8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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• naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Gräben,<br />
• Extensivierung der Nutzung,<br />
• Förderung temporärer Brachen,<br />
• Anlage von Feldhecken, Feldgehölzen und Obstwiesen.<br />
Diese Maßnahmen könnten auch für einen Ausgleich von Eingriffen in Natur<br />
und Landschaft herangezogen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen<br />
nicht im Widerspruch zu den bisher ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzungen.<br />
Aufgrund der Bodenverhältnisse wird hier bereits heute kein Ackerbau<br />
betrieben, sondern die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich im<br />
Wesentlichen auf Grünland- bzw. Weidenutzung und Streuobstwiesen.<br />
Mit der beschriebenen Darstellung ist vor allem eine Selbstbindung der <strong>Gemeinde</strong><br />
verbunden, sich beim Erwerb von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />
oder bei der Beratung von privaten Grundstückseigentümern bezüglich geeigneter<br />
Ausgleichsflächen auch auf diesen Bereich zu konzentrieren. Ein Ausgleich<br />
in den dargestellten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung<br />
von Boden, Natur und Landschaft kann nur erfolgen, soweit seitens der Eigentümer<br />
/ Pächter hierfür Flächen zur Verfügung gestellt werden. Nach Aussage<br />
des Schwalmverbandes eignen sich unter anderem einige gemeindeeigene<br />
Flächen für eine Gewässerrenaturierung und zur Schaffung von Retentionsräumen.<br />
Welcher Anteil der als Maßnahmenflächen in der Kranenbachaue<br />
dargestellten 52,6ha tatsächlich als Ausgleichsflächen verwendet wird, kann<br />
auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeschätzt werden.<br />
c) Erosionsschutzflächen<br />
Wie aus dem Fachbeitrag Landschaft hervorgeht, sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
<strong>Schwalmtal</strong>s einige Teilbereiche anfällig für Bodenerosionen bei starken Niederschlägen.<br />
Die Auswirkungen umfassen neben Überflutungen von angrenzenden<br />
Wohnflächen auch Schäden durch Verschlammung von Rinnen und<br />
Gräben, Schlammfracht in Kanälen und Vorflutern sowie die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit<br />
durch den Abtrag des Oberbodens bzw. die direkte Vernichtung<br />
der Bodenfrucht. Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, schlägt<br />
der Fachbeitrag Landschaft verschiedene Maßnahmen (z. B. Feldhecken, Gehölze)<br />
vor, entweder linear an Ackerrändern oder flächig auf Restflächen wie<br />
schlecht zu bewirtschaftende Zwickel und Wendewege. Detaillierte Ausführungen<br />
zum Thema Erosionsschutzbepflanzungen sind dem Fachbeitrag Landschaft<br />
zu entnehmen, der diesem Erläuterungsbericht als Anlage beigefügt ist.<br />
Bezüglich der Erosionsschutzflächen werden im Fachbeitrag Landschaft Vorschläge<br />
für geeignete Bereiche gemacht, wobei damit nicht gemeint ist, dass<br />
die im Fachbeitrag mit „F“ bezeichneten Flächen insgesamt für diese Maßnahmen<br />
bestimmt sind. Von den dargestellten ca. 38,6ha sollen voraussichtlich<br />
ca. 15 % durch die beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />
beansprucht werden, also ca. 5,8ha. Dies bedeutet, dass schon alleine durch<br />
die von der <strong>Gemeinde</strong> vorgesehenen Erosionsmaßnahmen ausreichend Flächen<br />
für den überschlägig bilanzierten erforderlichen Ausgleich (ca. 5,41ha)<br />
zur Verfügung stehen. Welche Flächen dabei im Einzelnen in Frage kommen,<br />
kann erst auf Ebene der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit den<br />
Grundstückseigentümern bzw. Pächtern festgestellt werden.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 60