8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Eine Darstellung der für den Erosionsschutz zu beanspruchenden Flächen im<br />
Flächennutzugsplan kann nicht erfolgen, da ihre genaue Lage im Einzelnen<br />
noch nicht feststeht und da es sich um meist sehr schmale lineare Maßnahmen<br />
handelt, die im Maßstab 1:10.000 nicht mehr darstellbar sind. Die oben<br />
beschriebenen Maßnahmen, die überwiegend an Ackerrändern vorgesehen<br />
sind, sind aber mit der Darstellung „Landwirtschaftliche Fläche“ vereinbar.<br />
Auch für den Nachweis des vollständigen Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe<br />
ist eine Darstellung der Flächen im FNP entbehrlich, da es sich um Maßnahmen<br />
handelt, die von öffentlicher Hand durchgeführt werden und deren<br />
Umsetzung dringend geboten ist um die beschriebenen Gefahren für Bebauung,<br />
Kanalisation und landwirtschaftliche Flächen abzuwehren.<br />
d) Waldkonto<br />
Für den Ausgleich zusätzlicher Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bebauungsplanänderungen<br />
und ähnliche Maßnahmen steht außerdem noch das<br />
Waldkonto der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> zur Verfügung. Das Waldkonto wird in<br />
der Eingriffs- Ausgleichs- Bilanzierung des Flächennutzungsplanes nicht mit<br />
berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ein ergänzendes Instrument, mit<br />
dem die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> auf ihren eigenen Grundstücksflächen Kompensationsmaßnahmen<br />
z. B. für Bebauungsplanänderungen und sonstige im<br />
Flächennutzungsplan nicht absehbaren Eingriffe durchführen kann.<br />
Fazit<br />
Wie aus den oben stehenden Ausführungen hervorgeht, können die im Fachbeitrag<br />
Landschaft ermittelten ca. 5,41ha erforderlichen Ausgleichsflächen bereits<br />
durch die von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vorgesehenen Erosionsschutzmaßnahmen<br />
(ca. 5,8ha) vollständig ausgeglichen werden. Auch in der Kranenbachaue<br />
sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Pächtern<br />
einzelne Ausgleichsmaßnahmen denkbar und sinnvoll. Die zu erwartenden<br />
Eingriffe sind demnach im Rahmen der Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />
vollständig ausgleichbar, einschließlich einer ausreichenden Reserve<br />
für zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Ausgleichsflächenbedarf.<br />
Als flankierendes Instrument ist noch das Waldkonto zu nennen, mit<br />
dem kurzfristig Kompensationsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Grundstücken<br />
durchgeführt werden können.<br />
3.8 Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft<br />
und Regelung des Wasserabflusses<br />
3.8.1 Wasserflächen<br />
Die folgenden oberirdisch fließenden und stehenden Wasserflächen werden im<br />
Flächennutzungsplan dargestellt:<br />
• Die Schwalm mit dem Hariksee einschließlich einiger Teiche im Bereich<br />
der Mühlrather Mühle und des Wochenendhausgebietes,<br />
• Die Nette mit ihren Zuflüssen Sonnenbach und Graben Renneper Straße,<br />
• der Kranenbach,<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 61