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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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perstraße, der im Flächennutzungsplan als Flächen für die Landwirtschaft<br />

bzw. für Wald dargestellt ist.<br />

Kranenbach<br />

Für den Kranenbach liegen keinerlei Unterlagen zu Überschwemmungsgebieten<br />

vor. Nach Auskunft des Schwalmverbandes sind diese zwar zurzeit in Arbeit,<br />

werden aber voraussichtlich erst nach Rechtskraft der vorliegenden FNP-<br />

Neuaufstellung fertig gestellt sein. Eine Darstellung der betroffenen Bereiche<br />

im Flächennutzungsplan kann daher nicht erfolgen. Es wird aber darauf hingewiesen,<br />

dass auch der Kranenbach bei starken Regenereignissen über die<br />

Ufer tritt und dass daher das Freihalten von Retentionsräumen in der Kranenbachaue<br />

sehr wichtig ist.<br />

3.8.3 Hochwasserrückhaltebecken<br />

Wie bereits im Kapitel „Entsorgungsanlagen und –leitungen“ erläutert, wird<br />

das Hochwasserrückhaltebecken „Schagener Bach“ des Schwalmverbandes<br />

als Fläche zur Regelung des Wasserabflusses dargestellt.<br />

3.9 Landwirtschaft und Wald<br />

3.9.1 Landwirtschaft<br />

Die Landwirtschaft spielt, wie bereits im Kapitel „Wirtschaftliche Entwicklung“<br />

beschrieben, als Wirtschaftsfaktor eine eher untergeordnete Rolle – zumindest<br />

was den Anteil der Beschäftigten betrifft. Dennoch nimmt sie den Hauptflächenanteil<br />

im <strong>Gemeinde</strong>gebiet ein. Zur Landwirtschaft zählen der Ackerbau,<br />

die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Pensionstierhaltung auf überwiegend<br />

eigener Futtergrundlage und die gartenbauliche Erzeugung. Wie aus<br />

dem Fachbeitrag Landschaft zu diesem Flächennutzungsplan hervorgeht, ist<br />

die Ertragsfähigkeit der Böden im <strong>Gemeinde</strong>gebiet großflächig als sehr hoch<br />

einzustufen.<br />

Ein zwangsläufiger Rückgang der landwirtschaftlich genutzten Flächen ergibt<br />

sich aus der generellen Notwendigkeit des Siedlungswachstums mit Flächeninanspruchnahmen<br />

für neue Baugebiete sowie deren ökologischen Ausgleich.<br />

Diese Entwicklung orientiert sich an der landesplanerischen Zielsetzung einer<br />

geordneten Siedlungsentwicklung vornehmlich durch Arrondierung bestehender<br />

Ortslagen und der Maßgabe des Schutzes der ökologisch wertvollen Freiräume.<br />

Zur Sicherung der landwirtschaftlichen Qualität des Raumes werden die Eingriffe<br />

in das landwirtschaftliche Flächengefüge möglichst gering gehalten, um<br />

auch künftig den Bestand der landwirtschaftlichen Betriebe zu gewährleisten.<br />

3.9.2 Wald<br />

Der Kreis Viersen hat unter 20% Waldanteil und gilt daher im ländlichen Bereich<br />

als Waldanreicherungsbereich. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schwalmtal</strong> selber hat einen<br />

Waldprozentsatz von lediglich 18,6% und ist als ländliche <strong>Gemeinde</strong> ebenfalls<br />

Waldanreicherungsbereich nach dem Landesplanungsgesetz und dem<br />

GEP Düsseldorf.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 63

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