den letzten Jahren sind in der <strong>Gemeinde</strong> zahlreiche Ortslagensatzungen<br />
aufgestellt worden, deren Geltungsbereich nicht immer mit den Bauflächendarstellungen<br />
des gültigen FNP übereinstimmen. Mit Ausnahme der „Entwicklungssatzungen“<br />
gemäß § 34 (4) Nr. 2 BauGB – die in <strong>Schwalmtal</strong> nicht vorliegen<br />
– sind bei so genannten Innenbereichssatzungen Bauflächendarstellungen<br />
nicht erforderlich. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber zumindest<br />
die bisherigen Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan übernommen.<br />
Im Geltungsbereich von so genannten Außenbereichssatzungen kann generell<br />
auf eine Bauflächendarstellung verzichtet werden, da gemäß § 35 (6) BauGB<br />
Wohnzwecken dienenden Vorhaben im Geltungsbereich dieser Satzungen<br />
„nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan<br />
über landwirtschaftliche Fläche oder Wald widersprechen“. Bestehende<br />
Bauflächen innerhalb von Außenbereichssatzungen werden daher<br />
nicht dargestellt.<br />
Dabei ist zu beachten, dass bisherige FNP- Bauflächen, die außerhalb von<br />
Satzungsgrenzen liegen, direkten Einfluss auf die Beurteilung von Bauvorhaben<br />
gemäß § 35 (2) BauGB haben. Um Planungsschäden zu vermeiden, werden<br />
diese Bauflächendarstellungen unverändert in den neuen FNP übernommen.<br />
3.1.3 Gewerbliche Bauflächen<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s befinden sich heute im Geltungsbereich<br />
rechtskräftiger Bebauungspläne oder in Lagen nach § 34 BauGB insgesamt<br />
ca. 10ha ungenutzter gewerblicher Bauflächen. Dies geht aus einer Erhebung<br />
gewerblicher Bauflächen der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung aus dem Jahr 2003 hervor.<br />
Entsprechend wird für den Zeitraum dieses Flächennutzungsplanes keine<br />
Notwendigkeit gesehen, größere neue Gewerbegebiete vorzuhalten. Es sind<br />
daher im Rahmen der FNP- Neuaufstellung lediglich zwei zusätzliche Gewerbeflächen<br />
vorgesehen.<br />
Waldniel ist aufgrund der sehr guten überregionalen Verkehrsanbindung für<br />
eine gewerbliche Entwicklung besser geeignet als Amern. Deshalb soll sich die<br />
gewerbliche Entwicklung künftig auf Waldniel konzentrieren; Amern wird lediglich<br />
eine geringfügige Erweiterung des vorhandenen Gewerbegebietes zugestanden,<br />
um den Bedarf aus der Ortslage z.B. für Betriebsverlagerungen<br />
aus Gemengelagen zu decken.<br />
In Waldniel ist östlich des Gewerbegebiets „Auf dem Mutzer“ im Gebietsentwicklungsplan<br />
(GEP) ein „Gewerbe- und Industriebereich“ dargestellt. Hier<br />
werden 6,5ha neue gewerbliche Bauflächen in den Flächennutzungsplan aufgenommen.<br />
Im Norden des neuen Gewerbegebietes ist ein breiter Grünstreifen<br />
vorgesehen, der als Ortsrandeingrünung und Abschirmung zum Ortsteil<br />
Stöcken dient und gleichzeitig als Ausgleichsfläche genutzt werden kann.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 41