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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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4 Flächenbilanz<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s umfasst 48,18 km² bzw. 4.818ha.<br />

Die in der Bilanz dargestellten Flächen zeigen die Nutzungsverteilung im Flächennutzungsplan<br />

und dokumentieren entsprechend den Erläuterungen den<br />

Planungszustand im Jahr 2020.<br />

Fläche Größe in ha<br />

Wohnbauflächen 246,0<br />

Dorfgebiete 68,0<br />

Mischgebiete 22,7<br />

Kerngebiete 7,1<br />

Gewerbliche Bauflächen 8,8<br />

Gewerbegebiete 57,9<br />

Industriegebiete 52,8<br />

Sondergebiete 29,4<br />

Gemeinbedarfsflächen 29,9<br />

Flächen für Ver- u. Entsorgung 48,7<br />

Verkehrsflächen 162,7<br />

Bahnflächen 2,5<br />

Grünflächen (mit Ausgleich) 89,1<br />

Wasserflächen 32,9<br />

Flächen für die Landwirtschaft 3.044,4<br />

Waldflächen 913,5<br />

5 Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes <strong>Schwalmtal</strong>s wurde bereits mit<br />

Ratsbeschluss vom 27.09.2001 formal eingeleitet; der Beschluss über die<br />

frühzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung wurde am 23.03.2004 gefasst.<br />

Demzufolge wird das Verfahren auf der Grundlage des BauGB in der vor dem<br />

24.06.2004 geltenden Fassung weitergeführt. Die Durchführung einer allgemeinen<br />

Vorprüfung oder einer Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend<br />

der Änderung des Baugesetzbuches in seiner Fassung vom 24.06.2004 und<br />

des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Rahmen des Verfahrens<br />

zur vorliegenden Flächennutzungsplan- Neuaufstellung nicht erforderlich.<br />

6 FFH- Verträglichkeitsprüfung<br />

Im Westen und Süden des <strong>Gemeinde</strong>gebietes befinden sich mehrere Gebiete<br />

von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH- Gebiete) und Europäische Vogelschutzgebiete.<br />

Gemäß § 48d Abs. 1 LG NW ist vor der Zulassung bzw. Durchführung<br />

von Plänen (auch Bauleitplänen) und Projekten deren Verträglichkeit<br />

mit den für die vorgenannten Gebieten festgelegten Erhaltungszielen zu überprüfen.<br />

Zunächst ist in einer Vorprüfung festzustellen, ob ein NATURA 2000-<br />

Gebiet von einem Vorhaben, einer Maßnahme oder einem Eingriff etc. betroffen<br />

sein kann und hierdurch erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele<br />

zu erwarten sind.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 75

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