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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Außerhalb der Ortsbereiche sind weitere Straßen dargestellt, die eine wichtige<br />

Verbindungsfunktion innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes bzw. zu Orten in Nachbargemeinden<br />

haben.<br />

Außerdem sind die Ortsumgehungsstraßen von Waldniel dargestellt, die zusammen<br />

mit den klassifizierten Straßen einen Ring um den Ort bilden. Dies<br />

sind zum einen im Süden das Verbindungsstück zwischen der Anschlussstelle<br />

<strong>Schwalmtal</strong> und der L 373 bzw. L 475 und zum anderen die neu gebaute<br />

Nordtangente.<br />

Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen<br />

In den Ortslagen Amern und Waldniel sind die wichtigsten innerörtlichen<br />

Hauptverkehrsstraßen dargestellt.<br />

Flächen für den ruhenden Verkehr<br />

Der Flächennutzungsplan stellt die für die innerstädtischen Verkehre bedeutsamen<br />

öffentlichen Parkplätze dar. Darüber hinaus wird der Parkplatz am<br />

Friedhof Dilkrath aus dem bisherigen Flächennutzungsplan übernommen sowie<br />

ein Parkplatz am Heidweiher neu dargestellt, in Zusammenhang mit dem<br />

Sondergebiet SO 1 „Ausflugslokal / Freibad“. Östlich des Hariksees wird außerdem<br />

ein neu geplanter Wanderparkplatz dargestellt.<br />

3.4 Ver- und Entsorgung<br />

3.4.1 Versorgungsanlagen und -leitungen<br />

Elektrizität<br />

Die Stromversorgung wird durch die RWE sichergestellt. Im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

befinden sich die folgenden Hochspannungsnetzanlagen (ab 110-kV):<br />

Bestehende Hochspannungsfreileitungen:<br />

110-kV- Leitung Bracht- Dülken (Bl. 0777)<br />

110-kV- Leitung Waldniel- Dülken (Bl. 0935)<br />

110- kV- Leitung Wegberg- Pkt. Vogelsrath (Bl. 0992)<br />

Bestehende Umspannanlage:<br />

Waldniel (Anlagen- Nr. 0670)<br />

Die Leitungsführung wird nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die tatsächliche Lage der Leitungsachsen<br />

und somit auch das Leitungsrecht allein aus der Örtlichkeit ergeben.<br />

Im Schutzstreifen ist die Errichtung von Bauwerken unstatthaft. Bäume<br />

und Sträucher dürfen die Leitungen nicht gefährden, auch Montage- und Unterhaltungsarbeiten<br />

sowie Arbeitsfahrzeuge nicht behindern. Entfernung und<br />

Kurzhaltung der die Leitung gefährdenden Bäume und Sträucher ist zulässig,<br />

auch soweit sie in den Schutzstreifen hineinragen. Die Ausübung dieses Rechtes<br />

kann einem Dritten übertragen werden. Leitungsgefährdende Verrichtungen<br />

ober- wie unterirdisch müssen unterbleiben. Alle Planungsmaßnahmen im<br />

Bereich der RWE- Hochspannungsfreileitungen sind rechtzeitig mit dem RWE<br />

Westfalen- Weser- Ems- Netzservice abzustimmen. Insbesondere sind die in<br />

den DIN VDE- Bestimmungen festgelegten Mindestabstände einzuhalten.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 51

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