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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Für die übrigen im Fachbeitrag Landschaft vorgeschlagenen Maßnahmen im<br />

Landschaftsraum ist der Flächennutzungsplan aufgrund seiner fehlenden Außenwirkung<br />

nicht das geeignete Instrument. Sinnvoller ist eine Einarbeitung<br />

der erarbeiteten Vorschläge zur Biotopentwicklung, Gewässerrenaturierung,<br />

Biotopvernetzung und landschaftlicher Anreicherung in den Landschaftsplan.<br />

Durch seinen Rechtscharakter als Verordnung entfaltet der Landschaftsplan<br />

eine unmittelbare Rechtswirkung für Dritte und kann daher weitaus besser<br />

durchgesetzt werden als vergleichbare Darstellungen im Flächennutzungsplan.<br />

2.4.2 Kompensation von Eingriffen<br />

Der Flächennutzungsplan erhält durch die Übernahme der Eingriffs-/ Ausgleichsregelung<br />

aus dem Naturschutzrecht mit den rechtlichen Vorgaben des<br />

§1a BauGB in die Bauleitplanung ein besonderes naturschutzrechtliches Gewicht.<br />

Demnach kann der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft durch geeignete Darstellungen nach § 5 BauGB als Flächen zum<br />

Ausgleich auf Ebene der Flächennutzungsplanung erfolgen. Die räumliche Definition<br />

von Kompensationsflächen für Eingriffe in Natur und Landschaft ist ein<br />

wesentlicher Bestandteil der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes.<br />

Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 BauGB<br />

Im Fachbeitrag Landschaft sind diejenigen Flächen dargestellt, auf denen Ersatzmaßnahmen<br />

aus landschaftsplanerischer Sicht grundsätzlich sinnvoll wären.<br />

Dies sind vor allem:<br />

• Flächen mit hohem ökologischen Potenzial aber "falscher" Nutzung (z. B.<br />

intensiv landwirtschaftlich genutzte Bachtäler),<br />

• Randzonen von ökologisch hochwertigen Biotopstrukturen (Feuchtbiotope,<br />

naturnahe Waldflächen, etc.),<br />

• Bereiche, in denen sich Vernetzungsstrukturen für hochwertige Biotope<br />

aufbauen lassen,<br />

• erosionsgefährdete Bereiche, die durch Entwicklungsmaßnahmen in ihrem<br />

Gefährdungspotenzial gemindert werden sollen.<br />

Diese aus fachlicher Sicht geeigneten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen werden<br />

im Fachbeitrag Landschaft in der Karte „Entwicklungsplan Natur und<br />

Landschaft – aus landschaftspflegerischer Sicht geeignete potentielle Ausgleichsflächen“<br />

dargestellt. Außerdem werden für die einzelnen Flächen geeignete<br />

Maßnahmen vorgeschlagen. Dieses Angebot grundsätzlich geeigneter<br />

Flächen wird nun in einem nächsten Schritt den tatsächlich erforderlichen<br />

Ausgleichsflächen gegenübergestellt. Hierfür erfolgt im Fachbeitrag Landschaft<br />

eine überschlägige Kompensationsprognose für die dargestellten Eingriffe<br />

in Natur und Landschaft. Die Ergebnisse dieser Kompensationsprognose<br />

sind im Kapitel „Eingriffs- Ausgleichs- Bilanzierung“ des vorliegenden Erläuterungsberichtes<br />

ausführlich dargestellt.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 34

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