8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Verringerung des Bedarfes an Friedhofsflächen nach sich ziehen wird, kann<br />
mangels Erfahrungswerten noch nicht abgeschätzt werden.<br />
3.5.6 Reitsportanlagen<br />
In der Ortslage Vogelsrath ist ein Reiterhof ansässig, der teilweise als Sondergebiet<br />
„Reiterhof“ und teilweise – im Bereich seiner Außenanlagen wie z.B.<br />
Weiden, Bewegungsflächen, Abreitplatz und Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />
– als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportfläche für den Reitsport“<br />
dargestellt wird.<br />
3.5.7 Ausgleichsflächen<br />
Die Erläuterungen zur Darstellung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung<br />
„Ausgleichsflächen“ erfolgt im nachfolgenden Kapitel.<br />
3.5.8 Grünflächen ohne besondere Zweckbestimmung<br />
Der Flächennutzungsplan stellt darüber hinaus auch Grünflächen dar, die im<br />
Gegensatz zu den übrigen keiner besonderen Zweckbestimmung entsprechend<br />
der Definition der Planzeichenverordnung unterliegen. Hierzu zählen<br />
z.B. die privaten Grünflächen in Zusammenhang mit dem Dorfgebiet Ungerath.<br />
Auch bei einigen begrünten Abstandsflächen zwischen Flächen mit sich<br />
gegenseitig störender Nutzungen wird auf die Darstellung einer besonderen<br />
Zweckbestimmung verzichtet.<br />
3.6 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und<br />
zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft<br />
Die gesamte Kranenbachaue war bisher im Flächennutzungsplan als Grünfläche<br />
mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dargestellt. Damit sollte laut Erläuterungsbericht<br />
von 1980 „Sowohl für die Erholung der Eigenbevölkerung<br />
als auch (…) zur Förderung des Fremdenverkehres“ das Kranenbachtal durch<br />
fortlaufende Spazierwege erschlossen werden sowie Anlagen zur Freizeiterholung<br />
aufnehmen. Angestrebt wurde eine landschaftliche Ausgestaltung, die<br />
„dem natürlichen Charakter des Kranenbachtales“ entsprechen“ sollte. Eine<br />
solche immerhin ca. 52,6ha große Parkanlage ist sicherlich für <strong>Schwalmtal</strong><br />
weder angemessen noch notwendig und wird daher als Zielsetzung des Flächennutzungsplanes<br />
nicht mehr beibehalten.<br />
Mittlerweile bietet das Baugesetzbuch die Möglichkeit, so genannte „Flächen<br />
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />
darzustellen. Dies entspricht dem im Kapitel „Oberziele für die Gesamtgemeinde“<br />
formulierten Ziel eines ökologischen Gewässerschutzes in<br />
Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen und dem Schaffen von Retentionsräumen.<br />
Die gesamte Kranenbachaue mit Ausnahme des Ortskernes von<br />
Amern und des Siedlungsbereiches von Waldniel wird im FNP als Fläche für<br />
die Landwirtschaft dargestellt, in Verbindung mit Maßnahmen zum Schutz, zur<br />
Pflege und zur Entwicklung für Natur und Landschaft. Die Flächen werden bereits<br />
heute aufgrund des hoch anstehenden Grundwassers größtenteils nur<br />
extensiv genutzt, zumeist als Grünland. Mögliche Maßnahmen sind in diesen<br />
Bereichen die naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Gräben, die Ex-<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 55