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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe im Flächennutzungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan soll gemäß §1a Abs.3 BauGB den Ausgleich der zu<br />

erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nachweisen.<br />

Wie aus der oben angeführten Tabelle hervorgeht, sind über die bereits in der<br />

Bilanzierung berücksichtigten Ortsrandeingrünungen hinaus im Flächennutzungsplan<br />

ca. 5,41ha an Ausgleichsflächen erforderlich. Dem stehen ca.<br />

60,1ha „aus landschaftspflegerischer Sicht geeignete potentiellen Ausgleichsflächen“<br />

aus dem Fachbeitrag Landschaft gegenüber. Aus diesem „Flächenpool“<br />

übernimmt der FNP diejenigen Flächen, die zur Deckung des bilanzierten<br />

Bedarfes tatsächlich gebraucht werden. Dabei setzt der Flächennutzungsplan<br />

die folgenden Prioritäten:<br />

1) Flächenverfügbarkeit,<br />

2) Erforderlichkeit aus anderen Gründen (Erosionsschutz),<br />

3) Siedlungsökologie (Kranenbachaue) 45 .<br />

Der Flächennutzungsplan enthält die folgenden Darstellungen zum Ausgleich<br />

der zu erwartenden Eingriffe:<br />

a) Ortsrandeingrünungen<br />

Alle neuen Baugebiete erhalten eine Ortsrandeingrünung, die Maßnahmen<br />

zum Ausgleich sowie gegebenenfalls zur Regewasserentsorgung bzw. zum<br />

Schallschutz aufnehmen kann. Diese Flächen sind bereits in der oben stehenden<br />

Tabelle mit berücksichtigt und sind daher nicht auf die oben genannten<br />

5,41ha anzurechnen. Die Darstellung erfolgt als Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />

„Ausgleichsfläche“. Lediglich im Bereich der Baufläche „Rüsgen“<br />

wird aufgrund einer im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregung keine<br />

Ortsrandeingrünung mehr dargestellt, um die hofnahe Grünlandfläche des<br />

dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes nicht zu überplanen. Eine entsprechende<br />

Änderung des zum Zeitpunkt der Offenlage vorliegenden Fachbeitrages<br />

Landschaft wird aber abgesehen. Die entfallene Ausgleichsfläche von<br />

ca. 0,5 ha hat keine nennenswerte Auswirkung auf die Bilanzierung, zumal<br />

der Fachbeitrag Landschaft Möglichkeiten des Ausgleichs aufzeigt, die weit<br />

über den bilanzierten Bedarf hinausgehen.<br />

b) Kranenbachaue<br />

Wie bereits im Kapitel „Oberziele für die Gesamtgemeinde“ dargelegt, soll die<br />

Kranenbachaue als wertvolle Natur- und Kulturlandschaft in ihrem Bestand<br />

gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei soll neben der bisher ausgeübten<br />

extensiven landwirtschaftlichen Nutzung vor allem der ökologische Gewässerschutz<br />

in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen und dem Schaffen<br />

von Retentionsräumen im Vordergrund stehen.<br />

Im Fachbeitrag Landschaft werden für die Kranenbachaue verschiedene Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die zu einer ökologischen Aufwertung führen:<br />

45 Wie bereits im Kapitel „Ziele für die Freiraumentwicklung“ dargelegt wurde, werden die Ziele<br />

des Fachbeitrages Landschaft in dem Maße in den Flächennutzungsplan übernommen, in<br />

dem sie die Siedlungsbereiche betreffen, da die übrigen im Fachbeitrag Landschaft vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen im Landschaftsraum (Vorschläge zur Biotopentwicklung, Gewässerrenaturierung,<br />

Biotopvernetzung und landschaftlicher Anreicherung) über den Landschaftsplan<br />

weitaus besser durchgesetzt werden können als vergleichbare Darstellungen im Flächennutzungsplan.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 59

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