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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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tensivierung der Nutzung, die Förderung temporärer Brachen und die Anlage<br />

von Feldhecken, Feldgehölzen und Obstwiesen 40 . Es handelt sich um ca. 37ha<br />

in Amern bzw. zwischen Amern und Waldniel sowie ca. 15,6ha südlich von<br />

Waldniel.<br />

Ebenfalls als Maßnahmenflächen sind die renaturierten Abgrabungsflächen<br />

östlich von Lüttelforst und nördlich der Sondergebietsfläche SO 8 dargestellt.<br />

In diesen Fällen erfolgt die Darstellung in Überlagerung mit Grünflächen, da<br />

hier keine landwirtschaftliche Nutzung ausgeübt wird. Die Darstellung entspricht<br />

jeweils dem bei der Genehmigung vorgelegten Rekultivierungsplan.<br />

3.7 Ausgleichsflächen<br />

Mit der Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist die Vorbereitung neuer<br />

Eingriffe in Natur und Landschaft verbunden, da hiermit die planungsrechtlichen<br />

Grundlagen für nachfolgende Bebauungspläne und für Einzelvorhaben<br />

geschaffen werden. Die Grundsätze der Eingriffsregelung, Vermeidungsgebot<br />

und Ausgleichspflicht sind daher im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 6<br />

BauGB zu behandeln. Der Berücksichtigungspflicht wurde durch eine Bestandsaufnahme<br />

und –bewertung von Natur und Landschaft sowie Gegenüberstellung<br />

von Art und Umfang der aufgrund der Flächennutzungsplanung<br />

zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nachgekommen. Die Erforderlichkeit<br />

der Darstellung im Flächennutzungsplan, die Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft zur Folge haben, wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Flächenutzungsplanes<br />

geprüft. Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft<br />

sind durch Ausgleichsmaßnahmen zu kompensieren und haben dem Leitziel<br />

„Schutz und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen“ zu entsprechen.<br />

Gemäß § 1 a Abs. 3 BauGB soll im Flächennutzungsplan der Ausgleich der zu<br />

erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch geeignete Darstellung<br />

gemäß § 5 BauGB als Flächen erfolgen. Der Flächennutzungsplan hat hierbei<br />

die Aufgabe, die auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung festzusetzenden<br />

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft flächenmäßig und inhaltlich vorzubereiten.<br />

Fachbeitrag Landschaft<br />

Der Fachbeitrag Landschaft 41 liefert wichtige Grundlageninformationen und<br />

Vorschläge aus landschaftsplanerischer Sicht, die teilweise in den Flächennutzungsplan<br />

einfließen. Besonders wichtig für den Flächennutzungsplan sind die<br />

Aussagen des Fachbeitrags Landschaft zu Flächen, die sich prinzipiell für Ausgleichsmaßnahmen<br />

eignen und zum überschlägig ermittelten Bedarf an Ausgleichsflächen.<br />

Im vorliegenden Fachbeitrag Landschaft werden zunächst alle „aus landschaftspflegerischer<br />

Sicht geeigneten potentiellen Ausgleichsflächen“ dargestellt<br />

(ca. 60,1ha). Dies bedeutet nicht, dass diese Flächen Bestandteil des<br />

Flächenutzungsplanes sind. Es handelt sich vielmehr um Vorschläge, welche<br />

40 Vgl. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Flächennutzungsplanung, Fachbeitrag Landschaft; Landschaftsarchitekt<br />

Dipl.- Ing. J. Scheller BDLA; Wegberg- Dalheim; 2005<br />

41 <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong>, Flächennutzungsplanung, Fachbeitrag Landschaft; Landschaftsarchitekt<br />

Dipl.- Ing. J. Scheller BDLA; Wegberg- Dalheim; 2005<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 56

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