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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Umweltprüfung<br />

Auf Ebene des Bebauungsplanes kann sich für einzelne dieser Sondergebiete<br />

eine Umweltprüfungspflicht ergeben. Wie aus dem Kapitel „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />

hervorgeht, ist für die vorliegende Flächennutzungsplan-<br />

Neuaufstellung die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung oder einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der Änderung des Baugesetzbuches<br />

in seiner Fassung vom 24.06.2004 und des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht erforderlich.<br />

Großflächiger Einzelhandel - Bestand<br />

Bestehende nicht integrierte Standorte von großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />

werden im Flächennutzungsplan als Sondergebiete dargestellt. Dies sind<br />

im Einzelnen:<br />

• Grenzlandmarkt in Amern (SO 3)<br />

Im Nordosten des Gewerbegebietes Amern ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb<br />

ansässig, bestehend aus Verbrauchermarkt, Getränkemarkt<br />

und Heim- und Freizeitmarkt / Baumarkt. Für diesen Bereich wird<br />

zurzeit ein Bebauungsplan geändert (4. Änderung des Bebauungsplanes<br />

Am/8 „Gewerbegebiet“). Gemäß den Empfehlungen der wirtschafts- und<br />

sozialwissenschaftlichen Beratungsgesellschaft ECON-CONSULT 33 werden<br />

in der Bebauungsplanänderung differenzierte Festsetzungen zu den zulässigen<br />

Verkaufsflächen getroffen. Dabei wird zunächst die gesamte Verkaufsfläche<br />

beschränkt auf maximal 5.200m² Verkaufsfläche, zuzüglich<br />

1.450m² nicht überdachter Außenverkaufsflächen. Damit sollen insbesondere<br />

für baumarktspezifische Sortimente wie Baustoffe, Bauelemente,<br />

Pflanzen und Gartenbedarf angemessene Verkaufsflächen im Außenbereich<br />

ermöglicht werden.<br />

Es erfolgen weiterhin differenzierte Festsetzungen für zentren- und nahversorgungsrelevante<br />

Sortimente. Grundlage ist eine Bestandserhebung<br />

sowie eine Analyse der derzeit bekannten Umstrukturierungswünsche der<br />

Betreiber. Grundsätzlich werden die bereits vorhandenen nahversorgungs-<br />

und zentrenrelevanten Sortimente begrenzt auf Verkaufsflächen,<br />

die laut Einschätzung des Gutachers verträglich sind für die Einzelhandelsentwicklung<br />

der Gesamtgemeinde und gleichzeitig einen ausreichenden<br />

Entwicklungsspielraum für den vorhandenen Betrieb bieten. Dieses<br />

sind maximal 2.000m² nahversorgungsrelevante und 700m² zentrenrelevante<br />

Sortimente. Diejenigen zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimente, die bisher nicht im Fachmarktzentrum angeboten wurden,<br />

werden generell ausgeschlossen.<br />

Analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am/8 wird im Flächennutzungsplan<br />

eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 dargestellt.<br />

• Kranenbachcenter in Amern (SO 11)<br />

Hier befinden sich ein Lebensmitteldiscounter, Getränkemarkt, Fleischwarenshop,<br />

Backshop und Schreibwarenshop mit insgesamt 855m² Ver-<br />

33 Einzelhandelsgutachten als Grundlage für die Bestimmung städtebaulich verträglicher Einzelhandelsnutzungen<br />

im Gewerbegebiet Amern, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, ECON-CONSULT, Juli<br />

2004<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 43

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