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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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drei der vier wichtigen Kriterien „Unbedenklichkeit für das Landschaftsbild“,<br />

„Flächengröße“, „Einspeisungsmöglichkeit“ und „Windhöffigkeit“ nicht oder<br />

nur ungenügend erfüllen. Sie kommen daher für eine Darstellung als Konzentrationszonen<br />

für Windenergie nicht in Frage. Die Gunstflächen V und VI<br />

wurden mit gewissen Einschränkungen positiv bewertet. Gegen die Fläche V<br />

sprechen lediglich ihre geringe Größe und ihre Lage im bisher unbeeinträchtigten<br />

Landschaftsbild. Für die Gunstfläche VI ist die Einspeisung in das Netz<br />

vermutlich nur mit hohem Aufwand möglich. Trotz dieser Einschränkungen<br />

sind beide Flächen bedingt als Konzentrationszone geeignet. Die Flächen VII<br />

und VIII sind bezüglich der genannten Kriterien durchweg positiv bewertet<br />

und damit in hohem Maße als Konzentrationszonen für die Windenergie geeignet.<br />

An der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze <strong>Schwalmtal</strong>s befinden sich bereits mehrere<br />

Windenergieanlagen. Betrachtet man nun die Verteilung der Flächen, so fällt<br />

auf, dass die Anwohner der Ortslage Renneperstraße durch die Gunstflächen<br />

V, VI und VII erheblich beeinträchtigt sind. Die genannten Flächen liegen beiderseits<br />

dieser Ortslage in nur ca. 500m Abstand. Da es sich bei der Ortslage<br />

um ein Straßendorf handelt, sind damit sämtliche Wohngebäude beiderseits<br />

der Renneperstraße mit ihren Freibereichen direkt den Windparks zugewandt.<br />

Um den Belangen der Anwohner der Ortslage Renneperstraße Rechnung zu<br />

tragen, sollen daher die Gunstflächen V, VI und VII nicht als Konzentrationsflächen<br />

im Flächennutzungsplan dargestellt werden.<br />

Die Gunstfläche VIII, die nordöstlich von Eicken im Bereich von drei bereits<br />

bestehenden Windenergieanlagen liegt, ist aufgrund ihrer Größe von 23ha<br />

voraussichtlich geeignet, den Bedarf der nächsten Jahre an Windenergie-<br />

Standorten abzudecken. Sie wird daher als alleinige Konzentrationszone für<br />

Windenergieanlagen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Entsprechend<br />

dem Planvorbehalt gemäß § 35 (3) Satz 3 ist durch diese positive<br />

Standortzuweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan<br />

eine Nutzung im übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgeschlossen.<br />

Um negative Auswirkungen von höheren Windenergieanlagen auf die nahe<br />

gelegenen Ortslagen auszuschließen, wird im FNP eine Höhenbegrenzung auf<br />

Grundlage des § 16 (1) BauNVO vorgenommen. Dies ist auch aus städtebaulicher<br />

Sicht sinnvoll. Die bisher in <strong>Schwalmtal</strong> errichteten Windenergieanlagen<br />

sind zwischen 83 und 99,9m hoch. Noch höhere Anlagen würden sich nicht<br />

einfügen und zudem das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen. Zudem<br />

würde die unter Denkmalschutz stehende Pfarrkirche St. Michael, welche die<br />

Silhouette von Waldniel weithin sichtbar prägt, mit einer Höhe von 85m deutlich<br />

überragt. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Höhenbegrenzung der<br />

baulichen Anlagen auf maximal 100m über Grund bezieht sich in Anlehnung<br />

an § 6 (10) der Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen nicht auf die Masthöhe,<br />

sondern auf die größte Höhe der Anlage einschließlich Rotorradius.<br />

Die Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt innerhalb der festgesetzten<br />

Trinkwasserschutzgebiete Amern und Dülken / Boisheim, Zone IIIB.<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen ist nach den Festlegungen der Wasserschutzzonenverordnungen<br />

genehmigungspflichtig. Aufgrund der Lage innerhalb<br />

der Schutzzonen müssen bei der Realisierung der Windenergieanlagen<br />

aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhöhte Anforderungen an den Bau und<br />

Betrieb der Windenergieanlagen gestellt werden. In den Genehmigungsver-<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 65

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