8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Umweltprüfung<br />
Auf Ebene des Bebauungsplanes kann sich für einzelne dieser Sondergebiete<br />
eine Umweltprüfungspflicht ergeben. Wie aus dem Kapitel „Umweltverträglichkeitsprüfung“<br />
hervorgeht, ist für die vorliegende Flächennutzungsplan-<br />
Neuaufstellung die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung oder einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend der Änderung des Baugesetzbuches<br />
in seiner Fassung vom 24.06.2004 und des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht erforderlich.<br />
Großflächiger Einzelhandel - Bestand<br />
Bestehende nicht integrierte Standorte von großflächigen Einzelhandelsbetrieben<br />
werden im Flächennutzungsplan als Sondergebiete dargestellt. Dies sind<br />
im Einzelnen:<br />
• Grenzlandmarkt in Amern (SO 3)<br />
Im Nordosten des Gewerbegebietes Amern ist ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb<br />
ansässig, bestehend aus Verbrauchermarkt, Getränkemarkt<br />
und Heim- und Freizeitmarkt / Baumarkt. Für diesen Bereich wird<br />
zurzeit ein Bebauungsplan geändert (4. Änderung des Bebauungsplanes<br />
Am/8 „Gewerbegebiet“). Gemäß den Empfehlungen der wirtschafts- und<br />
sozialwissenschaftlichen Beratungsgesellschaft ECON-CONSULT 33 werden<br />
in der Bebauungsplanänderung differenzierte Festsetzungen zu den zulässigen<br />
Verkaufsflächen getroffen. Dabei wird zunächst die gesamte Verkaufsfläche<br />
beschränkt auf maximal 5.200m² Verkaufsfläche, zuzüglich<br />
1.450m² nicht überdachter Außenverkaufsflächen. Damit sollen insbesondere<br />
für baumarktspezifische Sortimente wie Baustoffe, Bauelemente,<br />
Pflanzen und Gartenbedarf angemessene Verkaufsflächen im Außenbereich<br />
ermöglicht werden.<br />
Es erfolgen weiterhin differenzierte Festsetzungen für zentren- und nahversorgungsrelevante<br />
Sortimente. Grundlage ist eine Bestandserhebung<br />
sowie eine Analyse der derzeit bekannten Umstrukturierungswünsche der<br />
Betreiber. Grundsätzlich werden die bereits vorhandenen nahversorgungs-<br />
und zentrenrelevanten Sortimente begrenzt auf Verkaufsflächen,<br />
die laut Einschätzung des Gutachers verträglich sind für die Einzelhandelsentwicklung<br />
der Gesamtgemeinde und gleichzeitig einen ausreichenden<br />
Entwicklungsspielraum für den vorhandenen Betrieb bieten. Dieses<br />
sind maximal 2.000m² nahversorgungsrelevante und 700m² zentrenrelevante<br />
Sortimente. Diejenigen zentren- und nahversorgungsrelevanten<br />
Sortimente, die bisher nicht im Fachmarktzentrum angeboten wurden,<br />
werden generell ausgeschlossen.<br />
Analog zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes Am/8 wird im Flächennutzungsplan<br />
eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 dargestellt.<br />
• Kranenbachcenter in Amern (SO 11)<br />
Hier befinden sich ein Lebensmitteldiscounter, Getränkemarkt, Fleischwarenshop,<br />
Backshop und Schreibwarenshop mit insgesamt 855m² Ver-<br />
33 Einzelhandelsgutachten als Grundlage für die Bestimmung städtebaulich verträglicher Einzelhandelsnutzungen<br />
im Gewerbegebiet Amern, <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, ECON-CONSULT, Juli<br />
2004<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 43