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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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• naturnahe Gestaltung von Fließgewässern und Gräben,<br />

• Extensivierung der Nutzung,<br />

• Förderung temporärer Brachen,<br />

• Anlage von Feldhecken, Feldgehölzen und Obstwiesen.<br />

Diese Maßnahmen könnten auch für einen Ausgleich von Eingriffen in Natur<br />

und Landschaft herangezogen werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stehen<br />

nicht im Widerspruch zu den bisher ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzungen.<br />

Aufgrund der Bodenverhältnisse wird hier bereits heute kein Ackerbau<br />

betrieben, sondern die landwirtschaftliche Nutzung beschränkt sich im<br />

Wesentlichen auf Grünland- bzw. Weidenutzung und Streuobstwiesen.<br />

Mit der beschriebenen Darstellung ist vor allem eine Selbstbindung der <strong>Gemeinde</strong><br />

verbunden, sich beim Erwerb von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen<br />

oder bei der Beratung von privaten Grundstückseigentümern bezüglich geeigneter<br />

Ausgleichsflächen auch auf diesen Bereich zu konzentrieren. Ein Ausgleich<br />

in den dargestellten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zu Entwicklung<br />

von Boden, Natur und Landschaft kann nur erfolgen, soweit seitens der Eigentümer<br />

/ Pächter hierfür Flächen zur Verfügung gestellt werden. Nach Aussage<br />

des Schwalmverbandes eignen sich unter anderem einige gemeindeeigene<br />

Flächen für eine Gewässerrenaturierung und zur Schaffung von Retentionsräumen.<br />

Welcher Anteil der als Maßnahmenflächen in der Kranenbachaue<br />

dargestellten 52,6ha tatsächlich als Ausgleichsflächen verwendet wird, kann<br />

auf Ebene des Flächennutzungsplanes nicht abgeschätzt werden.<br />

c) Erosionsschutzflächen<br />

Wie aus dem Fachbeitrag Landschaft hervorgeht, sind im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

<strong>Schwalmtal</strong>s einige Teilbereiche anfällig für Bodenerosionen bei starken Niederschlägen.<br />

Die Auswirkungen umfassen neben Überflutungen von angrenzenden<br />

Wohnflächen auch Schäden durch Verschlammung von Rinnen und<br />

Gräben, Schlammfracht in Kanälen und Vorflutern sowie die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit<br />

durch den Abtrag des Oberbodens bzw. die direkte Vernichtung<br />

der Bodenfrucht. Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, schlägt<br />

der Fachbeitrag Landschaft verschiedene Maßnahmen (z. B. Feldhecken, Gehölze)<br />

vor, entweder linear an Ackerrändern oder flächig auf Restflächen wie<br />

schlecht zu bewirtschaftende Zwickel und Wendewege. Detaillierte Ausführungen<br />

zum Thema Erosionsschutzbepflanzungen sind dem Fachbeitrag Landschaft<br />

zu entnehmen, der diesem Erläuterungsbericht als Anlage beigefügt ist.<br />

Bezüglich der Erosionsschutzflächen werden im Fachbeitrag Landschaft Vorschläge<br />

für geeignete Bereiche gemacht, wobei damit nicht gemeint ist, dass<br />

die im Fachbeitrag mit „F“ bezeichneten Flächen insgesamt für diese Maßnahmen<br />

bestimmt sind. Von den dargestellten ca. 38,6ha sollen voraussichtlich<br />

ca. 15 % durch die beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen<br />

beansprucht werden, also ca. 5,8ha. Dies bedeutet, dass schon alleine durch<br />

die von der <strong>Gemeinde</strong> vorgesehenen Erosionsmaßnahmen ausreichend Flächen<br />

für den überschlägig bilanzierten erforderlichen Ausgleich (ca. 5,41ha)<br />

zur Verfügung stehen. Welche Flächen dabei im Einzelnen in Frage kommen,<br />

kann erst auf Ebene der Ausführungsplanung und in Abstimmung mit den<br />

Grundstückseigentümern bzw. Pächtern festgestellt werden.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 60

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