8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
nung. Gegebenenfalls könnten die hinteren Gartenbereiche einiger Wohn-<br />
und Geschäftsgebäude im Nordwesten der Bahnhofstraße in die Planung<br />
einbezogen werden. Da die Fläche von Mischgebieten umgeben ist, wird<br />
die Geschossflächenzahl auf das in Mischgebieten übliche Maß von 1,2<br />
beschränkt. Aufgrund der Lage innerhalb der im Gutachten der BBE 35<br />
vorgeschlagenen Expansionszone erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes<br />
mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“.<br />
Freizeitnutzungen<br />
Gegenüber dem bisher rechtsgültigen Flächennutzungsplan entfällt das Sondergebiet<br />
für Sport- und Freizeitzwecke nordwestlich der Autobahn, da der<br />
hier bisher angesiedelte Enduro- Club aktuellen Informationen zufolge nicht<br />
weiter betrieben wird. Hier wird stattdessen eine „Fläche für Maßnahmen zum<br />
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />
dargestellt, was dem Renaturierungsziel dieser ehemaligen Tongrube entspricht.<br />
Das Sondergebiet „Hotel und Ausflugslokale“ im Bereich der Lüttelforster<br />
Mühle wird aufgrund seiner Lage im besonders schützenswerten <strong>Schwalmtal</strong><br />
(Bereich für den Schutz der Natur im Übergang zum Bereich für den Schutz<br />
der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung) gegenüber der bisherigen<br />
Darstellung auf den eigentlichen Gebäudebestand reduziert. Ziel der<br />
<strong>Gemeinde</strong> ist allerdings der Erhalt der Mühle, da es sich hier um einen Bestandteil<br />
des Denkmalbereiches „Schwalm mit den historischen Mühlenstandorten<br />
und der Rodungssiedlung Lüttelforst“ handelt. Ein weiterer Leerstand<br />
und Verfall des Gebäudes ist daher nicht im Sinne der Allgemeinheit. Der<br />
Gastronomiebetrieb wurde schon vor Jahren eingestellt und das Gebäude ist<br />
aufgrund seiner schlechten Bausubstanz nur schwer vermarktbar. Ein tragfähiges<br />
Konzept für die angestrebte Nutzung als Hotel / Ausflugslokal ist sicherlich<br />
auch davon abhängig, inwieweit der Standort noch gewisse Erweiterungsmöglichkeiten<br />
bietet. Daher behält sich die <strong>Gemeinde</strong> vor, bei Vorliegen<br />
einer konkreten Planung die Sondergebietsfläche im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung<br />
wieder zu erweitern. Erst bei Vorliegen einer konkreten<br />
Konzeption kann abgeschätzt werden, inwieweit sich die Belange von Naturschutz<br />
und Denkmalschutz vereinbaren lassen bzw. welcher Belang in diesem<br />
Falle höher zu gewichten ist.<br />
3.2 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />
Unter dem Begriff Gemeinbedarfseinrichtungen werden alle Anlagen der öffentlichen<br />
Infrastruktur gefasst. Hierzu zählen die der Allgemeinheit dienenden<br />
Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, der Erziehung und Bildung,<br />
der Sozial- und Gesundheitsvorsorge, der Kultur sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />
und sonstige öffentlichen Zwecken dienende Einrichtungen. Im<br />
Flächennutzungsplan werden die Flächen und Einrichtungen des Gemeinbe-<br />
35 BBE Unternehmensberatung GmbH: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Schwalmtal</strong> (Juli 2005)<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 45