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Geschäftsbericht 2010 Holcim Ltd

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Finanzielle<br />

Informationen<br />

Im Falle der Veräusserung einer Konzerngesellschaft, eines<br />

assoziierten Unternehmens oder eines Joint Ventures wird der<br />

entsprechende Goodwill in die Berechnung des Veräusserungsergebnisses<br />

miteinbezogen.<br />

Zur Überprüfung der Wertminderung wird Goodwill aus Beteiligungskäufen<br />

von Konzerngesellschaften und Joint Ventures<br />

zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet (siehe<br />

Erläuterung 25). Wertminderungen auf Goodwill werden nicht<br />

rückgängig gemacht.<br />

EDV-Software<br />

Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung oder dem<br />

Unterhalt von EDV-Software werden in der Erfolgsrechnung<br />

erfasst. Kosten, die einer spezifischen und einzigartigen EDV-<br />

Software zugewiesen werden können, werden als immaterielles<br />

Anlagevermögen ausgewiesen, sofern die EDV-Software<br />

unter der Kontrolle des Konzerns ist und mit dieser dem<br />

Konzern ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufliesst.<br />

Aufwendungen, welche die ursprüngliche Leistung der EDV-<br />

Software erhöhen oder erweitern, werden kapitalisiert und zu<br />

den bereits aktivierten Kosten addiert. Aktivierte EDV-Software-<br />

Kosten werden linear über die entsprechende Nutzungsdauer,<br />

maximal jedoch über 3 Jahre, abgeschrieben.<br />

Übriges immaterielles Anlagevermögen<br />

Kosten für Patente, Markenrechte und Lizenzen werden aktiviert<br />

und linear über die entsprechende Nutzungsdauer abgeschrieben.<br />

Die maximale Abschreibungsdauer beträgt 20 Jahre.<br />

Wertminderung von nicht finanziellen Vermögenswerten<br />

An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob es einen<br />

Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein nicht finanzieller Vermögenswert<br />

wertgemindert sein könnte. Liegt ein solcher Anhaltspunkt<br />

vor, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount) des<br />

nicht finanziellen Vermögenswertes geschätzt, um eine allfällige<br />

Wertminderung zu bestimmen. Ist die Bestimmung des<br />

erzielbaren Betrages eines einzelnen nicht finanziellen Vermögenswertes<br />

nicht möglich, schätzt der Konzern den erzielbaren<br />

Betrag der kleinsten zahlungsmittelgenerierenden Einheit,<br />

zu welcher der nicht finanzielle Vermögenswert gehört.<br />

Der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit<br />

entspricht dem höheren der beiden Beträge aus Fair Value<br />

abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert.<br />

Ist der geschätzte erzielbare Betrag eines nicht finanziellen<br />

Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit tiefer als der vergleichbare Buchwert (carrying amount),<br />

wird dieser im Ausmass dieser Differenz über die Erfolgsrechnung<br />

wertberichtigt.<br />

Eine für einen nicht finanziellen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende<br />

Einheit erfasste Wertminderung wird<br />

rückgängig gemacht, wenn die Überprüfung des erzielbaren<br />

Betrages einen höheren Wert ergibt. Der infolge einer Wertaufholung<br />

erhöhte Buchwert eines nicht finanziellen Vermögenswertes<br />

darf jedoch den Buchwert nicht übersteigen, der<br />

bestimmt worden wäre, wenn in den früheren Jahren kein<br />

Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung<br />

wird sofort in der Erfolgsrechnung erfasst.<br />

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten<br />

An jedem Bilanzstichtag beurteilt der Konzern, ob es einen<br />

Anhaltspunkt dafür gibt, dass ein finanzieller Vermögenswert<br />

wertgemindert sein könnte. Eine Wertminderung bei zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten bilanzierten Vermögenswerten<br />

ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes<br />

und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows<br />

abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen<br />

Vermögenswertes. Der Buchwert des Vermögenswertes wird<br />

unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert.<br />

Der Wertminderungsverlust wird erfolgswirksam erfasst.<br />

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden<br />

Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf<br />

einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen<br />

Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste<br />

Wertberichtigung rückgängig gemacht. Der neue Buchwert des<br />

Vermögenswertes darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten<br />

zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen.<br />

Die Wertaufholung wird erfolgswirksam erfasst.<br />

Eine Wertminderung bei einem zur Veräusserung verfügbaren<br />

finanziellen Vermögenswert wird in der Erfolgsrechnung erfasst<br />

und ergibt sich als Differenz zwischen den Anschaffungskosten<br />

und dem aktuellen Fair Value. Individuell wesentliche finanzielle<br />

Vermögenswerte werden einzeln auf eine mögliche Wertminderung<br />

geprüft. Wertaufholungen auf als zur Veräusserung verfügbar<br />

klassierten Eigenkapitalinstrumenten werden im sonstigen<br />

Ergebnis (im Eigenkapital erfasste Wertänderungen)<br />

erfasst. Hingegen werden Wertaufholungen von Fremdkapitalinstrumenten<br />

in der Erfolgsrechnung erfasst, falls die Erhöhung<br />

des Fair Values des Instrumentes objektiv einem Ereignis zuge-

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