10.11.2012 Aufrufe

8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In Zone I, dem so genannten Fassungsbereich, ist die Trinkwassergewinnungsanlage<br />

und ihre unmittelbare Umgebung vor Verunreinigungen und Beeinträchtigungen<br />

aller Art zu schützen. Demnach ist jegliche Nutzung durch<br />

Dritte ausgeschlossen.<br />

Für die Genehmigungspflichten und Verbote wird auf die ordnungsbehördlichen<br />

Verordnungen zur Festsetzung der jeweiligen Trinkwasserschutzgebiete<br />

der Bezirksregierung verwiesen.<br />

Der Flächennutzungsplan übernimmt nachrichtlich folgende Wasserschutzgebiete<br />

(WSG) für die Trinkwassergewinnung mit den entsprechenden Schutzzonen:<br />

• WSG Amern im östlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet mit den Schutzzonen I, IIIA1,<br />

IIIA2 und IIIB. Das WSG ist seit 1996 rechtskräftig.<br />

• WSG Lüttelbracht im Nordwesten des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit der<br />

Schutzzone IIIB. Das WSG ist seit 1995 rechtskräftig.<br />

• WSG Dülken / Boisheim am östlichen Rand des <strong>Gemeinde</strong>gebietes mit<br />

den Schutzzonen IIIA2 sowie IIIB. Das WSG ist seit 1989 rechtskräftig.<br />

• WSG Breyell im östlichen <strong>Gemeinde</strong>gebiet mit der Schutzzone IIIB. Das<br />

WSG ist seit 2002 rechtskräftig.<br />

Außerdem wird das Einzugsgebiet der Trinkwassergewinnungsanlage Niederkrüchten<br />

dargestellt, das auch im GEP 99 als Bereich für den Grundwasser-<br />

und Gewässerschutz dargestellt ist.<br />

Die Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt innerhalb der festgesetzten<br />

Trinkwasserschutzgebiete Amern und Dülken / Boisheim, Zone IIIB.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen ist nach den Festlegungen der Wasserschutzzonenverordnungen<br />

genehmigungspflichtig. Aufgrund der Lage innerhalb<br />

der Schutzzonen müssen bei der Realisierung der Windenergieanlagen<br />

aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhöhte Anforderungen an den Bau und<br />

Betrieb der Windenergieanlagen gestellt werden. In den Genehmigungsverfahren<br />

ist zu prüfen, ob die konkreten Vorhaben mit den Schutzbestimmungen<br />

der einzelnen Verordnungen in Einklang stehen, unter Berücksichtigung<br />

der hydrogeologischen Verhältnisse.<br />

3.12.2 Übernahme von Festsetzungen der Landschaftspläne<br />

des Kreises<br />

Das <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong> wird von den Landschaftsplänen Nr. 1 „Mittleres<br />

<strong>Schwalmtal</strong>“ und Nr. 7 „Bockerter Heide“ des Kreises Viersen abgedeckt.<br />

Der Landschaftsplan Nr. 7 ist seit dem 03.02.1995 rechtskräftig, der Landschaftsplan<br />

Nr. 1 seit dem 29.01.82. Die Inhalte der Landschaftspläne und ihrer<br />

bisher rechtskräftigen Änderungen werden nachrichtlich in den FNP übernommen<br />

48 .<br />

48 Die 3. Änderung des Landschaftsplanes Nr. 1 ist seit dem 26.08.2004 rechtskräftig. Ihre Inhalte<br />

sind im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag noch nicht enthalten und wurden kurz<br />

vor dem Offenlagebeschluss in den Flächennutzungsplan eingearbeitet.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!