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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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nung. Gegebenenfalls könnten die hinteren Gartenbereiche einiger Wohn-<br />

und Geschäftsgebäude im Nordwesten der Bahnhofstraße in die Planung<br />

einbezogen werden. Da die Fläche von Mischgebieten umgeben ist, wird<br />

die Geschossflächenzahl auf das in Mischgebieten übliche Maß von 1,2<br />

beschränkt. Aufgrund der Lage innerhalb der im Gutachten der BBE 35<br />

vorgeschlagenen Expansionszone erfolgt die Darstellung eines Sondergebietes<br />

mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“.<br />

Freizeitnutzungen<br />

Gegenüber dem bisher rechtsgültigen Flächennutzungsplan entfällt das Sondergebiet<br />

für Sport- und Freizeitzwecke nordwestlich der Autobahn, da der<br />

hier bisher angesiedelte Enduro- Club aktuellen Informationen zufolge nicht<br />

weiter betrieben wird. Hier wird stattdessen eine „Fläche für Maßnahmen zum<br />

Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“<br />

dargestellt, was dem Renaturierungsziel dieser ehemaligen Tongrube entspricht.<br />

Das Sondergebiet „Hotel und Ausflugslokale“ im Bereich der Lüttelforster<br />

Mühle wird aufgrund seiner Lage im besonders schützenswerten <strong>Schwalmtal</strong><br />

(Bereich für den Schutz der Natur im Übergang zum Bereich für den Schutz<br />

der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung) gegenüber der bisherigen<br />

Darstellung auf den eigentlichen Gebäudebestand reduziert. Ziel der<br />

<strong>Gemeinde</strong> ist allerdings der Erhalt der Mühle, da es sich hier um einen Bestandteil<br />

des Denkmalbereiches „Schwalm mit den historischen Mühlenstandorten<br />

und der Rodungssiedlung Lüttelforst“ handelt. Ein weiterer Leerstand<br />

und Verfall des Gebäudes ist daher nicht im Sinne der Allgemeinheit. Der<br />

Gastronomiebetrieb wurde schon vor Jahren eingestellt und das Gebäude ist<br />

aufgrund seiner schlechten Bausubstanz nur schwer vermarktbar. Ein tragfähiges<br />

Konzept für die angestrebte Nutzung als Hotel / Ausflugslokal ist sicherlich<br />

auch davon abhängig, inwieweit der Standort noch gewisse Erweiterungsmöglichkeiten<br />

bietet. Daher behält sich die <strong>Gemeinde</strong> vor, bei Vorliegen<br />

einer konkreten Planung die Sondergebietsfläche im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung<br />

wieder zu erweitern. Erst bei Vorliegen einer konkreten<br />

Konzeption kann abgeschätzt werden, inwieweit sich die Belange von Naturschutz<br />

und Denkmalschutz vereinbaren lassen bzw. welcher Belang in diesem<br />

Falle höher zu gewichten ist.<br />

3.2 Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf<br />

Unter dem Begriff Gemeinbedarfseinrichtungen werden alle Anlagen der öffentlichen<br />

Infrastruktur gefasst. Hierzu zählen die der Allgemeinheit dienenden<br />

Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, der Erziehung und Bildung,<br />

der Sozial- und Gesundheitsvorsorge, der Kultur sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen<br />

und sonstige öffentlichen Zwecken dienende Einrichtungen. Im<br />

Flächennutzungsplan werden die Flächen und Einrichtungen des Gemeinbe-<br />

35 BBE Unternehmensberatung GmbH: Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept für die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Schwalmtal</strong> (Juli 2005)<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 45

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