8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Für die übrigen im Fachbeitrag Landschaft vorgeschlagenen Maßnahmen im<br />
Landschaftsraum ist der Flächennutzungsplan aufgrund seiner fehlenden Außenwirkung<br />
nicht das geeignete Instrument. Sinnvoller ist eine Einarbeitung<br />
der erarbeiteten Vorschläge zur Biotopentwicklung, Gewässerrenaturierung,<br />
Biotopvernetzung und landschaftlicher Anreicherung in den Landschaftsplan.<br />
Durch seinen Rechtscharakter als Verordnung entfaltet der Landschaftsplan<br />
eine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte und kann daher weitaus besser<br />
durchgesetzt werden als vergleichbare Darstellungen im Flächennutzungsplan.<br />
2.4.2 Kompensation von Eingriffen<br />
Der Flächennutzungsplan erhält durch die Übernahme der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung<br />
aus dem Naturschutzrecht mit den rechtlichen Vorgaben des<br />
§1a BauGB in die Bauleitplanung ein besonderes naturschutzrechtliches Gewicht.<br />
Demnach kann der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft durch geeignete Darstellungen nach § 5 BauGB als Flächen zum<br />
Ausgleich auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen. Die räumliche Definition<br />
von Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft ist ein<br />
wesentlicher Bestandteil der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.<br />
Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 BauGB<br />
Im Fachbeitrag Landschaft sind diejenigen Flächen dargestellt, auf denen Ersatzmaßnahmen<br />
aus landschaftsplanerischer Sicht grundsätzlich sinnvoll wären.<br />
Dies sind vor allem:<br />
• Flächen mit hohem ökologischen Potenzial aber "falscher" Nutzung (z. B.<br />
intensiv landwirtschaftlich genutzte Bachtäler),<br />
• Randzonen von ökologisch hochwertigen Biotopstrukturen (Feuchtbiotope,<br />
naturnahe Waldflächen, etc.),<br />
• Bereiche, in denen sich Vernetzungsstrukturen für hochwertige Biotope<br />
aufbauen lassen,<br />
• erosionsgefährdete Bereiche, die durch Entwicklungsmaßnahmen in ihrem<br />
Gefährdungspotenzial gemindert werden sollen.<br />
Diese aus fachlicher Sicht geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen werden<br />
im Fachbeitrag Landschaft in der Karte „Entwicklungsplan Natur und<br />
Landschaft – aus landschaftspflegerischer Sicht geeignete potentielle Ausgleichsflächen“<br />
dargestellt. Außerdem werden für die einzelnen Flächen geeignete<br />
Maßnahmen vorgeschlagen. Dieses Angebot grundsätzlich geeigneter<br />
Flächen wird nun in einem nächsten Schritt den tatsächlich erforderlichen<br />
Ausgleichsflächen gegenübergestellt. Hierfür erfolgt im Fachbeitrag Landschaft<br />
eine überschlägige Kompensationsprognose für die dargestellten Eingriffe<br />
in Natur und Landschaft. Die Ergebnisse dieser Kompensationsprognose<br />
sind im Kapitel „Eingriffs- Ausgleichs- Bilanzierung“ des vorliegenden Erläuterungsberichtes<br />
ausführlich dargestellt.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 34