8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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drei der vier wichtigen Kriterien „Unbedenklichkeit für das Landschaftsbild“,<br />
„Flächengröße“, „Einspeisungsmöglichkeit“ und „Windhöffigkeit“ nicht oder<br />
nur ungenügend erfüllen. Sie kommen daher für eine Darstellung als Konzentrationszonen<br />
für Windenergie nicht in Frage. Die Gunstflächen V und VI<br />
wurden mit gewissen Einschränkungen positiv bewertet. Gegen die Fläche V<br />
sprechen lediglich ihre geringe Größe und ihre Lage im bisher unbeeinträchtigten<br />
Landschaftsbild. Für die Gunstfläche VI ist die Einspeisung in das Netz<br />
vermutlich nur mit hohem Aufwand möglich. Trotz dieser Einschränkungen<br />
sind beide Flächen bedingt als Konzentrationszone geeignet. Die Flächen VII<br />
und VIII sind bezüglich der genannten Kriterien durchweg positiv bewertet<br />
und damit in hohem Maße als Konzentrationszonen für die Windenergie geeignet.<br />
An der östlichen <strong>Gemeinde</strong>grenze <strong>Schwalmtal</strong>s befinden sich bereits mehrere<br />
Windenergieanlagen. Betrachtet man nun die Verteilung der Flächen, so fällt<br />
auf, dass die Anwohner der Ortslage Renneperstraße durch die Gunstflächen<br />
V, VI und VII erheblich beeinträchtigt sind. Die genannten Flächen liegen beiderseits<br />
dieser Ortslage in nur ca. 500m Abstand. Da es sich bei der Ortslage<br />
um ein Straßendorf handelt, sind damit sämtliche Wohngebäude beiderseits<br />
der Renneperstraße mit ihren Freibereichen direkt den Windparks zugewandt.<br />
Um den Belangen der Anwohner der Ortslage Renneperstraße Rechnung zu<br />
tragen, sollen daher die Gunstflächen V, VI und VII nicht als Konzentrationsflächen<br />
im Flächennutzungsplan dargestellt werden.<br />
Die Gunstfläche VIII, die nordöstlich von Eicken im Bereich von drei bereits<br />
bestehenden Windenergieanlagen liegt, ist aufgrund ihrer Größe von 23ha<br />
voraussichtlich geeignet, den Bedarf der nächsten Jahre an Windenergie-<br />
Standorten abzudecken. Sie wird daher als alleinige Konzentrationszone für<br />
Windenergieanlagen in den Flächennutzungsplan aufgenommen. Entsprechend<br />
dem Planvorbehalt gemäß § 35 (3) Satz 3 ist durch diese positive<br />
Standortzuweisung von Flächen zur Nutzung der Windenergie im Flächennutzungsplan<br />
eine Nutzung im übrigen <strong>Gemeinde</strong>gebiet ausgeschlossen.<br />
Um negative Auswirkungen von höheren Windenergieanlagen auf die nahe<br />
gelegenen Ortslagen auszuschließen, wird im FNP eine Höhenbegrenzung auf<br />
Grundlage des § 16 (1) BauNVO vorgenommen. Dies ist auch aus städtebaulicher<br />
Sicht sinnvoll. Die bisher in <strong>Schwalmtal</strong> errichteten Windenergieanlagen<br />
sind zwischen 83 und 99,9m hoch. Noch höhere Anlagen würden sich nicht<br />
einfügen und zudem das Landschaftsbild nachhaltig beeinträchtigen. Zudem<br />
würde die unter Denkmalschutz stehende Pfarrkirche St. Michael, welche die<br />
Silhouette von Waldniel weithin sichtbar prägt, mit einer Höhe von 85m deutlich<br />
überragt. Die im Flächennutzungsplan dargestellte Höhenbegrenzung der<br />
baulichen Anlagen auf maximal 100m über Grund bezieht sich in Anlehnung<br />
an § 6 (10) der Landesbauordnung Nordrhein- Westfalen nicht auf die Masthöhe,<br />
sondern auf die größte Höhe der Anlage einschließlich Rotorradius.<br />
Die Konzentrationszone für Windenergieanlagen liegt innerhalb der festgesetzten<br />
Trinkwasserschutzgebiete Amern und Dülken / Boisheim, Zone IIIB.<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen ist nach den Festlegungen der Wasserschutzzonenverordnungen<br />
genehmigungspflichtig. Aufgrund der Lage innerhalb<br />
der Schutzzonen müssen bei der Realisierung der Windenergieanlagen<br />
aus wasserwirtschaftlicher Sicht erhöhte Anforderungen an den Bau und<br />
Betrieb der Windenergieanlagen gestellt werden. In den Genehmigungsver-<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 65