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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Eine Darstellung der für den Erosionsschutz zu beanspruchenden Flächen im<br />

Flächennutzugsplan kann nicht erfolgen, da ihre genaue Lage im Einzelnen<br />

noch nicht feststeht und da es sich um meist sehr schmale lineare Maßnahmen<br />

handelt, die im Maßstab 1:10.000 nicht mehr darstellbar sind. Die oben<br />

beschriebenen Maßnahmen, die überwiegend an Ackerrändern vorgesehen<br />

sind, sind aber mit der Darstellung „Landwirtschaftliche Fläche“ vereinbar.<br />

Auch für den Nachweis des vollständigen Ausgleichs der zu erwartenden Eingriffe<br />

ist eine Darstellung der Flächen im FNP entbehrlich, da es sich um Maßnahmen<br />

handelt, die von öffentlicher Hand durchgeführt werden und deren<br />

Umsetzung dringend geboten ist um die beschriebenen Gefahren für Bebauung,<br />

Kanalisation und landwirtschaftliche Flächen abzuwehren.<br />

d) Waldkonto<br />

Für den Ausgleich zusätzlicher Eingriffe in Natur und Landschaft durch Bebauungsplanänderungen<br />

und ähnliche Maßnahmen steht außerdem noch das<br />

Waldkonto der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> zur Verfügung. Das Waldkonto wird in<br />

der Eingriffs- Ausgleichs- Bilanzierung des Flächennutzungsplanes nicht mit<br />

berücksichtigt. Es handelt sich hierbei um ein ergänzendes Instrument, mit<br />

dem die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> auf ihren eigenen Grundstücksflächen Kompensationsmaßnahmen<br />

z. B. für Bebauungsplanänderungen und sonstige im<br />

Flächennutzungsplan nicht absehbaren Eingriffe durchführen kann.<br />

Fazit<br />

Wie aus den oben stehenden Ausführungen hervorgeht, können die im Fachbeitrag<br />

Landschaft ermittelten ca. 5,41ha erforderlichen Ausgleichsflächen bereits<br />

durch die von der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung vorgesehenen Erosionsschutzmaßnahmen<br />

(ca. 5,8ha) vollständig ausgeglichen werden. Auch in der Kranenbachaue<br />

sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern und Pächtern<br />

einzelne Ausgleichsmaßnahmen denkbar und sinnvoll. Die zu erwartenden<br />

Eingriffe sind demnach im Rahmen der Darstellungen des Flächennutzungsplanes<br />

vollständig ausgleichbar, einschließlich einer ausreichenden Reserve<br />

für zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbaren Ausgleichsflächenbedarf.<br />

Als flankierendes Instrument ist noch das Waldkonto zu nennen, mit<br />

dem kurzfristig Kompensationsmaßnahmen auf gemeindeeigenen Grundstücken<br />

durchgeführt werden können.<br />

3.8 Wasserflächen, Flächen für die Wasserwirtschaft<br />

und Regelung des Wasserabflusses<br />

3.8.1 Wasserflächen<br />

Die folgenden oberirdisch fließenden und stehenden Wasserflächen werden im<br />

Flächennutzungsplan dargestellt:<br />

• Die Schwalm mit dem Hariksee einschließlich einiger Teiche im Bereich<br />

der Mühlrather Mühle und des Wochenendhausgebietes,<br />

• Die Nette mit ihren Zuflüssen Sonnenbach und Graben Renneper Straße,<br />

• der Kranenbach,<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 61

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