Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd
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Finanzielle<br />
Informationen<br />
Im Falle der Veräusserung einer Konzerngesellschaft, eines<br />
assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures wird der<br />
entsprechende Goodwill in die Berechnung des Veräusserungsergebnisses<br />
miteinbezogen.<br />
Zur Überprüfung der Wertminderung wird Goodwill aus Beteiligungskäufen<br />
von Konzerngesellschaften und Joint Ventures<br />
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet (siehe<br />
Erläuterung 25). Wertminderungen auf Goodwill werden nicht<br />
rückgängig gemacht.<br />
EDV-Software<br />
Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem<br />
Unterhalt von EDV-Software werden in der Erfolgsrechnung<br />
erfasst. Kosten, die einer spezifischen und einzigartigen EDV-<br />
Software zugewiesen werden können, werden als immaterielles<br />
Anlagevermögen ausgewiesen, sofern die EDV-Software<br />
unter der Kontrolle des Konzerns ist und mit dieser dem<br />
Konzern ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufliesst.<br />
Aufwendungen, welche die ursprüngliche Leistung der EDV-<br />
Software erhöhen oder erweitern, werden kapitalisiert und zu<br />
den bereits aktivierten Kosten addiert. Aktivierte EDV-Software-<br />
Kosten werden linear über die entsprechende Nutzungsdauer,<br />
maximal jedoch über 3 Jahre, abgeschrieben.<br />
Übriges immaterielles Anlagevermögen<br />
Kosten für Patente, Markenrechte und Lizenzen werden aktiviert<br />
und linear über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />
Die maximale Abschreibungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />
Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten<br />
An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob es einen<br />
Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein nicht finanzieller Vermögenswert<br />
wertgemindert sein könnte. Liegt ein solcher Anhaltspunkt<br />
vor, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount) des<br />
nicht finanziellen Vermögenswertes geschätzt, um eine allfällige<br />
Wertminderung zu bestimmen. Ist die Bestimmung des<br />
erzielbaren Betrages eines einzelnen nicht finanziellen Vermögenswertes<br />
nicht möglich, schätzt der Konzern den erzielbaren<br />
Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit,<br />
zu welcher der nicht finanzielle Vermögenswert gehört.<br />
Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit<br />
entspricht dem höheren der beiden Beträge aus Fair Value<br />
abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert.<br />
Ist der geschätzte erzielbare Betrag eines nicht finanziellen<br />
Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit tiefer als der vergleichbare Buchwert (carrying amount),<br />
wird dieser im Ausmass dieser Differenz über die Erfolgsrechnung<br />
wertberichtigt.<br />
Eine für einen nicht finanziellen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende<br />
Einheit erfasste Wertminderung wird<br />
rückgängig gemacht, wenn die Überprüfung des erzielbaren<br />
Betrages einen höheren Wert ergibt. Der infolge einer Wertaufholung<br />
erhöhte Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes<br />
darf jedoch den Buchwert nicht übersteigen, der<br />
bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein<br />
Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung<br />
wird sofort in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten<br />
An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob es einen<br />
Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein finanzieller Vermögenswert<br />
wertgemindert sein könnte. Eine Wertminderung bei zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten<br />
ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes<br />
und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows<br />
abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen<br />
Vermögenswertes. Der Buchwert des Vermögenswertes wird<br />
unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert.<br />
Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.<br />
Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden<br />
Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf<br />
einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen<br />
Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste<br />
Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des<br />
Vermögenswertes darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten<br />
zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen.<br />
Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.<br />
Eine Wertminderung bei einem zur Veräusserung verfügbaren<br />
finanziellen Vermögenswert wird in der Erfolgsrechnung erfasst<br />
und ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten<br />
und dem aktuellen Fair Value. Individuell wesentliche finanzielle<br />
Vermögenswerte werden einzeln auf eine mögliche Wertminderung<br />
geprüft. Wertaufholungen auf als zur Veräusserung verfügbar<br />
klassierten Eigenkapitalinstrumenten werden im sonstigen<br />
Ergebnis (im Eigenkapital erfasste Wertänderungen)<br />
erfasst. Hingegen werden Wertaufholungen von Fremdkapitalinstrumenten<br />
in der Erfolgsrechnung erfasst, falls die Erhöhung<br />
des Fair Values des Instrumentes objektiv einem Ereignis zuge-