8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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tensivierung der Nutzung, die Förderung temporärer Brachen und die Anlage<br />
von Feldhecken, Feldgehölzen und Obstwiesen 40 . Es handelt sich um ca. 37ha<br />
in Amern bzw. zwischen Amern und Waldniel sowie ca. 15,6ha südlich von<br />
Waldniel.<br />
Ebenfalls als Maßnahmenflächen sind die renaturierten Abgrabungsflächen<br />
östlich von Lüttelforst und nördlich der Sondergebietsfläche SO 8 dargestellt.<br />
In diesen Fällen erfolgt die Darstellung in Überlagerung mit Grünflächen, da<br />
hier keine landwirtschaftliche Nutzung ausgeübt wird. Die Darstellung entspricht<br />
jeweils dem bei der Genehmigung vorgelegten Rekultivierungsplan.<br />
3.7 Ausgleichsflächen<br />
Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Vorbereitung neuer<br />
Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, da hiermit die planungsrechtlichen<br />
Grundlagen für nachfolgende Bebauungspläne und für Einzelvorhaben<br />
geschaffen werden. Die Grundsätze der Eingriffsregelung, Vermeidungsgebot<br />
und Ausgleichspflicht sind daher im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6<br />
BauGB zu behandeln. Der Berücksichtigungspflicht wurde durch eine Bestandsaufnahme<br />
und –bewertung von Natur und Landschaft sowie Gegenüberstellung<br />
von Art und Umfang der aufgrund der Flächennutzungsplanung<br />
zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nachgekommen. Die Erforderlichkeit<br />
der Darstellung im Flächennutzungsplan, die Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft zur Folge haben, wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächenutzungsplanes<br />
geprüft. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft<br />
sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren und haben dem Leitziel<br />
„Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“ zu entsprechen.<br />
Gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB soll im Flächennutzungsplan der Ausgleich der zu<br />
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Darstellung<br />
gemäß § 5 BauGB als Flächen erfolgen. Der Flächennutzungsplan hat hierbei<br />
die Aufgabe, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzenden<br />
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft flächenmäßig und inhaltlich vorzubereiten.<br />
Fachbeitrag Landschaft<br />
Der Fachbeitrag Landschaft 41 liefert wichtige Grundlageninformationen und<br />
Vorschläge aus landschaftsplanerischer Sicht, die teilweise in den Flächennutzungsplan<br />
einfließen. Besonders wichtig für den Flächennutzungsplan sind die<br />
Aussagen des Fachbeitrags Landschaft zu Flächen, die sich prinzipiell für Ausgleichsmaßnahmen<br />
eignen und zum überschlägig ermittelten Bedarf an Ausgleichsflächen.<br />
Im vorliegenden Fachbeitrag Landschaft werden zunächst alle „aus landschaftspflegerischer<br />
Sicht geeigneten potentiellen Ausgleichsflächen“ dargestellt<br />
(ca. 60,1ha). Dies bedeutet nicht, dass diese Flächen Bestandteil des<br />
Flächenutzungsplanes sind. Es handelt sich vielmehr um Vorschläge, welche<br />
40 Vgl. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Flächennutzungsplanung, Fachbeitrag Landschaft; Landschaftsarchitekt<br />
Dipl.- Ing. J. Scheller BDLA; Wegberg- Dalheim; 2005<br />
41 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Flächennutzungsplanung, Fachbeitrag Landschaft; Landschaftsarchitekt<br />
Dipl.- Ing. J. Scheller BDLA; Wegberg- Dalheim; 2005<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 56