8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe im Flächennutzungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan soll gemäß §1a Abs.3 BauGB den Ausgleich der zu<br />
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft nachweisen.<br />
Wie aus der oben angeführten Tabelle hervorgeht, sind über die bereits in der<br />
Bilanzierung berücksichtigten Ortsrandeingrünungen hinaus im Flächennutzungsplan<br />
ca. 5,41ha an Ausgleichsflächen erforderlich. Dem stehen ca.<br />
60,1ha „aus landschaftspflegerischer Sicht geeignete potentiellen Ausgleichsflächen“<br />
aus dem Fachbeitrag Landschaft gegenüber. Aus diesem „Flächenpool“<br />
übernimmt der FNP diejenigen Flächen, die zur Deckung des bilanzierten<br />
Bedarfes tatsächlich gebraucht werden. Dabei setzt der Flächennutzungsplan<br />
die folgenden Prioritäten:<br />
1) Flächenverfügbarkeit,<br />
2) Erforderlichkeit aus anderen Gründen (Erosionsschutz),<br />
3) Siedlungsökologie (Kranenbachaue) 45 .<br />
Der Flächennutzungsplan enthält die folgenden Darstellungen zum Ausgleich<br />
der zu erwartenden Eingriffe:<br />
a) Ortsrandeingrünungen<br />
Alle neuen Baugebiete erhalten eine Ortsrandeingrünung, die Maßnahmen<br />
zum Ausgleich sowie gegebenenfalls zur Regewasserentsorgung bzw. zum<br />
Schallschutz aufnehmen kann. Diese Flächen sind bereits in der oben stehenden<br />
Tabelle mit berücksichtigt und sind daher nicht auf die oben genannten<br />
5,41ha anzurechnen. Die Darstellung erfolgt als Grünfläche mit der Zweckbestimmung<br />
„Ausgleichsfläche“. Lediglich im Bereich der Baufläche „Rüsgen“<br />
wird aufgrund einer im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Anregung keine<br />
Ortsrandeingrünung mehr dargestellt, um die hofnahe Grünlandfläche des<br />
dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes nicht zu überplanen. Eine entsprechende<br />
Änderung des zum Zeitpunkt der Offenlage vorliegenden Fachbeitrages<br />
Landschaft wird aber abgesehen. Die entfallene Ausgleichsfläche von<br />
ca. 0,5 ha hat keine nennenswerte Auswirkung auf die Bilanzierung, zumal<br />
der Fachbeitrag Landschaft Möglichkeiten des Ausgleichs aufzeigt, die weit<br />
über den bilanzierten Bedarf hinausgehen.<br />
b) Kranenbachaue<br />
Wie bereits im Kapitel „Oberziele für die Gesamtgemeinde“ dargelegt, soll die<br />
Kranenbachaue als wertvolle Natur- und Kulturlandschaft in ihrem Bestand<br />
gesichert und weiterentwickelt werden. Dabei soll neben der bisher ausgeübten<br />
extensiven landwirtschaftlichen Nutzung vor allem der ökologische Gewässerschutz<br />
in Verbindung mit Renaturierungsmaßnahmen und dem Schaffen<br />
von Retentionsräumen im Vordergrund stehen.<br />
Im Fachbeitrag Landschaft werden für die Kranenbachaue verschiedene Maßnahmen<br />
vorgeschlagen, die zu einer ökologischen Aufwertung führen:<br />
45 Wie bereits im Kapitel „Ziele für die Freiraumentwicklung“ dargelegt wurde, werden die Ziele<br />
des Fachbeitrages Landschaft in dem Maße in den Flächennutzungsplan übernommen, in<br />
dem sie die Siedlungsbereiche betreffen, da die übrigen im Fachbeitrag Landschaft vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen im Landschaftsraum (Vorschläge zur Biotopentwicklung, Gewässerrenaturierung,<br />
Biotopvernetzung und landschaftlicher Anreicherung) über den Landschaftsplan<br />
weitaus besser durchgesetzt werden können als vergleichbare Darstellungen im Flächennutzungsplan.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 59