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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Verringerung des Bedarfes an Friedhofsflächen nach sich ziehen wird, kann<br />

mangels Erfahrungswerten noch nicht abgeschätzt werden.<br />

3.5.6 Reitsportanlagen<br />

In der Ortslage Vogelsrath ist ein Reiterhof ansässig, der teilweise als Sondergebiet<br />

„Reiterhof“ und teilweise – im Bereich seiner Außenanlagen wie z.B.<br />

Weiden, Bewegungsflächen, Abreitplatz und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />

– als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportfläche für den Reitsport“<br />

dargestellt wird.<br />

3.5.7 Ausgleichsflächen<br />

Die Erläuterungen zur Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />

„Ausgleichsflächen“ erfolgt im nachfolgenden Kapitel.<br />

3.5.8 Grünflächen ohne besondere Zweckbestimmung<br />

Der Flächennutzungsplan stellt darüber hinaus auch Grünflächen dar, die im<br />

Gegensatz zu den übrigen keiner besonderen Zweckbestimmung entsprechend<br />

der Definition der Planzeichenverordnung unterliegen. Hierzu zählen<br />

z.B. die privaten Grünflächen in Zusammenhang mit dem Dorfgebiet Ungerath.<br />

Auch bei einigen begrünten Abstandsflächen zwischen Flächen mit sich<br />

gegenseitig störender Nutzungen wird auf die Darstellung einer besonderen<br />

Zweckbestimmung verzichtet.<br />

3.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />

zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />

Die gesamte Kranenbachaue war bisher im Flächennutzungsplan als Grünfläche<br />

mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Damit sollte laut Erläuterungsbericht<br />

von 1980 „Sowohl für die Erholung der Eigenbevölkerung<br />

als auch (…) zur Förderung des Fremdenverkehres“ das Kranenbachtal durch<br />

fortlaufende Spazierwege erschlossen werden sowie Anlagen zur Freizeiterholung<br />

aufnehmen. Angestrebt wurde eine landschaftliche Ausgestaltung, die<br />

„dem natürlichen Charakter des Kranenbachtales“ entsprechen“ sollte. Eine<br />

solche immerhin ca. 52,6ha große Parkanlage ist sicherlich für <strong>Schwalmtal</strong><br />

weder angemessen noch notwendig und wird daher als Zielsetzung des Flächennutzungsplanes<br />

nicht mehr beibehalten.<br />

Mittlerweile bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, so genannte „Flächen<br />

zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />

darzustellen. Dies entspricht dem im Kapitel „Oberziele für die Gesamtgemeinde“<br />

formulierten Ziel eines ökologischen Gewässerschutzes in<br />

Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen und dem Schaffen von Retentionsräumen.<br />

Die gesamte Kranenbachaue mit Ausnahme des Ortskernes von<br />

Amern und des Siedlungsbereiches von Waldniel wird im FNP als Fläche für<br />

die Landwirtschaft dargestellt, in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz, zur<br />

Pflege und zur Entwicklung für Natur und Landschaft. Die Flächen werden bereits<br />

heute aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers größtenteils nur<br />

extensiv genutzt, zumeist als Grünland. Mögliche Maßnahmen sind in diesen<br />

Bereichen die naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Gräben, die Ex-<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 55

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