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8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal

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Die Darstellung dieser Elemente des archäologischen Kulturgutes stellt keine<br />

abschließende und vollständige Wiedergabe des archäologischen Inventars für<br />

das <strong>Gemeinde</strong>gebiet dar, sie ist lediglich ein Abbild des derzeitigen Kenntnisstandes.<br />

Systematische Erhebungen haben im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s<br />

bisher nicht stattgefunden. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

sich auch über die in der Karte „Archäologie“ dargestellten Funde hinaus weitere<br />

Bodendenkmäler im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden. Für im Flächennutzungsplan<br />

erstmals dargestellte Bauflächen können gegebenenfalls in den nachfolgenden<br />

Planungsebenen weitergehende archäologische Untersuchungen erforderlich<br />

sein.<br />

Auf die Erlaubnispflicht des § 9 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) wird<br />

hingewiesen.<br />

3.12.4 Übernahme der Gashochdruckleitung der Thyssengas<br />

GmbH<br />

Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verlaufen die folgenden der öffentlichen Versorgung<br />

dienenden Gashochdruckleitungen der Thyssengas GmbH mit einem<br />

Betriebsdruck über 16 bar:<br />

Leitungsname LNr. Schutzstreifen<br />

L Viersen – Waldniel 200/4/5 4,0m<br />

L Viersen – Waldniel 200/4/10 4,0m<br />

EVS Rösler Drath AG 200/4/51 4,0m<br />

EVS Waldniel 200/4/53 4,0m<br />

Die Leitungstrassen werden im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.<br />

Auf die Darstellung des Schutzstreifens wird aus Maßstabsgründen verzichtet.<br />

Für die nachfolgenden Planungsebenen wird auf das Merkblatt der<br />

Thyssengas GmbH für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen<br />

verwiesen.<br />

3.12.5 Übernahme von Vorrangflächen aus dem Gebietsentwicklungsplan<br />

Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen für Abgrabungen dar, für die im<br />

Rahmen eines Verfahrens gemäß Abgrabungsgesetz (AbgrG) Genehmigungen<br />

zu Abgrabungen erteilt sind. Abgrabungsflächen werden gemäß den Vorgaben<br />

des GEP 99 nachrichtlich übernommen. Diese gelten als Vorrangflächen, wodurch<br />

Abgrabungen an anderer Stelle ausgeschlossen sind.<br />

Laut GEP 99 ist im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s lediglich eine Abgrabungsfläche<br />

für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen vorgesehen,<br />

ungefähr mittig zwischen den Ortslagen Lüttelforst und Leloh. Für<br />

diese Abgrabungsfläche liegt bereits eine Genehmigung vor. Ausgenommen<br />

ist eine Waldfläche, auf der laut Betreiber keine Abgrabung vorgesehen ist.<br />

Die genehmigte Fläche wird im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier sollen<br />

voraussichtlich für die nächsten 15 Jahre Abgrabungen erfolgen.<br />

planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 73

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