8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Nach Aussage der Unteren Landschaftsbehörde befindet sich der Flächennutzungsplan<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> mit seinen Darstellungen im Einklang<br />
mit den FFH- Belangen. Dies geht aus den zeichnerischen Darstellungen in<br />
Abgleich mit der nachrichtlichen Übernahme der FFH- Gebiete hervor. Auch<br />
innerhalb der ggf. prüfrelevanten Zonen bis 300m Abstand zu den ausgewiesenen<br />
FFH- Gebieten sind im Rahmen der FNP- Neuaufstellung lediglich Festschreibungen<br />
des zulässigerweise errichteten baulichen Bestandes erfolgt. Eine<br />
FFH- Prüfung ist demnach nicht erforderlich.<br />
7 Anhang<br />
7.1 Karte 1 „Neue Baugebiete“<br />
7.2 Karte 2 „Langfristige Bauflächen“<br />
7.3 Karte 3 „Archäologie“<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 76