8 Verfahrensvermerke - Gemeinde Schwalmtal
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Die Darstellung dieser Elemente des archäologischen Kulturgutes stellt keine<br />
abschließende und vollständige Wiedergabe des archäologischen Inventars für<br />
das <strong>Gemeinde</strong>gebiet dar, sie ist lediglich ein Abbild des derzeitigen Kenntnisstandes.<br />
Systematische Erhebungen haben im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s<br />
bisher nicht stattgefunden. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
sich auch über die in der Karte „Archäologie“ dargestellten Funde hinaus weitere<br />
Bodendenkmäler im <strong>Gemeinde</strong>gebiet befinden. Für im Flächennutzungsplan<br />
erstmals dargestellte Bauflächen können gegebenenfalls in den nachfolgenden<br />
Planungsebenen weitergehende archäologische Untersuchungen erforderlich<br />
sein.<br />
Auf die Erlaubnispflicht des § 9 Denkmalschutzgesetz NW (DSchG NW) wird<br />
hingewiesen.<br />
3.12.4 Übernahme der Gashochdruckleitung der Thyssengas<br />
GmbH<br />
Innerhalb des <strong>Gemeinde</strong>gebietes verlaufen die folgenden der öffentlichen Versorgung<br />
dienenden Gashochdruckleitungen der Thyssengas GmbH mit einem<br />
Betriebsdruck über 16 bar:<br />
Leitungsname LNr. Schutzstreifen<br />
L Viersen – Waldniel 200/4/5 4,0m<br />
L Viersen – Waldniel 200/4/10 4,0m<br />
EVS Rösler Drath AG 200/4/51 4,0m<br />
EVS Waldniel 200/4/53 4,0m<br />
Die Leitungstrassen werden im Flächennutzungsplan nachrichtlich übernommen.<br />
Auf die Darstellung des Schutzstreifens wird aus Maßstabsgründen verzichtet.<br />
Für die nachfolgenden Planungsebenen wird auf das Merkblatt der<br />
Thyssengas GmbH für die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen<br />
verwiesen.<br />
3.12.5 Übernahme von Vorrangflächen aus dem Gebietsentwicklungsplan<br />
Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen für Abgrabungen dar, für die im<br />
Rahmen eines Verfahrens gemäß Abgrabungsgesetz (AbgrG) Genehmigungen<br />
zu Abgrabungen erteilt sind. Abgrabungsflächen werden gemäß den Vorgaben<br />
des GEP 99 nachrichtlich übernommen. Diese gelten als Vorrangflächen, wodurch<br />
Abgrabungen an anderer Stelle ausgeschlossen sind.<br />
Laut GEP 99 ist im <strong>Gemeinde</strong>gebiet <strong>Schwalmtal</strong>s lediglich eine Abgrabungsfläche<br />
für die Gewinnung von Steinen, Erden und anderen Bodenschätzen vorgesehen,<br />
ungefähr mittig zwischen den Ortslagen Lüttelforst und Leloh. Für<br />
diese Abgrabungsfläche liegt bereits eine Genehmigung vor. Ausgenommen<br />
ist eine Waldfläche, auf der laut Betreiber keine Abgrabung vorgesehen ist.<br />
Die genehmigte Fläche wird im Flächennutzungsplan dargestellt. Hier sollen<br />
voraussichtlich für die nächsten 15 Jahre Abgrabungen erfolgen.<br />
planungsbüro b. m. wegmann, essen stand 22.11.2005 73