8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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4 Flächenbilanz<br />
Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s umfasst 48,18 km² bzw. 4.818ha.<br />
Die in der Bilanz dargestellten Flächen zeigen die Nutzungsverteilung im Flächennutzungsplan<br />
und dokumentieren entsprechend den Erläuterungen den<br />
Planungszustand im Jahr 2020.<br />
Fläche Größe in ha<br />
Wohnbauflächen 246,0<br />
Dorfgebiete 68,0<br />
Mischgebiete 22,7<br />
Kerngebiete 7,1<br />
Gewerbliche Bauflächen 8,8<br />
Gewerbegebiete 57,9<br />
Industriegebiete 52,8<br />
Sondergebiete 29,4<br />
Gemeinbedarfsflächen 29,9<br />
Flächen für Ver- u. Entsorgung 48,7<br />
Verkehrsflächen 162,7<br />
Bahnflächen 2,5<br />
Grünflächen (mit Ausgleich) 89,1<br />
Wasserflächen 32,9<br />
Flächen für die Landwirtschaft 3.044,4<br />
Waldflächen 913,5<br />
5 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes <strong>Schwalmtal</strong>s wurde bereits mit<br />
Ratsbeschluss vom 27.09.2001 formal eingeleitet; der Beschluss über die<br />
frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung wurde am 23.03.2004 gefasst.<br />
Demzufolge wird das Verfahren auf der Grundlage des BauGB in der vor dem<br />
24.06.2004 geltenden Fassung weitergeführt. Die Durchführung einer allgemeinen<br />
Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend<br />
der Änderung des Baugesetzbuches in seiner Fassung vom 24.06.2004 und<br />
des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen des Verfahrens<br />
zur vorliegenden Flächennutzungsplan- Neuaufstellung nicht erforderlich.<br />
6 FFH- Verträglichkeitsprüfung<br />
Im Westen und Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befinden sich mehrere Gebiete<br />
von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete.<br />
Gemäß § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung<br />
von Plänen (auch Bauleitplänen) und Projekten deren Verträglichkeit<br />
mit den für die vorgenannten Gebieten festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen.<br />
Zunächst ist in einer Vorprüfung festzustellen, ob ein NATURA 2000-<br />
Gebiet von einem Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff etc. betroffen<br />
sein kann und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />
zu erwarten sind.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 75