8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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perstraße, der im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft<br />
bzw. für Wald dargestellt ist.<br />
Kranenbach<br />
Für den Kranenbach liegen keinerlei Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten<br />
vor. Nach Auskunft des Schwalmverbandes sind diese zwar zurzeit in Arbeit,<br />
werden aber voraussichtlich erst nach Rechtskraft der vorliegenden FNP-<br />
Neuaufstellung fertig gestellt sein. Eine Darstellung der betroffenen Bereiche<br />
im Flächennutzungsplan kann daher nicht erfolgen. Es wird aber darauf hingewiesen,<br />
dass auch der Kranenbach bei starken Regenereignissen über die<br />
Ufer tritt und dass daher das Freihalten von Retentionsräumen in der Kranenbachaue<br />
sehr wichtig ist.<br />
3.8.3 Hochwasserrückhaltebecken<br />
Wie bereits im Kapitel „Entsorgungsanlagen und –leitungen“ erläutert, wird<br />
das Hochwasserrückhaltebecken „Schagener Bach“ des Schwalmverbandes<br />
als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses dargestellt.<br />
3.9 Landwirtschaft und Wald<br />
3.9.1 Landwirtschaft<br />
Die Landwirtschaft spielt, wie bereits im Kapitel „Wirtschaftliche Entwicklung“<br />
beschrieben, als Wirtschaftsfaktor eine eher untergeordnete Rolle – zumindest<br />
was den Anteil der Beschäftigten betrifft. Dennoch nimmt sie den Hauptflächenanteil<br />
im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ein. Zur Landwirtschaft zählen der Ackerbau,<br />
die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend<br />
eigener Futtergrundlage und die gartenbauliche Erzeugung. Wie aus<br />
dem Fachbeitrag Landschaft zu diesem Flächennutzungsplan hervorgeht, ist<br />
die Ertragsfähigkeit der Böden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet großflächig als sehr hoch<br />
einzustufen.<br />
Ein zwangsläufiger Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Flächen ergibt<br />
sich aus der generellen Notwendigkeit des Siedlungswachstums mit Flächeninanspruchnahmen<br />
für neue Baugebiete sowie deren ökologischen Ausgleich.<br />
Diese Entwicklung orientiert sich an der landesplanerischen Zielsetzung einer<br />
geordneten Siedlungsentwicklung vornehmlich durch Arrondierung bestehender<br />
Ortslagen und der Maßgabe des Schutzes der ökologisch wertvollen Freiräume.<br />
Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Qualität des Raumes werden die Eingriffe<br />
in das landwirtschaftliche Flächengefüge möglichst gering gehalten, um<br />
auch künftig den Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.<br />
3.9.2 Wald<br />
Der Kreis Viersen hat unter 20% Waldanteil und gilt daher im ländlichen Bereich<br />
als Waldanreicherungsbereich. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> selber hat einen<br />
Waldprozentsatz von lediglich 18,6% und ist als ländliche <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />
Waldanreicherungsbereich nach dem Landesplanungsgesetz und dem<br />
GEP Düsseldorf.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 63